AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 139-4 Quernheim, Anna von contra Israel; Auseinandersetzung wegen einer Schuldforderung, 1588-1597 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 139-4
Titel:Quernheim, Anna von contra Israel; Auseinandersetzung wegen einer Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1588 - 1597
Darin:Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Quernheim, Anna von, Dechantin des Stifts auf dem Berge in Herford; Quernheim, Lucia von, Witwe Johanns von Haxthausen; Quernheim, Magdalena von, Witwe Wolfgangs von Dorgelo; Quernheim, Katharina von, Witwe Werners von Oeynhausen
Beklagter/Antragsgegner:Israel, Jude aus Lübbecke; Ostfriesland, Graf Edzard von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erinnern an eine zuvor durch sie und ihre unlängst verstorbene Schwester Clara von Quernheim eingereichte Supplik, einen 1585 07 30 durch zwei Juden, den mittlerweile verstorbenen Israel aus Lübbecke und Isaac aus Prag, erwirkten kaiserlichen Befehl an Graf Edzard und dessen Bruder Johann von Ostfriesland aufheben zu lassen. Hierin war den Grafen befohlen worden, vor Abschluss des am Reichskammergericht anhängigen Rechtsstreits zwischen Klägern und den beiden Juden ihre Schulden in Höhe von 12.000 Gulden zuzüglich Zinsen nicht an Kläger auszubezahlen. Kläger erneuern ihr Gesuch, den Arrest aufheben zu lassen. In der Folge wendet sich auch Bela, Witwe Israels, an den Kaiser und führt aus, ihr verstorbener Mann habe dem verstorbenen Vater der Klägers, Hilmar (Hyllmair) von Quernheim, 30.000 Gulden geliehen. Um die Rückzahlung zu verhindern, hätten Kläger gegen ihren Mann vor dem Reichskammergericht ein noch immer nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Diffamierung angestrengt. Zumal Kläger am Reichskammergericht keine Kaution gestellt hätten, bittet Bela um Bestätigung des Arrests. Nachdem dieser auf kaiserlichen Befehl dennoch aufgehoben wurde, führen Kläger aus, Graf Edzard habe bislang lediglich die Zinsen ausgezahlt, und bitten erfolgreich um ein Mandat de solvendo. In der Folge bitten Kläger, mittlerwei
le vertreten durch Philipp Fabricius, Prokurator am Reichskammergericht, nach Ablauf der vorgesehenen Zahlungsfrist mehrfach um Bestrafung Graf Edzards mit der im Mandat vorgesehenen Summe von 30 Mark lötigen Goldes. Auch eine verlängerte Frist hält Graf Edzard nicht ein. Um die Verhängung einer Geldstrafe gegen Graf Edzard zu vermeiden, wird Graf Simon zur Lippe im Vorfeld einer Reise in die Grafschaft Ostfriesland, die er in kaiserlichem Auftrag in einer anderen Angelegenheit unternehmen soll, zum Kommissar ernannt mit dem Befehl, Edzard nochmals an seine Zahlungspflicht zu erinnern. Der lippische Subdelegierte Dr. Berthold Frohn handelt daraufhin mit Edzard in Aurich einen Rezess aus, in dem der Graf die Klaglosstellung der Kläger zusagt, die jedoch im Folgejahr weiterhin an den Kaiser supplizieren, ihnen zu Bezahlung ihrer Forderung zu verhelfen.
Entscheidungen:An Graf Edzard und dessen Bruder Johann: Befehl, Israel und Simon aus Prag klaglos zu stellen, 1584 09 28 (Abschrift), fol. 190rv, erneuert 1585 07 09 (Abschrift), fol. 194rv; an Graf Edzard: Befehl, Kläger klaglos zu stellen 1584 05 18 (Abschrift), fol. 186r
Umfang:fol. 5-199
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303948
 

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