AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-22 Mayr (Meyer), Gerd; Bitte um kaiserliches Promotorial an RKG in Prozeß um Beleidigung und Schadensersatz nach Inhaftierung; später Antrag auf kaiserliches Mandat zur Urteilsvollstreckung, 1614-1617 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-22
Titel:Mayr (Meyer), Gerd; Bitte um kaiserliches Promotorial an RKG in Prozeß um Beleidigung und Schadensersatz nach Inhaftierung; später Antrag auf kaiserliches Mandat zur Urteilsvollstreckung
Entstehungszeitraum:1614 - 1617
Darin:Urteil des Reichskammergerichts in Verfahren Stöckheim, Wulbrand von, und consortes, appellationis in puncto conventionis (Zurückverweisung an Richter der Vorinstanz wegen Schadensersatzes, Zulassung zum Beweis wegen Beleidigung) 1614 05 18, fol. 410r-411v; Verkündung eines Vollstreckungsbefehls der bischöflich-hildesheimischen Regierung gegenüber Wulbrand von Stöckheim durch den Amtmann in Steuerwald Johann Flecker, zugleich Ladung Stöckheims zur Vollstreckung eines Urteils der bischöflich-hildesheimischen Regierung 1615 04 17, fol. 412r-413v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mayr (Meyer), Gerd, Bürger der Stadt Hildesheim, und seine Ehefrau, für sie Mayr, Tilmann, aus Hildesheim, Barbier, Bürger der Stadt Wels, ihr Sohn, später Mayr, Tilmann, für sich und seinen Bruder
Gegenstand - Beschreibung:Der Sohn der Antragsteller legt dar, Wulbrand von Stöckheim aus dem Herzogtum Braunschweig habe seine Eltern des Diebstahls bezichtigt und ihre Inhaftierung sowie die Beschlagnahme ihres Besitzes erwirkt, ohne Beweise für seine Anschuldigung vorgelegt zu haben. Nach dem Erweis ihrer Unschuld hätten seine Eltern wegen ihrer verletzten Ehre sowie gesundheitlicher und wirtschaftlicher Beeinträchtigungen durch die Haft Schadensersatz von Stöckheim gefordert. Stöckheim habe im Jahr 1603 das Reichskammergericht angerufen, obwohl das Reichsgericht in einer derartigen Angelegenheit nicht zuständig sei, und verzögere seither das Verfahren. Der Sohn der Antragsteller bittet um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht, Stöckheim zügig zum Widerruf der Beleidigung der Antragsteller und zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen. Später berichtet der Sohn der Antragsteller über die Zurückverweisung des Verfahrens durch das Reichskammergericht an den Richter der Vorinstanz zur Vollstreckung eines gegen Stöckheim gesprochenen Urteils. Dessen Witwe Anna Ruscheplatt und ihre Kinder kämen ihren Verpflichtungen aus dem Urteil nicht nach. Der Sohn der Antragsteller bittet um ein kaiserliches Mandat an die bischöfliche Regierung in Hildesheim bzw. ein Fürbittschreiben an den Kurfürsten von Köln als Bischof von Hil
desheim, für die Vollstreckung des Urteils zu sorgen. Aus den Beilagen geht hervor, daß Kanzler und Räte des Hochstifts Hildesheim Wulbrand von Stöckheim 1608 zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von 500 Talern an Antragsteller verurteilt hatten. Stöckheim hatte gegen das Urteil an das Reichskammergericht appelliert, das der Appellation in wesentlichen Punkten nicht stattgegeben und das Verfahren zur Vollstreckung des Urteils an die Vorinstanz zurückverwiesen hatte.
Entscheidungen:Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht 1614 04 04, fol. 401r-402v; Kaiserliches Promotorial an [Ferdinand Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln [als Bischof von Hildesheim] 1615 03 20, wiederholt 1617 05 26, fol. 405r-408v, 415r-416v
Umfang:fol. 397-416
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301987
 

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