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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166-3 Rotenburg, Pleikard von contra Weißenburg (Elsass), Stadt; Appellation gegen eine Entscheidung der Stadt Weißenburg, wonach er einen seine reichsritterschaftlichen Privilegien verletzenden Hintersasseneid zu leisten und Steuern zu zahlen habe, 1626-1628 (Akt
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166 Redwitz, Rogatz, Rotenburg, Rasche, Reitz, Robilart von Dumeni, Reichelmann, Reusch, Rot, Ruland, Adtritzky von Adtritz, Rechberg, Reiser, Reuß von Plauen, Richter, Reck zu Aprad, Roth, Rentz, Rotkirch, Reiche, Roden, Köln, Rechberg, Schafmann, Rhaden, Rhat, R
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166-3 |
Titel: | Rotenburg, Pleikard von contra Weißenburg (Elsass), Stadt; Appellation gegen eine Entscheidung der Stadt Weißenburg, wonach er einen seine reichsritterschaftlichen Privilegien verletzenden Hintersasseneid zu leisten und Steuern zu zahlen habe |
Entstehungszeitraum: | 1626 - 1628 |
Darin: | Urteil der Stadt Weißenburg, wonach Rotenburg innerhalb eines Monats einen Hintersasseneid zu schwören habe, 1626 07 26 (Abschrift), fol. 45r-46v;Fürbittschreiben der Reichsritterschaft am Rhein an den Kaiser zugunsten des Appellanten, 1626 11 12 (Ausfertigung), fol. 59r-60v;ein Appellationsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Rotenburg, Pleikard von |
Gegenstand - Beschreibung: | Appellat erklärt zu der ihm zugestellten Appellationsschrift, Appellant sei nach seiner Eheschließung vor drei Jahren in ein in der Stadt gelegenes Haus gezogen. Der deshalb von ihm geforderte Eid und die Steuern bezögen sich lediglich auf die innerhalb der Stadt gelegenen Güter des Appellanten und ließen insofern dessen reichsunmittelbaren Status unberührt. Die Appellation möge deshalb abgewiesen werden. Appellant erneuert hingegen seine Klage, wonach die Forderungen eine Verletzung seiner Privilegien darstellten und verweist auf Georg Speth von Sulzburg, der in einem ähnlichen Fall durch Appellaten von der Leistung bürgerlicher Lasten befreit worden sei. An den Kaiser ergeht die Bitte um ein Inhibitionsmandat an Appellaten und um dessen Bestrafung wegen Missachtung vom Kaiser verliehener Privilegien, |
Bemerkungen: | Akte beschädigt |
Umfang: | fol. 39-108 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1658 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308400 |
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