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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 23-2 Braunschweig Stadt, Bürgermeister, Rat, Gildemeister, Hauptleute und Bürgerschaft contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von (= Halberstadt Hochstift, Administrator); Auseinandersetzung wegen Wirtschaftsblockade, später wegen Landfriedensb
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 23-2 |
Titel: | Braunschweig Stadt, Bürgermeister, Rat, Gildemeister, Hauptleute und Bürgerschaft contra Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von (= Halberstadt Hochstift, Administrator); Auseinandersetzung wegen Wirtschaftsblockade, später wegen Landfriedensbruchs; |
Entstehungszeitraum: | 1602 - 1607 |
Darin: | Privileg Kaiser Sigismunds für Stadt Braunschweig (Verfolgung von Straßenräubern) 1436 [12 04], fol. 246r-247v; Schutzbrief Kaiser Rudolfs II. für Stadt Braunschweig 1581 06 10, fol. 127v-130v; Verträge zwischen [Heinrich II. und Wilhelm] Herzöge von Braunschweig[-Wolfenbüttel] und Landständen des Fürstentums Braunschweig[-Wolfenbüttel] bzw. zwischen [Heinrich II.] Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] und Stadt Braunschweig 1535 und 1553 (Auszüge, Huldigung und Landeshoheit betreffend), fol. 376r-377v; Mandat Kaiser Rudolfs II. gegen Beklagten (Kassation der Erklärung der Kläger zu "Rebellen", Befehl zum Einstellen aller Übergriffe) 1600 10 09, wiederholt 1601 12 20, fol. 141v-149r, 149v-151v; Mandat Kaiser Rudolfs II. gegen Kläger und die von ihnen besoldeten Soldaten (Demobilisierung und Einstellen der Überfälle auf Gebiet des Beklagten) 1602 06 14 (Druck), fol. 208rv; Sog. Nürnberger Anschlag 1431, fol. 545r-550v; Sog. Nürnberger Anschlag 1467 [08 10], fol. 550v-557r; Sog. Regensburger Anschlag 1471, fol. 562r-567r; Reichsmatrikel Nürnberg 1480, fol. 557r-562r; Auszüge aus Quittungen, kaiserlichen und anderen Schreiben im Kontext der Auseinandersetzungen um die Reichssteuern der Stadt Braunschweig 1560-1598, fol. 80r-102v, 568v-576v; Erklärung des Beklagten (Klassifikation der Kläger als "Rebellen") |
| 1600 01 22, fol. 131r-133v; Bericht der Stadt Nürnberg über Erwähnungen der Stadt Braunschweig in Reichsabschieden und Reichsanschlägen 1604 08 21, fol. 567r-568r; Zeugenaussagen zur Belagerung der Stadt Braunschweig durch Truppen des Klägers, s.d., präs. 1607 02 05, fol. 591r-650v; Reichskammergerichtliches Kompulsorial an Städte Nürnberg, Ulm, Frankfurt/M. und Straßburg (Vorlage von Urkunden, in denen Stadt Braunschweig zu den Reichsständen gerechnet werde) 1604 05 04, fol. 543v-545r; Reichskammergerichtliches Urteil in Causa Kläger contra Beklagten und consortes, Mandatsverfahren wegen Wirtschaftsblockade 1603 11 23, fol. 390r-391v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Christian IV. König von Dänemark als Herzog von [Schleswig-]Holstein (unverzüglicher Rückzug seiner Truppen aus Fürstentum Braunschweig) 1606 01 31 (Druck), fol. 590rv; Reichskammergerichtliches Urteil in Causa Beklagter contra Kläger, Mandatsverfahren wegen der Huldigung 1606 09 01, fol. 586r-587v, 588r-589v; Reichskammergerichtliche Mandate und Urteile gegen Beklagten, erwirkt durch Kläger (Rechtsprechung des herzoglich-braunschweig[-wolfenbüttel]ischen Hofgerichts Wolfenbüttel, Wirtschaftsblockade, Beschlagnahmungen, bewaffnete Überfälle) 1591-1600, fol. 72r-79v, 103v-127r, 134r-141v; Notariatsinstrument (Patent des Beklagten zur Regelung des |
| wirtschaftlichen Verkehrs mit Kläger) 1603 12 19 und 20 (Originale), fol. 418rv, 419r-424v; Notariatsinstrument (Erklärung von Amtleuten des Beklagten nach reichskammergerichtlichem Urteil) 1603 12 28 (Original), fol. 425rv; Notariatsinstrument (Zustellung des wiederholten kaiserlichen Mandats) 1602 01 13, fol. 221r-232v; Notariatsinstrument (Straßenräuberei rund um die Stadt Braunschweig) 1602 03 24 (Original), fol. 283r-286v; Notariatsinstrument (Zeugenaussage zu Rüstungen der Kläger) 1606 06 08 (Original), fol. 577arv; |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Braunschweig Stadt, Bürgermeister, Rat, Gildemeister, Hauptleute und Bürgerschaft, vice versa |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von (= Halberstadt Hochstift, Administrator), vice versa |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berufen sich auf ein bereits laufendes Verfahren vor dem Kaiser, das sie gegen Beklagten angestrengt hätten, weil er sie in einem Urteil zu "Rebellen" erklärt und seine Amtleute angewiesen habe, die für die Stadt, ihre Institutionen und Bürger bestimmten Güter- und Geldlieferungen in seinem Herrschaftsbereich beschlagnahmen zu lassen. In einem kaiserlichen Mandat war das Urteil des Beklagten kassiert und die Aufhebung der Blockade befohlen worden (1600). Das Mandat war 1601 wiederholt worden. Kläger bringen vor, daß Beklagter das wiederholte kaiserliche Mandat nicht beachtet habe, sondern seine Übergriffe auf Bürger der Stadt und ihre Güter fortsetze. Bei den vom Beklagten als Grund für seine Blockade angegebenen angeblichen Übergriffen auf herzogliche Kammergüter und Bedienstete habe es sich um legitime Aktionen der Kläger zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf den Straßen gehandelt. Kläger bitten, sie in ihren Rechten zu schützen, und eine kaiserliche Kommission einzusetzen. Außerdem beantragen sie ein kaiserliches Promotorial an das RKG zur zügigen Vollstreckung eines Urteils, mit dem das Urteil des Beklagten, das Kläger zu "Rebellen" erklärt habe, kassiert worden sei. Beklagter erhebt Einwände gegen das kaiserliche Mandat und seine Wiederholung, da Kläger die Auseinandersetzung bereits vor das RKG |
| gebracht, die reichskammergerichtliche Rechtshängigkeit am RHR aber unerwähnt gelassen hätten. Darüber hinaus beansprucht Beklagter die Landeshoheit über Kläger. Die Blockademaßnahmen seien ein legitimes Mittel, um ungehorsame Untertanen zum Einlenken zu zwingen. Beklagter bittet, Kläger an das RKG zu weisen. Im weiteren Verlauf des Streits kommt es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen den Parteien. Gegen die Belagerung der Stadt durch Truppen des Beklagten erwirken Kläger ein reichskammergerichtliches Mandat, gegen das Beklagter Revision einlegt. Mit dem Argument, Kläger hätten die in einem weiteren Mandat angeordnete Demobilisierung ihrer Truppen nicht durchgeführt, beantragt Beklagter beim RHR die Erklärung der Kläger in die Reichsacht. In ihrer Stellungnahme zu der daraufhin ausgefertigten, zunächst noch nicht in Kraft gesetzten Achterklärung bringen Kläger vor, die Gewalttätigkeiten seien von der Gegenseite ausgegangen. Kläger hätten lediglich ihre Rechte verteidigt. Kläger bitten, das von Beklagtem angestrengte reichshofrätliche Achtverfahren zu kassieren und eine kaiserliche Kommission einzusetzen. Außerdem beantragen sie, Beklagten dazu zu verurteilen, in einer Kautionserklärung das Einstellen seiner Übergriffe auf Kläger zuzusagen. Außerdem beanspruchen Kläger, dem kaiserlichen Mandat Folge |
| geleistet zu haben und verlangen Einsicht in die gegnerischen Vorwürfe. Kläger wenden sich auch an den Reichshofrat und den Geheimen Rat. Die Akten enthalten auch Informationen zu diversen am RKG rechtshängigen Verfahren zwischen den Parteien, z.B. wegen der von Kläger verweigerten Huldigung. |
Entscheidungen: | Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Ausfertigung des wiederholten kaiserlichen Mandats), s.d., fol. 682r-683v; Kaiserlicher Befehl an RHR, die Angelegenheit zügig zu behandeln 1604 04 28 (Vermerk), wiederholt 1607 07 13 (Vermerk), fol. 435v, 652v; Kaiserliches Dekret (Zurückverweisung aller Auseinandersetzungen zwischen den Parteien an Reichskammergericht) 1604 11 12, fol. 675r-678v |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1637 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4284943 |
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