Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-23 |
| Titel: | Mayr, Georg contra Dinkelsbühl Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Bestrafung nach Ehebruchsvorwürfen |
| Entstehungszeitraum: | 1615 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mayr, Georg, Tuchhändler, Bürger der Stadt Dinkelsbühl |
| Beklagter/Antragsgegner: | Dinkelsbühl Stadt, Bürgermeister und Rat |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigt Beklagte, ihn wegen Ehebruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Gulden bestraft und inhaftiert zu haben, obwohl es sich vorerst nur um eine Beschuldigung gehandelt und die betroffene Frau auch unter der Folter kein Geständnis abgelegt habe. Kläger sei nach einigen Wochen aus der Haft entlassen und unter lebenslangen Hausarrest gestellt worden. Kläger argumentiert, Beklagte hätten ihn nicht ohne Anhörung bestrafen dürfen. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, die Geldstrafe zu erstatten und ihn sein Handwerk weiter ausüben zu lassen, bis die Vorwürfe gerichtlich geklärt seien. |
| Umfang: | fol. 417-418 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1645 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301988 |
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