AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-1 Rem, Wolfgang Andreas contra Feuchtwangen, Stift; Auseinandersetzung um ein Kanonikat, 1533-1548 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-1
Titel:Rem, Wolfgang Andreas contra Feuchtwangen, Stift; Auseinandersetzung um ein Kanonikat
Entstehungszeitraum:1533 - 1548
Darin:Kaiser Karl V. nominiert Johann Biedermann über das Recht der Ersten Bitte als Kanoniker im Stift Feuchtwangen, 1522 01 02 (Abschrift), fol. 28r-31r; Markgraf Georg von Brandenburg führt gegenüber Dr. Wolfgang Rau aus, er sehe sich nicht in der Lage, zugunsten von dessen Sohn in die Besetzung der Kanonikerstelle zu Feuchtwangen einzugreifen, 1533 [05 13] (Ausfertigung), fol. 32r-33v; Prozessvollmacht des Beklagten für Johann Grenner, 1548 [04 19] (Ausfertigung), fol. 46r; Schreiben Johann Grenners an den kaiserlichen Kanzlisten David Mietner (?): Dank für die bisherigen Bemühungen und Bitte, alsbald eine Abschrift des Endurteils anzufertigen. Dem Boten seien die geforderten zwei Taler bereits bezahlt worden, 1548 08 12 [Präsentationsdatum], fol. 50r-51v; Gedruckte Einberufung eines Reichstages durch Kaiser Karl V., ohne Datum, als Deckblatt verwendet (Ausfertigung), fol. 1v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rem, Dr. Wolfgang Andreas, Propst zu Sankt Moritz und Domherr zu Augsburg
Beklagter/Antragsgegner:Feuchtwangen, Stift; für es: Grenner, Johann, Syndikus
Gegenstand - Beschreibung:Beklagter erklärt, das kaiserliche Mandat und die klägerische, nicht in der Akte enthaltene Supplik erhalten zu haben, wonach sich Kläger beschwere, dass ihm von Seiten des Beklagten die Inanspruchnahme eines ihm ca. 1533 durch den Kaiser gewährten Kanonikats verwehrt werde. Hierzu führt Beklagter aus, es sei bei ihm niemals ein kaiserlicher Befehl über die Verleihung eines Kanonikats an Kläger eingegangen. Auch sei Kläger deshalb niemals bei ihm vorstellig geworden. Der Kaiser habe das Recht der Ersten Bitte zuletzt vor 26 Jahren auf Fürsprache Markgraf Casimirs von Brandenburg zugunsten des markgräflichen Kaplans Johann Biedermann in Anspruch genommen. Nachdem man diesem Befehl seinerzeit Folge geleistet habe, bitte man den Kaiser, von einer neuerlichen Nomination eines Kanonikers abzusehen, um die Versorgung der Pfarrer nicht zu gefährden. Kläger stellt die Unwissenheit des Beklagten in Abrede, behauptet, das kaiserliche Mandat zu seiner Nomination sei Beklagter seinerzeit ordnungsgemäß insinuiert worden und bittet um ein Strafmandat gegen Beklagten in der Folge ist zwischen Kläger und Beklagter unter anderem strittig, ob der Kaiser in den Stiften des Reiches über das Recht der Ersten Bitte hinaus weitere Kanonikate und Pfründe vergeben dürfe.
Umfang:fol. 1-74
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303998
 

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