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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 170-2 Reichskammergericht u.a. contra Creutz (Crentz), Friedrich; Auseinandersetzung um Einsetzung in ein Haus, ferner wegen Exemtion von Häusern des Reichskammergerichtspersonals von bürgerlichen Lasten und von der städtischen Jurisdiktion, 1564 (Akt (Sammelakt,
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 170-2 |
Titel: | Reichskammergericht u.a. contra Creutz (Crentz), Friedrich; Auseinandersetzung um Einsetzung in ein Haus, ferner wegen Exemtion von Häusern des Reichskammergerichtspersonals von bürgerlichen Lasten und von der städtischen Jurisdiktion |
Entstehungszeitraum: | 1564 |
Darin: | Exekutorialmandat des Reichskammergerichts an die Stadt Speyer zur Immission der Vormünder in das Haus Huckels, 1564 01 31 (Abschrift), fol. 188r-190v; Fürbittschreiben der Stadt Speyer für Creutz, ihn aus der Haft zu entlassen, 1564 05 08 (Ausfertigung), fol. 207r-208v, wiederholt 1564 06 21 (Ausfertigung), fol. 296r-297v; Bericht des Reichskammergerichts über die Gravamina der Stadt Speyer, undat. (Abschrift), fol. 409r-416v; ein Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Reichskammergericht; kaiserlicher Fiskal am Reichskammergericht; Heylleß, Dr. Philipp; Erndlein, Dr. Germanus, beide als Vormünder der Kinder des kaiserlicher Fiskals Dr. Jakob Huckel, vice versa |
Beklagter/Antragsgegner: | Creutz (Crentz), Friedrich, Bürger der Stadt Speyer, vormals Hauptmann unter Lazarus von Schwendi; Speyer, Stadt, vice versa |
Gegenstand - Beschreibung: | In unabhängig voneinander eingehenden Berichten klagen der kaiserlicher Fiskal am Reichskammergericht, Michael Vollandt, und die Stadt Speyer über Konflikte zwischen Stadt und Reichskammergericht über den Rechtsstatus von Häusern des Reichskammergerichtspersonals. Vollandt berichtet von einer Vormundschaft, die das Reichskammergericht zugunsten der Kinder des verstorbenen kaiserlichen Fiskals Dr. Jakob Huckel eingerichtet habe. Creutz, der die mittlerweile verstorbene Witwe Huckels geheiratet und das Bürgerrecht erworben habe, widersetze sich der Einsetzung der Vormünder in das von ihm bewohnte Haus Huckels. An den Kaiser ergeht die Bitte um Befehl an die Stadt Speyer, Creutz wegen Beleidigung des Reichskammergerichts zu bestrafen. Derweil beklagt die Stadt die zunehmende und dem Herkommen widersprechende Exemtion von Häusern des Reichskammergerichtspersonals und bittet, der Kaiser möge seine Kommissare bei der nächsten Visitation des Reichskammergerichts anweisen, die Angelegenheit zu untersuchen. In der Folge bittet der auf kaiserlichen Befehl inhaftierte Creutz, der sich auch an Lazarus von Schwendi wendet, um seine Freilassung und beteuert, sich nicht abfällig über das Reichskammergericht geäußert zu haben. Allerdings habe das Reichskammergericht den Immissionsbefehl erlassen, ohne ihn zuvor zu hören, obwohl |
| er jederzeit bereit sei, seine Ansprüche vor dem Rat der Stadt als zuständigem Forum geltend zu machen. Auch die Stadt betont, erstinstanzlich zuständig zu sein. Der vom Kaiser um Bericht angeschriebene Kammerrichter Graf Friedrich von Löwenstein entgegnet, das Vorgehen des Reichskammergerichts entspreche der Reichskammergerichtsordnung. Was die Exemtion der Häuser von Reichskammergerichtspersonal angehe, so beliefen sich die jährlichen Einbußen für die städtische Kasse auf maximal 20 bis 25 Gulden. Diese Summe stünde in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Vorteilen, die Speyer infolge der Anwesenheit des Reichskammergerichts genieße. In der Folge wenden sich auch die Vormünder an den Kaiser und bitten, eine Freilassung von Creutz davon abhängig zu machen, dass dieser aus dem Haus geschaffte Wertgegenstände restituiere. Schließlich berichtet die Stadt Speyer, Creutz habe sich mit den Vormündern verglichen. Allerdings weigerten sich die zwischenzeitlich eingetroffenen Visitationskommissare, über die mit der Exemtion von Häusern und Personen zusammenhängenden grundsätzlichen Streitpunkte zu verhandeln. |
Entscheidungen: | An die Stadt Speyer: Befehl, Creutz bis auf weiteres zu inhaftieren und zu berichten, 1564 02 23 (Konzept), fol. 145r-146r; Zusage, die Klagen der Stadt anlässlich der nächsten Visitation des Reichskammergerichts durch kaiserliche Kommissare zu untersuchen, 1564 03 07 (Konzept), fol. 159rv, ferner (Abschrift), fol. 336r-337v; Befehl, den Widerstand gegen die Einsetzung der Vormünder in das Haus aufzugeben, 1564 04 18 (Konzept), fol. 288r-289r; Befehl, Creutz gegen Leistung einer Urfehde auf freien Fuß zu setzen, 1564 06 29 (Reinschrift), fol. 294r-295v; Befehl, Creutz gegen Restitution entwendeter Wertgegenstände und Leistung von Kaution und Urfehde auf freien Fuß zu setzen, 1564 07 08 (Konzept), fol. 302rv; die mit der Exemtion zusammenhängenden Streitfragen werden bis zum nächsten Reichstag zurückgestellt, 1564 09 22 (Vermerk), fol. 320v. |
Umfang: | fol. 131-418 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1594 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308613 |
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