AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 170-1 Speyer, Stadt contra Reichskammergericht; Auseinandersetzung um das Recht zur Einvernahme städtischer Zeugen in Extrajudizialangelegenheiten, 1561-1564 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 170-1
Titel:Speyer, Stadt contra Reichskammergericht; Auseinandersetzung um das Recht zur Einvernahme städtischer Zeugen in Extrajudizialangelegenheiten
Entstehungszeitraum:1561 - 1564
Darin:Zitation der Stadt vor das Reichskammergericht wegen Nichtbefolgung des kaiserliches Mandats vom 9. August 1561, 1561 08 27 (Abschrift), fol. 45r-47v; Kommissionsbefehl des Reichskammergericht an Bartholomäus Egon und Matthias Huber zur Untersuchung der Schlägerei vor der Herberge "Zur Goldenen Taube", 1563 03 12 (Abschrift), fol. 79r-81v; an das Reichskammergericht gerichtetes Protokoll von durch die Stadt Speyer durchgeführten Zeugenverhören zu nämlicher Schlägerei, 1563 03 24 (Abschrift), fol. 66r-77v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Speyer, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Reichskammergericht
Gegenstand - Beschreibung:Die Stadt berichtet von Streitigkeiten über die Interpretation der Reichskammergerichtsordnung hinsichtlich der Befragung von Bürgern und städtischen Untertanen. Entzündet habe sich der Konflikt anlässlich eines Verfahrens gegen den am Reichskammergericht einen Prozess führenden Caspar Beyer und wegen der Festnahme eines Dieners des Reichskammergerichtsadvokaten Dr. Martin Weiß durch die Stadt. Das Reichskammergericht beanspruche, städtische Zeugen selbst zu vernehmen, worin die Stadt eine ihre Privilegien verletzende Neuerung erblickt. An den Kaiser ergeht die Bitte, den strittigen Passus einstweilen außer Kraft zu setzen, damit auf der nächsten Reichsversammlung darüber beraten werden könne. Kammerrichter Graf Friedrich von Löwenstein entgegnet, die Stadt behindere die Arbeit des Reichskammergerichts, das sich strikt an die Reichskammergerichtsordnung halte, und habe durch die Festnahme des Dieners die Exemtion des Reichskammergerichtspersonals missachtet. Nachdem der Kaiser im Sinne des Reichskammergerichts entschieden und eventuelle Einsprüche der Stadt auf die nächste Reichsversammlung vertagt hat, berichtet die Stadt 1763 von einer Schlägerei zwischen Angehörigen des Reichskammergerichts und städtischen Untertanen vor der Herberge "Zur Goldenen Taube", in deren Folge das Reichskammergericht eine Inquisitio
nskommission unter Lizenziat Bartholomäus Egon und Pfennigmeister Matthias Huber eingerichtet habe. An den Kaiser ergeht erneut die Bitte, dieser Kommission die Einvernahme städtischer Zeugen zu untersagen. Nachdem der Kaiser dies wiederum abgelehnt hat, bittet die Stadt um Befehl an den Fiskal am Reichskammergericht, ihren Bürgern die wegen Verweigerung der Aussage verhängten Strafgelder zu erlassen.
Entscheidungen:An die Stadt Speyer: Mandat, ihre Bürger bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes nicht von Zeugenaussagen vor dem Reichskammergericht abzuhalten, 1561 08 09 (Abschrift), fol. 10r-13v; an Reichskammergericht und den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht: Der auf Basis des Mandats vom 9. August 1561 gegen die Stadt Speyer angestrengte Prozess solle auf deren Bitte eingestellt werden. Künftig dürfe die Stadt Zeugenbefragungen allerdings nicht mehr behindern. Es stehe ihr frei, eventuelle Klagen auf einer künftigen Reichsversammlung vorzubringen, 1561 12 03 (Konzept), fol. 58rv; an die Stadt Speyer: Erneuerter Befehl, die Tätigkeit der Kommission des Reichskammergerichts nicht zu behindern und eventuelle Klagen auf einer künftigen Reichsversammlung vorzubringen, 1563 04 17 (Konzept), fol. 100r-101r; an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht: Befehl, den gegen einzelne Speyerer Bürger wegen verweigerter Zeugenaussage angestrengten Prozess gnadenhalber einzustellen, 1564 01 03 (Konzept), fol. 122r.
Umfang:fol. 1-130
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1594
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308612
 

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