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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137-25 Perleheffter, Anna contra Stübecke, Johann Gottfried; Auseinandersetzung um eine Schuldforderung, 1638 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137 Pflug, Pistorius, Pipan, Breitenauer, Probst, Söllin, Parmethen, Pötsch, Palant, Plato, Pölnitz, Puerell, Pernsteiner, Prenner, Pötting, Peraboue, Peri, Baden, Mansfeld, Pariouy, Pappenheim, Perleheffter, Polheim, 1615-1617 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 137-25 |
Titel: | Perleheffter, Anna contra Stübecke, Johann Gottfried; Auseinandersetzung um eine Schuldforderung |
Entstehungszeitraum: | 1638 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Perleheffter, Anna, Hofjüdin |
Beklagter/Antragsgegner: | Stübecke, Johann Gottfried |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin führt aus, sie habe von dem Hofjuwelier Kaspar Zenoit eine Perlenkette im Wert von 2.250 Gulden auf Kredit gekauft und anschließend durch Vermittlung der beiden Jüdinnen Meyer Munk und Michel Munk an Beklagten verkauft, der im Gegenzug eine Schuldurkunde über 2.250 Gulden ausgestellt habe und Kläger darüber hinaus 530 Gulden ausbezahlen sollte. Zenoit habe in das Geschäft eingewilligt, jedoch gebeten, die Schuldurkunde nicht auf seinen Namen, sondern auf den des Wiener Hofhandelsmannes Gerhard Leuxen auszustellen. Beklagter sei jedoch zur Aufbringung der 530 Gulden nicht in der Lage gewesen und habe deshalb die ihm bekannte Meyer Munk, die zugleich die Haftung gegenüber Kläger übernommen habe, mit dem Verkauf eines seiner Kleinodien beauftragt. Nachdem Munk keinen Käufer für das Schmuckstück habe finden können, sei dieses Kläger als Pfand übergeben worden. Nach Ablauf der vereinbarten Frist habe Kläger Meyer Munk vor dem jüdischen Gericht, Beklagter vor dem Hofmarschallsgericht auf Auslösung der Pfandschaft verklagt. Beklagter habe vor dem Hofmarschallsgericht jedoch den Eindruck erweckt, Kläger habe die Kette in seinem Auftrag von Zenoit gekauft und Kläger mit Exekution belegen lassen, um die Herausgabe des Kleinods zu erzwingen. Kläger bittet um Befehl an den Obersthofmarschall, die Exekution aufzuheb |
| en und die von Kläger zum Beweis ihrer Unschuld zu benennenden Zeugen zu verhören. |
Entscheidungen: | An den Obersthofmarschall um Bericht, ob die von Perleheffter offerierte Kaution zur Aufhebung der Exekution als ausreichend erachtet werden könne, 1638 05 07 (Vermerk), fol. 623v. |
Umfang: | fol. 621-628 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1668 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303884 |
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