AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 154-16 Gerdes, Heinrich contra Reinfeld, Abt Johann von; Gesuch um Restitution (weggenommene Dörfer, Einkünfte in Lübeck), 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 154-16
Titel:Gerdes, Heinrich contra Reinfeld, Abt Johann von; Gesuch um Restitution (weggenommene Dörfer, Einkünfte in Lübeck)
Entstehungszeitraum:1582

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Gerdes, Heinrich; Asse, Johannes; Helmbstede, Georg, alle Konventualen des Bernhardinerklosters Reinfeld [Rheinfelden?], für sie: Dretzler, Dr. Johann, Domherr zu Lübeck
Beklagter/Antragsgegner:Reinfeld, Abt Johann von (1); Dänemark, König von (2); Holstein, Herzog Johann von (3)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten dem Kaiser und den geistlichen Kurfürsten, Beklagten (1) habe ihr Kloster und rund 25 Dörfer unter Verletzung seines Eides für 4.000 Reichstaler an Beklagten (2) verkauft, von dem es im Tausch gegen ein anderes Gut an Beklagten (3) gelangt sei. Vermutlich sei Beklagter in Begleitung des Notars Philipp Kegel und des sächsischen Rats Dr. Hieronymus Schulz auf dem Weg nach Augsburg, um den Reichstag über seine tatsächliche Rolle zu täuschen. An Kaiser und geistliche Kurfürsten ergeht die Bitte, Beklagten und seine Begleiter gefangen zu nehmen und Kläger in ihren Schutz zu nehmen. Zugleich möge die Schrift, die Kläger an die weltlichen Kurfürsten gerichtet hätten, zurückgehalten werden, um zu verhindern, dass die Angelegenheit auf dem Reichstag diskutiert und somit dem König von Dänemark und dem Herzog von Holstein bekannt werde. In einer weiteren Klageschrift an die in Augsburg versammelten Reichsstände bitten Kläger um ein Mandat gegen die Stadt Lüneburg, die jährlich rund 3.000 Mark lübisch, die das Kloster aus mehreren Salzpfannen beziehe, ausschließlich an Kläger auszuzahlen. Ein dem Kloster in Lübeck gehörender Hof ("der kleine Reinefeldt") möge restituiert werden und an Beklagten (2/3) ein Mandat zu ihrer Restitution ergehen.
Umfang:fol. 506-537
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1612
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4305679
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl