AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-1 Nippenburg, Magdalena von contra Stain zu Uttenweiler, Jakob vom; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte in Grundsheim und Willenhofen; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1590 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-1
Titel:Nippenburg, Magdalena von contra Stain zu Uttenweiler, Jakob vom; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte in Grundsheim und Willenhofen; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1590

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nippenburg, Magdalena von, geb. Schild von Lach, Witwe von Nippenburg, Ludwig von, für sich und als Vormund ihres Sohns Nippenburg, Hans Philipp von
Beklagter/Antragsgegner:Stain zu Uttenweiler, Jakob vom
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin bringt vor, Beklagter habe auf vielfältige Weise und z. T. mit Hilfe von Bewaffneten ihre Rechte als von ihrem Ehemann testamentarisch eingesetzte Verwalterin der Dörfer Grundsheim und Willenhofen und vom Reichskammergericht bestelltem Vormund ihres Sohns verletzt (Anstiftung von Untertanen der Klägerin zum Ungehorsam, Inhaftierungen von und Überfälle auf Untertanen und Amtleute der Klägerin, Störung der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit im Fall eines geflohenen Verbrechers, Schädigung von Mühlen, Schmieden und Wirtshäusern der Klägerin durch Verbote an Untertanen des Beklagten und zeitweise Ableitung eines Bachs). Beide Dörfer und die zugehörigen Rechte, insbesondere das Hochgericht, seien Reichslehen, mit denen ihr Ehemann, später ihr Sohn belehnt worden seien. Klägerin bittet, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zum kaiserlichen Kommissar zu ernennen und zu beauftragen, die Auseinandersetzung mit Beklagtem entweder gütlich beizulegen oder nach Durchführung eines Rechtsverfahrens ein Urteil zu sprechen und zu vollstrecken.
Umfang:fol. 1-6; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1620
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302106
 

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