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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-2 Kaisheim Zisterzienserkloster, Johannes, Abt contra Pfalz, Philipp Ludwig, Pfalzgraf von; Auseinandersetzung um Reichsunmittelbarkeit und Erbkastenvogtei, 1573-1575 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130 Baumgarten, Kaisheim, Pappenheim, Prunster, Pastor, Pfalz, Plauen, Koßler, Grangier, Puechaim, Peugl, Bayr, Pein, Püringer, Paller, Prechter, Württemberg, Preuss, Mansfeld, Parsberg, Pauli, Planck, Porsius, Schellenberg, Petter, 1573-1594 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 130-2 |
Titel: | Kaisheim Zisterzienserkloster, Johannes, Abt contra Pfalz, Philipp Ludwig, Pfalzgraf von; Auseinandersetzung um Reichsunmittelbarkeit und Erbkastenvogtei |
Entstehungszeitraum: | 1573 - 1575 |
Darin: | Gründungsurkunde des Klosters Kaisheim, 1135 [09 30] (Abschrift), fol. 55r-56r; Karl V. an Erzherzog Ferdinand und das Reichsregiment: Befehl, das Kloster Kaisheim gegen die Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp vor dem Reichskammergericht durch den Kammerprokurator und Fiskal vertreten zu lassen, 1524 12 10 (Abschrift), fol. 57rv; Abschied des Schwäbischen Bundes zum Konflikt zwischen den Pfalzgrafen und dem Kloster Kaisheim, 1526 04 11 (Abschrift), fol. 59rv; Schirmbrief der Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp für das Kloster Kaisheim, 1527 [07 25] (Abschr), fol. 61r-62r; Unterstellung des Klosters Kaisheim unter den Erbschutz der Pfalzgrafen, 1534 11 26 (Abschrift), fol. 63r-67v; Verleihung der Erbkastenvogtei über die Klöster Kaisheim, Eschbronn, Liezheim u. a. an Pfalzgraf Ottheinrich durch Karl V., 1541 06 08 (Abschrift), fol. 90r-94r; Unterstellung der oben genannten Klöster unter den Erbschutz Pfalzgraf Ottheinrichs durch Karl V., 1541 06 08 (Abschrift), fol. 96r-97v; Kassation des oben genannten Erbschutzvertrages von 1534 durch Karl V., 1545 06 22 (Abschrift), fol. 117r-122v; kaiserlich ratifizierter Vertrag zwischen Pfalzgraf Ottheinrich und Abt Johann von Kaisheim: Unterstellung des Klosters unter den Schutz des Pfalzgrafen für einen Zeitraum von 28 Jahren, 1553 09 11 (Abschrift), fol. 99r-115v; Auflis |
| tung der dem Beklagten zur Last gelegten Übergriffe auf den Kläger s.d., fol. 137r-138v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kaisheim Zisterzienserkloster, Johannes, Abt |
Beklagter/Antragsgegner: | Pfalz, Philipp Ludwig, Pfalzgraf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, das Kloster Kaisheim verfüge, wiewohl in der Grafschaft Graisbach gelegen, von der Gründung an über die Reichsunmittelbarkeit. Seit dem Wormser Reichstag von 1521 versuchten jedoch Pfalzgraf Ottheinrich, sein Bruder Philipp bzw. deren Nachfolger beharrlich, sich der Erbkastenvogtei über das Kloster zu bemächtigen, obwohl eine bald darauf eingesetzte Kaiserliche Kommission unter Herzog Wilhelm von Bayern die Reichsunmittelbarkeit des Kläger festgestellt habe. 1534 hätten die Pfalzgrafen den Amtsvorgängern des Klägers 1534 gewaltsam einen Erbschutz aufgezwungen, der die Pfalzgrafen zu Schirmherren des Klosters erklärt habe. Erst während der kaiserlichen Sequestrationsverwaltung Pfalz-Neuburgs sei es Kläger wiederum gelungen, den Konvent zu versammeln, den katholischen Ritus zu restituieren und 1545 den Erbschutzvertrag von 1534 gegen eine Zahlung von 23.000 Gulden vom Kaiser aufheben zu lassen. Da neuerlich Pfalzgraf Philipp Ludwig die Reichsstandschaft des Klägers wiederum bestreite, habe der Konvent den Mönch Ulrich Köllin zum Koadjutor des betagten Klägers gewählt, um nach dessen Tod eine für das Kloster prekäre Vakanz zu vermeiden. Beklagter erkenne Köllin jedoch nicht an und lasse sich vernehmen, nach dem Tod des Klägers einen Administrator einsetzen zu wollen. Kläger bittet, der Kaiser möge |
| Kläger einen Schutz- und Schirmbrief ausstellen und Beklagter unter Hinweis auf die 1545 erfolgte Kassation des pfalzgräflichen Erbschutzbriefes die Achtung der klägerischen Privilegien sowie die Anerkennung Köllins als Koadjutor und Nachfolger des Kläger anbefehlen. Ferner möge der Kaiser Graf Friedrich von Oettingen befehlen, sich bei Bekanntwerden des Todes des Klägers zum Schutz von Koadjutor und Konvent unverzüglich ins Kloster zu begeben bzw. bei Unpässlichkeit seinen Sohn Wilhelm dorthin zu entsenden. Ebenfalls zum Schutz des Klosters sollten aus dem Bayerischen und dem Schwäbischen Reichskreis jeweils ein Reichsstand zu Kommissaren ernannt werden. Schließlich bittet Kläger, auch den Kammerprokurator und Fiskal am Reichskammergericht neuerlich mit der Vertretung der klägerischen Interessen zu betrauen. Beklagter beruft sich demgegenüber auf dem Regensburger Wahltag darauf, Karl V. habe seinem Vorgänger Ottheinrich 1541 die erbliche Vogteirechte über das Kloster verliehen. Den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, Dr. Johann Vest, bezichtigt Beklagten der Befangenheit, da Vest Gerüchten zufolge zuvor als Prokurator im Sold des Klägers gestanden habe. Über die abschriftlich bereits beigelegten Rechtstitel hinaus stellt Beklagter für die Zukunft weitere Dokumente in Aussicht, da die durch den vorangeg |
| angenen Krieg zerstreute Neuburgische Registratur zur Zeit geordnet werde. Beklagter bittet um Bestätigung seiner Erbkastenvogtei sowie um Befehl an den Fiskal am Reichskammergericht, den dort eingeleiteten Prozess gegen Beklagten einzustellen. Daraufhin wird Beklagtem mitgeteilt, eine Konfirmation der 1541 verliehenen Erbkastenvogtei könne angesichts des noch laufenden Verfahrens am Reichskammergericht nicht erfolgen, doch wolle man vom Fiskal am Reichskammergericht Bericht einholen, worauf Beklagter wiederum betont, der dortige Prozess beziehe sich lediglich auf den Streitpunkt, ob der Reichsanschlag des Klosters vom Bayerischen oder vom Schwäbischen Reichskreis zu erheben sei. Beklagter bittet ferner um Abschriften des Schriftwechsels zwischen Reichshofrat und Fiskal am Reichskammergericht. |
Entscheidungen: | An den Fiskal am Reichskammergericht: Befehl, über den Prozess gegen Beklagten zu berichten und die Angelegenheit einstweilen ruhen zu lassen, 1575 12 10 (Konzept), fol. 136rv. |
Umfang: | fol. 41-143 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1605 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302364 |
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