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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-14 Lammersheim, Johann Kaspar von contra Lammersheim, Hans Sixt von; Auseinandersetzung wegen Nichterfüllung eines Erbvertrags, 1625-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111 Lippe, Leiprecht, Landi, Limburg, Sachsen-Lauenburg, Landau, Lutz, Lichtenstein, Sudermann, Lichtseisen, Lang, Leger, Lammersheim, Priebach, Leuth, Lüschwitz, Lindau, Reichsritterschaft Franken, Lavant, Leopard, Löwenstein-Wertheim, Lothringen, Latroner, Lindh
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-14 |
Titel: | Lammersheim, Johann Kaspar von contra Lammersheim, Hans Sixt von; Auseinandersetzung wegen Nichterfüllung eines Erbvertrags |
Entstehungszeitraum: | 1625 - 1626 |
Darin: | Vertrag zwischen Kläger und Beklagten über Aufteilung des Erbes ihres verstorbenen Bruders Wolf Albrecht 1619 04 23, fol. 155r-158v, 168r-170v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Lammersheim, Johann Kaspar von, Domkapitular in Bamberg |
Beklagter/Antragsgegner: | Lammersheim, Hans Sixt von, herzoglich-württembergischer Oberforstmeister in Neuenstadt am Kocher, älterer Bruder des Klägers |
RHR-Agenten: | Kläger: Katzbeck, Georg, Dr. (1626) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bezieht sich auf einen Vertrag mit Beklagtem, wonach Kläger die Schulden seines verstorbenen Bruders Wolf Albrecht übernehmen sowie dessen Witwe abfinden solle. Im Gegenzug solle Kläger die Rechte seines verstorbenen Bruders und des Beklagten an zwei Schuldforderungen in Höhe von 3.000 bzw. 2.000 Gulden erhalten, für die das Gut Gamerschwang verpfändet worden sei. Beklagter habe diesen Vertrag mißachtet, indem er den Käufer des Guts Hans Reinhard Speth von Zwiefalten dazu veranlaßt habe, eine neue Schuldurkunde über die Gesamtsumme auszustellen, und darin Beklagter als Gläubiger zu nennen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Schuldurkunde an ihn zu übergeben oder bei der Reichskanzlei zu hinterlegen. Zudem solle Hans Reinhard Speth von Zwiefalten angewiesen werden, Rückzahlungen aus der Obligation ausschließlich an Kläger und seine Bevollmächtigten zu leisten. Später bittet Kläger um einen kaiserlichen Befehl an Speth, die Summe ungeachtet der neu ausgestellten Schuldurkunde an Kläger zu bezahlen. Beklagter sei dem kaiserlichen Befehl nicht nachgekommen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Schuldurkunde Hans Reinhards Speth von Zwiefalten an Kläger auszuhändigen oder in Reichskanzlei zu hinterlegen 1625 10 23, fol. 159r-160v (Konzept), 171rv; Kaiserlicher Befehl an Hans Reinhard Speth von Zwiefalten, Zahlungen aus der Schuldurkunde ausschließlich an Beauftragte des Klägers zu leisten 1625 10 23, fol. 161r-162v (Konzept), 172rv; Zustellung eines Vorbringens des Klägers an Beklagten 1626 09 10, fol. 173rv; Verschiebung der Entscheidung über wiederholtes Vorbringen des Klägers bis zum Auslaufen der Beklagten für seine Stellungnahme eingeräumten Frist 1626 10 26 (Vermerk), fol. 174v |
Umfang: | fol. 151-175; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1656 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297245 |
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