AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-2 Köln, Kurfürst Ernst von; Gesuch um Promotorialschreiben an das Reichskammergericht in einem Verfahren wegen der Festnahme Hermann von Rauschenplatts auf der Hildesheimer Domfreiheit durch die Stadt Hildesheim im April 1597, 1600-1603 (Akt (Sammelakt, Grundz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-2
Titel:Köln, Kurfürst Ernst von; Gesuch um Promotorialschreiben an das Reichskammergericht in einem Verfahren wegen der Festnahme Hermann von Rauschenplatts auf der Hildesheimer Domfreiheit durch die Stadt Hildesheim im April 1597
Entstehungszeitraum:1600 - 1603

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln, Kurfürst Ernst von, als Bischof von Hildesheim
Gegenstand - Beschreibung:Kurfürst Ernst von Köln berichtet dem Kaiser in seiner Eigenschaft als Bischof von Hildesheim, die Stadt Hildesheim sei im April 1597 mit mehreren bewaffneten Männern in einen auf der dortigen Domfreiheit befindlichen Klosterhof eingedrungen, um Rauschenplatt und seine Frau gefangen zu nehmen und die Witwe Wilbrands von Stockheim in den Besitz des Hofes einzusetzen. Obwohl er bereits mehrere Mandate zur Restitution der Rauschenplatts erlassen habe, verweigere die Stadt den Gehorsam und habe stattdessen an das Reichskammergericht appelliert. Der Kurfürst bittet, dem Reichskammergericht unter Hinweis auf die Immunität der Domfreiheit aufzutragen, das Verfahren zu beschleunigen und die Appellation abzuweisen.
Entscheidungen:Promotorialschreiben an das Reichskammergericht, 1601 06 15 (Konzept), fol. 242rv, erneuert 1603 05 07 (Konzept), fol. 250rv.
Umfang:fol. 240-251
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308145
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl