Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA ILK |
Titel: | Internationale Liquidierungskommission |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1919 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 01R309/1 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 4 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1919 |
Verwaltungsgeschichte: | Die Internationale Liquidierungskommission wurde als Organ der Gesandtenkonferenz zur Durchführung der Liquidierung des Gemeingutes der Nationalstaaten eingerichtet. In der Delegiertenkonferenz vom 10. und 11. Dezember 1918 wurden die Grundsätze über die Liquidierung des Staatsvermögens niedergeschrieben:
- Die Internationale Liquidierungskommission ist ein Organ der Gesandtenkonferenz zum Zweck der Durchführung der gesamten Liquidation mit dem Ziel einer einvernehmlichen Teilung aller in die Liquidationsmasse gehörenden Rechte und Pflichten. - Die Kommission besteht aus einem Vertreter und einem Ersatzmann der in der Gesandtenkonferenz vertretenen Nationalstaaten bzw. Nationen. - Den Vorsitz führt turnusweise einer der Vertreter. - Die Vertreter sind ermächtigt zu den Beratungen Fachorgane zuzuziehen. - Die Vertreter der Nationalstaaten bzw. Nationen bestellen bei den zu liquidierenden Stellen je einen Bevollmächtigten. Diese Bevollmächtigten bilden ein Kollegium ("Bevollmächtigten-Kollegium"), welchem die Liquidierung mit Zuhilfenahme des Personals, eventuell eines von der Internationalen Liquidierungskommission zu bestellenden Leiters der zu liquidierenden Stelle, obliegt. In dem Bevollmächtigten-Kollegium führt turnusweise einer der Bevollmächtigten den Vorsitz. - Die Kommission wird sich bei ihren Arbeiten eines Sekretariats bedienen. - Der Sitz der Liquidierungskommission ist in Wien. - Die Kommission hat das Recht die zur Liquidierung erforderlichen Akten von allen Nationalregierungen zu beanspruchen. - Die Aufgaben der Kommission bestehen darin die gesamten Aktiven und Passiven der Liquidationsmasse, die Grundsätze der Verteilung der Aktiven und Passiven und die Richtlinien für die Abwicklung der noch anhängigen Angelegenheiten festzustellen. - Die Kommission trägt völkerrechtlichen Charakter, eine Mehrheitsabstimmung findet daher nicht statt.
Die konstituierende Sitzung der Liquidierungskommission fand am 23. Jänner 1919 statt. Unterstaatssekretär Richard Riedl übernahm den Vorsitz und das Bevollmächtigten-Kollegium wurde eingerichtet. Die Beschlüsse des Kollegiums galten für das Personal als bindend.
Die letzte Sitzung der Internationalen Liquidierungskommission fand am 30. Dezember 1919 statt. |
Archivierungsgeschichte: | Die Materialien der Internationalen Liquidierungskommission gelangten 1939 in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv und wurden schließlich im Jahr 1988 an das Archiv der Republik abgegeben. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Liquidierung; gemeinsames Vermögen; gemeinsame Ministerien; Auflösung der Monarchie |
Ordnung und Klassifikation: | Die Protokolle der Sitzungen der Internationalen Liquidierungskommission sind chronologisch abgelegt. Als Ergänzung befinden sich im letzten Karton Beilagen zu den jeweiligen Sitzungen. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1949 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5254 |
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