Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BGend |
Titel: | Bundesgendarmerie |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1938 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 04R373/1; 04R374/1; 0R4375/1; 04R376/1 |
|
Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für Inneres und Unterricht 1918-1920; Bundesministerium für Inneres und Unterricht 1920-1923; Staatsamt für Inneres und Unterricht 1918-1920; Bundesministerium für Inneres und Unterricht 1920-1923; Bundeskanzleramt 1924-1930; Bundeskanzleramt, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit 1930-1938; Reichsstatthalter in Österreich, Inspektor der Ordnungspolizei 1938 |
Verwaltungsgeschichte: | Bis zum Herbst 1918 unterstand die Gendarmerie dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung und wurde militärisch geführt. Nach Auflösung des k.k. Ministeriums wurde am 15. November 1918 beim Staatsamt für Heereswesen mit der Aufstellung einer Gendarmerieabteilung begonnen. Bald darauf wurde aber die militärisch organisierte Gendarmerie als Zivilwachkörper dem Staatsamt für Inneres und Unterricht unterstellt. An die Spitze der Gendarmerie trat nun der Gendarmeriezentraldirektor, der dem Staatssekretär für Inneres und Unterricht unterstand. Durch das noch im Jahr 1918 erlassene Gendarmeriegesetz vom 27. November 1918 bekamen die Gendarmen den Beamtenstatus zuerkannt. Außerdem waren sie ab diesem Zeitpunkt der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt. Auf Grund der Verfassung von 1920 wurde die Gendarmerie in Bundesgendarmerie umbenannt.
Die allgemeinen Angelegenheiten der Bundesgendarmerie wurden bis zum 15. Juli 1925 in der Abteilung 15 im Staatsamt für Inneres und Unterricht bzw. Bundesministerium für Inneres und Unterricht bzw. Bundeskanzleramt, dann als Abteilung 10 geführt. Gleichzeitig schied die Rechnungsgruppe aus der Bundesgendarmerie aus und wurde der Buchhaltung des Bundeskanzleramtes angegliedert. Durch ökonomisch-administrative Reformen wurden weitere Teilbereiche durch das Bundeskanzleramt wahrgenommen.
Im Jahr 1930 wurde die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit geschaffen, deren dritte Abteilung (=GD/3) die Agenden der bisherigen Abteilung 10 im Bundeskanzleramt übernahm. Diese Konstruktion blieb bis zum März 1938. |
Archivierungsgeschichte: | Die Bundesgendarmerieakten wurden zusammen mit den anderen Akten des Bundeskanzleramtes nach dem Anschluss 1938 im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten dem Staatsarchiv des Innern und der Justiz, dem späteren Reichsarchiv Wien, übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Aktenreihe; Zentralstellen; Disziplinaroberkommission; Materienreihe |
Ordnung und Klassifikation: | Der Bestand teilt sich in folgende Serien: In die Akten der Direktion der Bundesgendarmerie im Ministerium, in die Akten des Bundesgendarmeriezentraldirektors und des Bundesgeneralzentralinspektors der österreichischen Bundesgendarmerie, in die Akten der Diziplinarkommission und Diziplinaroberkommission in der Bundesgendarmerie sowie in die Varia-Aktenreihe. |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle, Elenche, Aufstellungsverzeichnis |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Die Akten der verschieden Landesgendarmeriekommanden und der untergeordneten Dienststellen sind in den betreffenden Landesarchiven, falls vorhanden, einzusehen. |
Verwandtes Material: | Allgemeine, die gesamte Bundesexekutive betreffenden Entscheidungen, also auch die Bundesgendarmerie betreffend, wurden in der Abteilung 14 bzw. später 8, dann ab 1930 in der Abteilung 1 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (=GD/1) behandelt und abgelegt (vgl. Bestandsbeschreibung Bundeskanzleramt-Inneres, Signaturenreihe). |
Veröffentlichungen: | Die Gendarmerie in Österreich 1849 - 1974. 125 Jahre Pflichterfüllung. Bearb. v. L. Kepler. Graz 1974. Jäger, Friedrich: Das große Buch der Polizei und Gendarmerie in Österreich. Graz 1990. Hörmann, Fritz und Gerald Hesztera (Hg.): Zwischen Gefahr und Berufung – Gendarmerie in Österreich. Werfen – Wien 1999. Hinterstoisser, Hermann und Peter Jung: Die Geschichte der Gendarmerie in Österreich-Ungarn. Wien 2000 (= Österreichische Militärgeschichte, Sonderband 2). Gebhardt, Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut: Die Gendarmerie in der Steiermark von 1850 bis heute. Graz 1997. Hesztera, Franz: Die Kommandostrukturen der Gendarmerie von 1850 bis 1993. Wien 1994. |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1968 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5516 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|