Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA |
Titel: | Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten |
Entstehungszeitraum: | 1918 - 1938 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 01R300/1 |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1920; Bundesministerium für Äußeres 1920-1923; Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923-1938 |
Verwaltungsgeschichte: | Friedensdelegation St. Germain: Am 2. Mai 1919 übermittelte der französische Gesandte in Wien, Henri Allizé, dem Staatssekretär für Äußeres die Einladung des Oberen Rates der alliierten und assoziierten Mächte, eine deutschösterreichische Delegation nach St. Germain en Laye zur Prüfung der Friedensbedingungen zu entsenden. Die Konstituierende Nationalversammlung fasste am 8. Mai 1919 den Beschluss Karl Renner als bevollmächtigten Vertreter Deutschösterreichs zu benennen. Am 14. Mai 1919 um 18.00 Uhr traf der Sonderzug in St. Germain ein und die Delegation nahm trotz schwerer Hürden ihre Arbeit auf. Die endgültigen Friedensbedingungen wurden am 2. September 1919 um 17.00 Uhr der österreichischen Delegation überreicht. Nachdem Dr. Karl Renner den Entwurf der Nationalversammlung vorgelegt hatte und letzte Änderungen erfolgt waren, wurde der Staatsvertrag am 10. September 1919 im Schloss von St. Germain en Laye unterzeichnet.
Internationale Liquidierungskommission: Die Internationale Liquidierungskommission wurde als Organ der Gesandtenkonferenz zur Durchführung der Liquidierung des Gemeingutes der Nationalstaaten eingerichtet. In der Delegiertenkonferenz vom 10. und 11. Dezember 1918 wurden die Grundsätze über die Liquidierung des Staatsvermögens niedergeschrieben: - Die Vertreter der Nationalstaaten bzw. Nationen bestellen bei den zu liquidierenden Stellen je einen Bevollmächtigten. Diese Bevollmächtigten bilden ein Kollegium ("Bevollmächtigten-Kollegium"), welchem die Liquidierung mit Zuhilfenahme des Personals, eventuell eines von der Internationalen Liquidierungskommission zu bestellenden Leiters der zu liquidierenden Stelle, obliegt. In dem Bevollmächtigten-Kollegium führt turnusweise einer der Bevollmächtigten den Vorsitz. - Der Sitz der Liquidierungskommission ist in Wien. - Die Kommission hat das Recht die zur Liquidierung erforderlichen Akten von allen Nationalregierungen zu beanspruchen. - Die Aufgaben der Kommission bestehen darin die gesamten Aktiven und Passiven der Liquidationsmasse, die Grundsätze der Verteilung der Aktiven und Passiven und die Richtlinien für die Abwicklung der noch anhängigen Angelegenheiten festzustellen. Die konstituierende Sitzung der Liquidierungskommission fand am 23. Jänner 1919 statt. Unterstaatssekretär Richard Riedl übernahm den Vorsitz und das Bevollmächtigten-Kollegium wurde eingerichtet. Die Beschlüsse des Kollegiums galten für das Personal als bindend. Die letzte Sitzung der Internationalen Liquidierungskommission fand am 30. Dezember 1919 statt.
Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten: Am 30. Oktober 1918 wurde von der Provisorischen Nationalversammlung der Beschluss "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" (StGBl. Nr. 1/1918) gefasst und aufgrund dessen das "Staatsamt des Äußern mit der Zuständigkeit des bisherigen kuk Ministeriums des Äußern und mit Auftrag und Vollmacht auch die auswärtigen Beziehungen zu den auf dem Boden der bisherigen österreichisch-ungarischen Monarchie entstehenden souveränen Nationalstaaten zu regeln und zu pflegen" eingerichtet. Nach den Wahlen am 16. Februar 1919 erfolgte mit 14. März 1919 die Umbenennung in Staatsamt für Äußeres und durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 wurden "zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung [...] die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen" (StGBl. Nr. 450/1920). Im § 26 des zum Bundes-Verfassungsgesetz gehörenden Übergangsgesetzes wurde bestimmt: "Die Staatskanzlei und die Staatsämter führen ihre Geschäfte vorläufig bis zur Erlassung des im Art. 77, Abs. 2 vorgesehenen Bundesgesetzes mit ihren bisherigen Aufträgen und Vollmachten als Bundeskanzleramt und Bundesministerien fort" (StGBl. Nr. 451/1920). |
| Im Jahr 1922 gliederte sich das Bundesministerium für Äußeres in das Präsidialamt, die Sektion I (Abt. 1: politische Angelegenheiten, Abt. 2: Völkerbund und Völkerrechtsangelegenheiten, Abt. 3: Bundespressedienst), die Sektion II (Abt. 4: Organisations- und Personalangelegenheiten, Abt. 5: Budgetangelegenheiten, Abt. 6: Chiffre- und Übersetzungsdienst, Abt. 7: Rechts- und Passangelegenheiten) und die Sektion III (Abt. 8: handelspolitische Angelegenheiten, Abt. 9: Finanz-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und Auswanderungsangelegenheiten und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen mit den Nachfolgestaaten). Hinzu kamen noch die Rechnungsabteilung, das Staatsarchiv und die Konsularakademie.
Im Zuge von Einsparungen unter Bundeskanzler Seipel im Jahr 1923 wurde die Zahl der Ministerien auf 7 reduziert und das Bundesministerium für Äußeres als Sektion IV (Abt. 17: außenpolitische Angelegenheiten, Abt. 18: Völkerrecht und Völkerbund, Abt. 19: Presse und Propagandawesen) und Sektion V (Abt. 20: Organisations- und Personalangelegenheiten des auswärtigen Dienstes, Abt. 21: Gebühren-, Kassen- und Verrechnungswesen, Abt. 22: Verkehr aus dem Ausland in Angelegenheiten des Finanz- und Verkehrswesens, Abt. 24: Rechtsschutz) dem Bundeskanzleramt angegliedert. Weiters wurde festgelegt, dass "die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Vereinigung mit dem Bundeskanzleramte einem hierfür zu bestellenden Bundesminister [...] übertragen werden [kann], der für die Dauer dieser Funktion den Titel eines Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten führt" (BGBl. Nr. 199/1923).
Am 14. Juli 1925 trat erneut eine Änderung der Geschäftsordnung in Kraft welche die Agenden des ehemaligen Außenministeriums in der Sektion III (Abt. 13: Auswärtige Politik, Abt. 14: Wirtschaftspolitik, Abt. 15: Völkerrecht, Völkerbund und Rechtsschutz sowie Bundespressedienst) des Bundeskanzleramtes vereinigte. Diese Einteilung blieb ohne große Veränderungen bis zum Jahr 1938 bestehen und diente daher auch als Grundlage für die Bezeichnung der Archivbestände dieser Behörde. |
Archivierungsgeschichte: | Die Bestände des Bereiches Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten wurden unmittelbar nach der Auflösung der 1. Republik im Haus-, Hof- und Staatsarchiv deponiert. Aus Sicherheitsgründen wurde ein Großteil der Akten im Jahr 1939 nach Lauffen in Oberösterreich ausgelagert und nach dem Ende des 2. Weltkrieges 1946 wieder in das Archiv nach Wien zurückgebracht, wobei es nur geringfügige Verluste gab (HHStA, Kurrentakt, Zl. 735/1946).
Nach Abschluss diverser Ordnungs- und Verzeichnisarbeiten wurden die einzelnen Teilbestände schließlich im Jahr 1988 in das neue Zentralgebäude in der Nottendorfergasse übersiedelt und den Beständen des Archivs der Republik angeschlossen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Adelsnachweise; Anerkennungsfrage; Anleihe; Attachés; Amnestien; Anschluss; Archive; Armee; Auflösung der Monarchie; Aufnahme in den Völkerbund; Außenpolitik; Auswanderungen; Ausweisungen; Auszeichnungen; Beschlagnahmungen; Bewilligungen zum Tragen von Auszeichnungen; Bezüge; Blockade; Budget; Dekorierungen; Demonstrationen; Depositen; Deutschböhmen; Diplomaten; Diplomatenverkehr; Ehrenzeichen; Eisenbahnen; Entente; Exterritorialität; Farbbücher; Festlichkeiten; Finanzen; Flüchtlinge; fremde Missionen; Friedensdelegation St. Germain; Friedensverhandlungen; Gebietsfragen; Gebühren; gemeinsame Ministerien; gemeinsames Vermögen; Gesetze; Gewaltmaßnahmen; Gewerbe; Grenzfragen; Handelspolitik; Hilfsaktionen; Innenpolitik; innere Organisation des Völkerbundes; Internationale Liquidierungskommission; Irredenta; Kabinett; Kammern; Kommissionen; Konflikte; Konsularsitze; Kriegsschuldfrage; Kultur; Liquidierung; Medaillen; Militär; Minderheiten; Minister; Missionssitze; Nachrichtendienst; Neue Administrative Registratur; Neues Politisches Archiv; Ödenburger Frage; Ordensverleihungen; Parteisachen; Passwesen; Personalangelegenheiten; Präsidium; Presse; Protokoll; Ratifikationen; Regierungen; Reparationen; Resolutionen; Rot-Kreuz-Auszeichnungen; Schifffahrt; Sitzungen des Völkerbundes; Sozialpolitik; Staatsoberhäupter; Steuern; Stiftungen; Sudetenland; Südslawien; Südsteiermark; Sukzessionsstaaten; Telegramme; Verträge; Visa; Völkerbund; Völkerrecht; Volksabstimmung; Volkszählungen; Vorarlberg; Waffen; Währung; Wirtschaft; Zeremoniell; Zoll; zwischenstaatliche Beziehungen |
Ordnung und Klassifikation: | Die einzelnen Teilbestände sind zu einem überwiegenden Teil nach Betreffen hinterlegt. Die Hinterlegungssysteme orientieren sich stark an jene ihrer Vorgängerorganisationen und -bestände aus der Zeit vor 1918. So findet man im Neuen Politischen Archiv das Liassensystem und in der Neuen Administrativen Registratur eine Ablage in sogenannte "Fächer". Auch die anderen Teilbestände sind nach Schlagworten oder Signaturen geordnet und mit guten und detaillierten Archivbehelfen benützbar. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Protokolle, Karteien, Aufstellungsverzeichnisse, Archivbehelfe, Dateien |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Fink, Manfred [Hrsg.]: Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993. Neck, Rudolf: Die Österreichische Friedensdelegation in St. Germain. Ihr Archiv und ihre Arbeitsweise. Kleinwaechter, Friedrich F.G.: Von Schönbrunn bis St. Germain. Die Entstehung der Republik Österreich. Graz 1964 Brettner-Messler, Horst: Die Völkerrechtsakten 1918-1938. Ein Zwischenbericht über die Ordnungsarbeiten. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Bd. 39. Wien 1986. Matsch, Erwin: Der auswärtige Dienst von Österreich (-Ungarn) 1720-1920. Wien-Köln-Graz 1986. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1968 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5246 |
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