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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137-24 Pappenheim, Erbmarschall Maximilian von contra Augsburg, Bischof Heinrich von; Auseinandersetzung um das Stift Grönenbach, 1638 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137 Pflug, Pistorius, Pipan, Breitenauer, Probst, Söllin, Parmethen, Pötsch, Palant, Plato, Pölnitz, Puerell, Pernsteiner, Prenner, Pötting, Peraboue, Peri, Baden, Mansfeld, Pariouy, Pappenheim, Perleheffter, Polheim, 1615-1617 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137-24 |
Titel: | Pappenheim, Erbmarschall Maximilian von contra Augsburg, Bischof Heinrich von; Auseinandersetzung um das Stift Grönenbach |
Entstehungszeitraum: | 1638 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Pappenheim, Erbmarschall Maximilian von |
Beklagter/Antragsgegner: | Augsburg, Bischof Heinrich von; Kempten, Abt Willibald von; Fugger, Graf Otto Heinrich |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, als Gründer und Vögte des Stifts Grönenbach hätten die Erbmarschälle von Pappenheim seit 1550 weltliche Schaffner zur Verwaltung des Stifts eingesetzt. Nach der konfessionellen Spaltung der Familie sei 1577 durch eine auf Betreiben der katholischen Linie eingesetzte kaiserliche Kommission zur Güte ein Vergleich zustande gekommen. Danach sollte das Stift auch weiterhin durch einen Schaffner verwaltet und von den Einkünften die Religionsausübung beider Konfessionen finanziert werden, wobei es zunächst geblieben sei. 1591 habe Alexander von Pappenheim, Schwiegervater Fuggers, dem verstorbenen Onkel des Klägers, Philipp von Pappenheim, jedoch eine Aufteilung des Stifts angeboten, in die dieser eingewilligt habe. Am Einspruch des damaligen Bischof von Augsburg und des Abts von Kempten sei die Aufteilung indes gescheitert. Philipp von Pappenheim habe gegen diesen Eingriff in die Administration des Stifts am Reichskammergericht geklagt. Der protestantische Prediger des Stifts sei 1621 durch den Abt von Kempten vertrieben worden. Weiterhin habe der Augsburger Bischof 1624 ungeachtet eines im Vorjahr erlassenen kaiserliches Mandats den Schaffner seines Amtes enthoben und am Reichshofrat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gegen den Vater des Klägers, Wolfgang Christoph von Pappenheim, ein Mandat cum |
| clausula de restituendo erwirkt. Hiergegen habe der Vater des Klägers am Reichskammergericht Rechtsmittel eingelegt, worauf der Bischof die Angelegenheit am Reichshofrat nicht weiter verfolgt habe. Mit Blick auf die Bestimmungen des Prager Friedens betont Kläger, es seien 1627 in Grönenbach ein durch ihn eingesetzter protestantischer Prediger sowie ein Verwalter tätig gewesen. Dessen ungeachtet habe Fugger 1629 Abgaben von den Stiftsuntertanen erpresst und 1636 Kläger die Besetzung des Verwalterpostens streitig gemacht. Darüber hinaus sei er mehrfach mit Soldaten der Augsburger Garnison in das Kläger gehörende Dorf Ziegelberg eingefallen. An den Kaiser ergeht die Bitte, Kläger bei seinen im Jahr 1627 innegehabten Rechten zu schützen und ein Mandat an Beklagter zur Restitution des Klägers zu erlassen. |
Umfang: | fol. 617-620 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1668 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303883 |
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