AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-3 Mutz, Agnes contra Greil (Gröll, Kröll), Uriel; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung nach Ehebruchs- und anderen Vorwürfen, 1570-1574 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-3
Titel:Mutz, Agnes contra Greil (Gröll, Kröll), Uriel; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung nach Ehebruchs- und anderen Vorwürfen
Entstehungszeitraum:1570 - 1574

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mutz, Agnes, Tochter von Mutz, Klaus, Bürger der Stadt Weikersheim (1), später auch Schweitzer, Kaspar, aus Weikersheim, ihr dritter Ehemann (2)
Beklagter/Antragsgegner:Greil (Gröll, Kröll), Uriel, gräflich-hohenlohischer Amtmann in Weikersheim
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin (1) bringt vor, von Beklagtem gedrängt worden zu sein, den in hohenlohischem Militärdienst stehenden Jost (Joseph) Tanner (Danner) zu heiraten. Nachdem Tanner wegen Ehebruchs mit der Ehefrau des Beklagten zum Tod verurteilt, begnadigt und ausgewiesen worden sei, habe Beklagter von Klägerin (1) ein Geständnis zu erpressen versucht, wonach sie den Ehebruch durch Zauberei verursacht habe. Später habe Beklagter Klägerin (1) ausgewiesen, sie nach ihrer Weigerung, die Grafschaft zu verlassen, inhaftiert und zu einer Urfehde genötigt. Klägerin (1) bittet um einen kaiserlichen Geleitbrief. Außerdem bittet sie um kaiserliche Befehle an die Grafen von Hohenlohe als zuständige Obrigkeit, Beklagten anzuweisen, sie ungehindert in Weikersheim wohnen zu lassen und etwaige Ansprüche nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Klägerin (1) ruft den Kaiser auch auf dem Weg zum und während des Reichstags in Speyer an. 1574 berichten Kläger (1) und (2) über ihre erneute Ausweisung aus der Grafschaft Hohenlohe wegen angeblichen Verstoßes gegen die Polizeiordnung. Klägerin (1) argumentiert, ihr zweiter Ehemann habe sich nach seiner Ausweisung nicht mehr gemeldet, so daß von seinem Tod auszugehen sei. Kläger bitten, die ihnen abgenötigte Urfehde zu kassieren, sich bei den Grafen von Hohenlohe für sie zu verwenden und einen kaiserlich
en Geleitbrief ausstellen zu lassen. Albrecht und Wolfgang Grafen von Hohenlohe als zuständige Obrigkeit berichten, Beklagter habe gemäß ihrer Anweisung bzw. der ihres inzwischen verstorbenen Vaters gehandelt. Klägerin (1) habe ausgewiesen werden müssen, weil sie den ihr bekannten Ehebruch Tanners lange verschwiegen und ihn nach seiner Ausweisung in seinem rechtswidrigen Verhalten unterstützt habe. Sie sei inhaftiert worden, weil sie, statt der Ausweisung Folge zu leisten, die Übertragung von Vermögen an ihre Kinder aus erster Ehe abgelehnt und sich ehrverletzend über Beklagten und die Grafen von Hohenlohe geäußert habe. Sie sei, nachdem sie dem Herkommen gemäß Urfehde geschworen habe, erneut ausgewiesen worden, um ihr einen Strafprozeß vor dem Zentgericht wegen Meineids, Unzucht und Beleidigung zu ersparen. Die Grafen bitten, Klägerin (1) abzuweisen und ihr zu befehlen, ihren in der Urfehde niedergelegten Versprechungen nachzukommen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an [Albrecht und Wolfgang] Grafen von Hohenlohe, dafür zu sorgen, daß nicht unrechtmäßig gegen Klägerin (1) vorgegangen werde 1570 04 06, fol. 154rv (Konzept), 110rv; Zustellung des Berichts der Grafen von Hohenlohe an Klägerin (1) und Abweisung der Klägerin (1) 1570 08 17, fol. 146v; Abweisung des Antrags der Klägerin (1) auf Zustellung der Stellungnahme des Beklagten 1570 08 29 (Vermerk), fol. 128rv; Weisung der Klägerin (1) an Reichskammergericht 1570 11 07 (Vermerk), bestätigt durch den Geheimen Rat 1570 12 16 (Notiz), fol. 127v, 112rv
Umfang:fol. 87-161; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1604
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301839
 

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