AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-1 Rottengatter, Niklas contra Marthon, Segetin; Appellation gegen ein zweitinstanzliches Urteil der Niederösterreichischen Regierung in einer Schuldsache, 1592-1618 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 160-1
Titel:Rottengatter, Niklas contra Marthon, Segetin; Appellation gegen ein zweitinstanzliches Urteil der Niederösterreichischen Regierung in einer Schuldsache
Entstehungszeitraum:1592 - 1618
Darin:Urteil des kaiserlichen Stadtgerichts (Wien?) im Rechtsstreit zwischen Wilhelm Pestalutz und seinen Brüdern gegen den Nürnberger Kaufmann Hieronymus Doria, 1591 11 23 (Abschrift), fol. 142rv; Urteile des Wassermautners am Roten Turm in Wien: 1593 07 22 (Ausfertigung), fol. 186r-187v, ferner (Abschrift), fol. 17r-18v; 1598 07 18 (Ausfertigung), fol. 206r-207v, ferner (Abschrift), fol. 49r-50v; Zweitinstanzliches Urteil der Niederösterreichischen Regierung, 1601 04 22 (Abschrift), fol. 56r-57v (u. a.); Mautzettel der Wiener Wassermaut: fol. 47rv, 103rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rottengatter, Niklas; Rottengatter, Paul, Kaufleute aus Nürnberg
Beklagter/Antragsgegner:Marthon, Segetin, Kaufmann aus Tyrnau (Trnava); später: dessen Erben
Gegenstand - Beschreibung:Die Rottengatters berichten 1602, sie hätten 1593 beim Wassermautner am Roten Turm in Wien, Hans Christoph Castner, Klage gegen Marthon wegen nicht bezahlter Waren im Wert von 588 Talern erhoben und darauf angetragen, die in Wien lagernden Waren Marthons mit Arrest zu belegen. Marthon habe bestritten, dass Georg Schinod Diackh (Diragkh), der die Waren von ihnen übernahm, sein Handelsdiener gewesen sei. Die kaiserliche Wassermaut habe Marthons Einwände 1598 verworfen und ihn verurteilt, die Schuld samt den aufgelaufenen Zinsen zu begleichen. Gegen dieses Urteil habe Marthon jedoch erfolgreich an die Niederösterreichische Regierung appelliert. Rottengatters bitten um Revision dieses Urteils, da sie vor der Wassermaut hinreichend belegt hätten, dass Diackh im Auftrag Marthons gehandelt habe. 1617 (!) folgt die Niederösterreichische Regierung dem 15 Jahre zuvor ergangenen Befehl und reicht Bericht und Akten des Falles ein, während der Anwalt der Rottengatters um Beschleunigung des Verfahrens bittet.
Entscheidungen:An das Wassermautgericht, Marthon und die Niederösterreichische Regierung um Bericht, 1602 08 26 (Vermerk), fol. 15v.
Bemerkungen:Sprache teilweise ungarisch und lateinisch
Umfang:fol. 1-239
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1648
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308144
 

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