Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR BKA BKA-I BGend AR |
Titel: | Aktenreihe (Zahlenreihe) |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1938 |
Stufe: | Serie |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für Inneres und Unterricht 1918-1920; Bundesministerium für Inneres und Unterricht 1920-1923; Bundeskanzleramt 1924-1930; Bundeskanzleramt; Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit 1930-1938; Reichsstatthalter in Österreich; Inspektor der Ordnungspolizei 1938-1938 |
Verwaltungsgeschichte: | Mit Gesetz vom 27. November 1918 "betreffend die Gendarmerie des Deutschösterreichischen Staates" (StGBl. Nr. 75/1918) wurde die Gendarmerie als uniformierter, bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter Zivilwachkörper dem Staatsamt für Inneres und Unterricht unterstellt. Durch die folgende Umgestaltung zur bundesstaatlichen Verfassung vom 1. Oktober 1920 (BGBl. Nr. 451/1920) wurde die Gendarmerie in Bundesgendarmerie umbenannt. Die Organisation selbst erfuhr keine wesentliche Änderung.
Mit Erlass des Bundeskanzleramtes vom 23. September 1930 (AT-OeStA/AdR BKA BKA-I Präs SR, Zl. 9.415/1930) wurde als oberste Sicherheitsbehörde die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundeskanzleramt eingerichtet. Die Generaldirektionsabteilungen 1 und 2 betrafen hauptsächlich die Bundespolizei und die Staatspolizei. Die Gendarmerie wurde in der Generaldirektionsabteilung 3 (GD/3) geführt.
Die Aufgabenstellung war folgend: Generaldirektionsabteilung 3: Organisation der Bundesgendarmerie; Leitung des Bundesgendarmeriedienstes; Personalangelegenheiten und Sacherfordernis der Bundesgendarmerie; Gendarmeriefunkangelegenheiten
Nach der Okkupation und dem Anschluss im Jahr 1938 wurde die Bundesgendarmerie in die Deutsche Polizei eingegliedert. |
Archivierungsgeschichte: | Die Bundesgendarmerieakten wurden zusammen mit den anderen Akten des Bundeskanzleramtes nach der Okkupation und dem Anschluss 1938 im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt aufgefunden und aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Ausforschungen; Flugwesen; freiwilliges Schutzkorps; Frontmiliz; Gendarmeriewesen; Grenzangelegenheiten; Kraftfahrwesen; Zigeuner |
Bewertung und Kassation: | Nach der Okkupation und dem Anschluss 1938 dürften wichtige Geschäftsfälle entnommen worden sein, desgleichen nach 1945. Zudem wurde ebenfalls nach 1945 eine Reihe von Akten, die man für die neu errichtete österreichische Gendarmerie benötigte, ausgehoben. |
Ordnung und Klassifikation: | Der Bestand "Bundeskanzleramt/Gendarmerie" besteht nur aus den zentral geführten Akten der „Gendarmeriedirektion“ im Staatsamt/Bundesministerium für Inneres und Unterricht, dann im Bundeskanzleramt-Inneres und in der Reichsstatthalters in Österreich, die Akten der Landesgendarmeriekommanden fehlen generell.
Der für die österreichische Geschichte interessante Bestand ist aber durch die besondere Form der Ablage und Zusammenlegung der Akten schwer zugänglich. Vorakten wurden bei wichtigen Geschäftsfällen zusammengelegt und zum Teil dann betreffsmäßig auch außerhalb der Signaturenreihe, so auch in einer so genannten "Schachtelreihe", abgelegt. Personalakten wurden nach der Pensionierung aus der Signaturenreihe genommen und als Pensionsakten alphabetisch geordnet abgelegt.
Ein weiteres Erschwernis ist, dass wenn seinerzeit in der damaligen Registratur Akten ausgehoben wurden, man am Aushebezettel oder dem Gegenschein zumeist nur das Datum und den Namen des Aushebers oder des Adressaten vermerkt hatte und nicht die neue Ablage. Daher ist die weitere Verfolgung des Aktes allzu oft nicht möglich. Diese Vorgänge wurden zwar generell in den Elenchen verzeichnet, jedoch sind diese leider nur mehr zum Teil vorhanden. Aus diesem Grund sind viele gewünschte und im Index erfassten Akten, wenn noch vorhanden, nur durch hohen Arbeitsaufwand oder durch Zufall auffindbar. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle, Elenche, Aufstellungsverzeichnis |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Personalakten befinden sich zum Teil im Kriegsarchiv |
Verwandtes Material: | Allgemeine, die gesamte Bundesexekutive betreffenden Entscheidungen, also auch die Gendarmerie betreffend, wurden in der Abteilung 14 bzw. später 8, dann ab 1930 in der Abteilung 1 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (=GD/1) behandelt und abgelegt (vgl. Bestandsbeschreibung Bundeskanzleramt-Inneres, Signaturenreihe). |
Veröffentlichungen: | Die Gendarmerie in Österreich 1849 - 1974. 125 Jahre Pflichterfüllung. Bearb. v. L. Kepler. Graz 1974.; Hesztera, Franz: Die Kommandostrukturen der Gendarmerie von 1850 bis 1993. - Wien 1994; Hörmann, Fritz & Hesztera,Gerald, Zwischen Gefahr und Berufung. Gendarmerie in Österreich. Werfen, Museumsverein, 1999; Hesztera, Gerald (2009) Gendarmerie und Polizei zwischen Austrofaschismus und Nationalsozialismus. Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät; |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Der Bestand umfasst 660 Kartons. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5517 |
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