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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-24 Matter, Jakob contra Platzo im Oberelsaß, Vogt und Gericht; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, auch Sorgerechts nach langjähriger Abwesenheit, 1615 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119 Albrecht, Mitter, Müller, Meindl, Medingk, Meuß, Mehlbach, Mörgel, Mann, Meierhofer, Mecker, Meyenzweig, Marcuta, Münchmeyer, Moskau, Magnus, Martinelli, Mieseitz, Mezger, Mühling, Modtlissowsky, Mayr, Matter, Magdeburg, Rot an der Rot, Maybaum, Mitler, Münste
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-24 |
| Titel: | Matter, Jakob contra Platzo im Oberelsaß, Vogt und Gericht; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, auch Sorgerechts nach langjähriger Abwesenheit |
| Entstehungszeitraum: | 1615 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Matter, Jakob, Soldat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Platzo im Oberelsaß, Vogt und Gericht |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, nach einer über 30jährigen Tätigkeit als Soldat an verschiedenen Kriegsschauplätzen (Niederlande, Ungarn, Festung Raab) in seinen Heimatort Platzo zurückgekehrt zu sein, um sich dort niederzulassen. Er habe das Erbe seines Vaters Heinrich [des Älteren], seines Bruders Heinrich [des Jüngeren], seiner Tochter aus erster Ehe Eva - die alle gestorben seien - sowie seines Sohns Jakob, über dessen Schicksal nichts bekannt sei, antreten und seine Tochter aus zweiter Ehe Anna zu sich nehmen wollen. Beklagte hätten die Herausgabe des Erbes verweigert. Erbberechtigt seien die Kinder Anna und Jakob, Bevollmächtigte zur Wahrnehmung ihrer Rechte ernannt. Anna solle wie bisher unter Vormundschaft gestellt und gegen Kostgeld in einer Pflegefamilie erzogen werden. Kläger argumentiert, Anspruch auf den Teil des Erbes zu haben, der nicht auf die Mutter Annas zurückgehe. An dem restlichen Erbe stehe ihm als Vater der Kinder zumindest die Nutznießung zu. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihm sein Erbe - mit Ausnahme des seinem Sohn Jakob zustehenden Anteils - und seine Tochter Anna herauszugeben und ihn nicht - wie angedroht - inhaftieren zu lassen. |
| Entscheidungen: | Verschiebung der Entscheidung bis zu weiterer Sollizitatur, s.d. Vermerk auf Antrag präs. 1615 06 14, fol. 420v |
| Umfang: | fol. 419-420 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1645 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301989 |
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