Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR BKA BKA-I FwSchuko |
Titel: | Freiwilliges Schutzkorps |
Entstehungszeitraum: | 1934 - 1936 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 04R378/1 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Freiwilliges Schutzkorps 1934-1934; Bundeskanzleramt, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Abteilung 4, Freiwilliges Schutzkorps 1934-1936 |
Verwaltungsgeschichte: | Das Freiwillige Schutzkorps wurde vorerst durch den Ministerratsbeschluss vom 30. Juni 1933 geschaffen. Die gesetzliche Basis lieferte die Verordnung vom 7. Juli 1933 (BGBl. Nr. 292/1933). Diese wurde dann durch das Schutzkorpsgesetz vom 27. Juni 1935 (BGBl. Nr. 254/1935) ersetzt, welches wiederum sechs Mal novelliert wurde.
Aufgrund der Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. Mai 1934 (BGBl. II, Nr. 35/1934) wurde Bundesminister Major a.D. Emil Fey mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten des Sicherheitswesens und des zum Wirkungsbereich gehörenden Schutzkorps betraut.
Am 10. Juli 1934 (BGBl. II, Nr. 140/1934) wurde die sachliche Leitung der verschiedenen Angelegenheiten im Bundeskanzleramt durch Entschließung des Bundespräsidenten außer Kraft gesetzt. Die sachliche Leitung der Belange des Schutzkorps wurde dann am 30. Juli 1934 durch Entschließung des Bundespräsidenten an den Vizekanzler Ernst Rüdiger Starhemberg, unbeschadet der weiteren Zugehörigkeit zum Bundeskanzleramt, übertragen.
Die Angelegenheiten des gesamten aufgebotenen und nicht aufgebotenen Freiwilligen Schutzkorps und der in der Wehrfront zusammengeschlossenen Verbände sowie das Generalinspektorat für das Schutzkorps und die angeschlossenen Wehrverbände bildeten ab September 1934 im Bundeskanzleramt die 4. Abteilung der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit.
Erweitert wurden die Agenden der GD/4 durch die Angelegenheiten des Ortsschutzes, welche von der GD/3 zur GD/4 wechselten (AdR, BKA/Präs, SR, Zl. 19.540/1935).
Als weitere Wehrverbände wurden am 17. Oktober 1935 die Freiwillige Miliz Österreichischer Heimatschutz und am 27. Juni 1936 die Frontmiliz geschaffen, die aus der Organisation der Vaterländischen Front (BGBl. Nr. 160/1936) entstanden sind.
Bei einer neuerlichen Regierungsumbildung wurde am 15. Mai 1936 aufgrund der Entschließung des Bundespräsidenten (BGBl. Nr. 168/1936) dem Vizekanzler Eduard Baar-Baarenfels unter anderem auch die GD/4 übertragen.
Die Überleitung der in Dienst gestellten Schutzkorpsangestellten in die Frontmiliz und die Anwendbarkeit der für das Schutzkorps erlassenen Gesetze und Verordnungen auf die Frontmiliz und die Milizangehörigen wurde durch die Verordnung vom 27. Juli 1936 (BGBl. Nr. 248/1936) vom Bundeskanzler, im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern, erlassen.
Am 10. Oktober 1936 beschloss man im Ministerrat die Auflösung aller Wehrverbände. Gesetz wurde dieser Beschluss am 15. Oktober 1936 (BGBl. Nr. 335/1936). So wurde im Bundeskanzleramt die GD/4 aufgelöst und die Agenden der GD/1 übertragen. |
Archivierungsgeschichte: | Akten und anderes Schriftgut wurde zum Teil schon während der 1. Republik an das Archiv abgegeben. Nach der Okkupation und dem Anschluss 1938 wurden die im Zuge der Erfassung des Aktenmaterials im Bundeskanzleramt noch aufgefundenen Akten aufgrund einer Verfügung der Abteilung III des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten als "Schutzmaßnahme für die Registraturen der ehemaligen Bundesministerien" dem Reichsarchiv Wien (Staatsarchiv des Innern und der Justiz) übergeben. Aus diesem Archiv wurde 1945 das Allgemeine Verwaltungsarchiv, eine Abteilung des Österreichischen Staatsarchivs. Im Zuge der Übersiedlung in den zentralen Neubau im Jahr 1988 wurde der Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Ausbildung; Ausrüstung; Bewaffnung; Personalangelegenheiten |
Ordnung und Klassifikation: | Der Großteil des Bestandes besteht aus Akten, die das Personal und die Aufwände betreffen. Abgelegt sind diese Akten der GD/4 chronologisch nach Zahl und Jahr. Des Weiteren befinden sich in zwei Kartons die Belange des Generalinspektorates für das Freiwillige Schutzkorps und der angeschlossenen Wehrverbände, Lithographien, normative Erlässe, Sammler und Informationen sowie eine Normalien-Sammlung.
Der Bestand wurde nach dem Krieg dem Hauptbestand Bundeskanzleramt-Inneres angeschlossen. Dies zeigt sich an den Kartonnummern 7505 bis 7560. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle, Elenche, Fremdnummernbücher, Aufstellungsverzeichnis |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Siehe Bestandsbeschreibungen Vaterländische Front und Bundesministerium für Landesverteidigung/Frontmiliz |
Veröffentlichungen: | Wiltschegg, Walter: Die Heimwehr. Eine unwiderstehliche Volkbewegung? Wien 1985.
Oswald, Franz: Die Stellung von Major a.D. Emil Fey in der Politik der Ersten Republik und des Ständestaates. Phil. Diss. Wien 1964. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Der Bestand umfasst 59 Kartons, 0,8 lfm Bücher, 2,4 lfm Karteien |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5504 |
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