AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-2 Friedberg Burg, Burggraf, Baumeister und Burgmannen contra Friedberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung bzw. Zuständigkeit;, 1609-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 61-2
Titel:Friedberg Burg, Burggraf, Baumeister und Burgmannen contra Friedberg Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung bzw. Zuständigkeit;
Entstehungszeitraum:1609 - 1610
Darin:Ordnung König Albrechts für Zusammenleben von Burgmannen und Bürgern der Stadt Friedberg 1306 [07 21] (Auszug, Schöffen betreffend), fol. 685r-686v; Urteil Kaiser Ludwigs [IV.] in Auseinandersetzung zwischen Burggraf und Burgmannen der Burg Friedberg auf der einen und Bürgern der Stadt Friedberg auf der anderen Seite 1332 [02 01] (Auszug, Schöffenwahl betreffend), fol. 725r-726v; Privileg König Karls IV. für Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Friedberg (Gerichtsstand) 1350 [04 23], fol. 687r-688v; Privileg Kaiser Karls IV. für Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Friedberg (Bau eines Gerichtshauses) 1368 [02 11], fol. 689r-690v; Kassation eines Urteils Hess' Graf von Leiningen in einem Verfahren zwischen Burgmannen der Burg Friedberg auf der einen und Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Friedberg auf der anderen Seite durch König Friedrich [III.] 1448 [07 12], fol. 727r-728v; Bestätigung der Privilegien von Bürgermeister und Rat der Stadt Friedberg durch Kaiser Karl V. 1533 11 02, fol. 695r-696v; Bestätigung der Privilegien von Bürgermeister und Rat der Stadt Friedberg durch Kaiser Rudolf II. 1582 08 17 (Auszug), fol. 697r-698v; Erläuterung des Gerichtsstandsprivilegs von Bürgermeister und Rat der Stadt Friedberg durch Kaiser Rudolf II. (Geltung auch für Juden) 1582 08 17, fo
l. 699r-700v; Vertrag zwischen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg auf der einen und Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Friedberg auf der anderen Seite 1387 [05 24] (Auszüge), fol. 701r-702v, 711r-712v; Vertrag zwischen Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg auf der einen und Bürgermeister und Rat der Stadt Friedberg auf der anderen Seite, vermittelt durch kaiserliche Kommissare 1571 07 11 (Auszüge), fol. 683r-684v, 705r-706v; Gerichtsordnung der Stadt Frankfurt/M. (sog. Frankfurter Reformation), s.d. (Auszug, tit. 7 und 8), fol. 707r-708v; Bürgereid der Stadt Friedberg, s.d. (z. T. Auszüge), fol. 661rv, 691r-692v, 693r-694v (für Juden); Eid der ritterlichen Ratsmitglieder der Stadt Friedberg, s.d., fol. 703r-704v; Urfehde Aarons von Worms 1610 02 09, fol. 750r-751v; Notariatsinstrument (Zustellung eines kaiserlichen Mandats gegen Beklagten 1609 09 25) 1610 01 10 (beglaubigte Abschrift), fol. 734r-745v; Notariatsinstrument (Gehorsamserklärung der Beklagten nach kaiserlichem Mandat) 1610 02 09 (Original), fol. 731rv; Notariatsinstrument (Protest der Kläger gegen Gehorsamserklärung der Beklagten) 1610 02 10 (Original), fol. 752r-755v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Friedberg Burg, Burggraf, Baumeister und Burgmannen
Beklagter/Antragsgegner:Friedberg Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Ilgen, Stefan (1610) [?]
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führen aus, Beklagte hätten den Juden Aaron von Worms verhaftet und ein Strafverfahren vor dem Schöffengericht der Stadt gegen ihn einleiten lassen, da er angeblich der Verhaftung eines anderen Juden durch Kläger Vorschub geleistet habe. Damit hätten Beklagte die Jurisdiktionsbefugnisse der Kläger verletzt, da Kläger aufgrund ihrer Privilegien die rechtmäßige Obrigkeit der Friedberger Juden seien. Zudem dürften Beklagte niemanden ohne Zustimmung der Kläger verhaften. Verfahren vor dem Schöffengericht würden stets nur in Anwesenheit eines Beauftragten der Kläger als oberster Richter geführt. Außerdem hätten Beklagte ein Friedensgebot kaiserlicher Kommissare, die mit der Regelung einiger Streitigkeiten zwischen den Parteien beauftragt seien, mißachtet. Kläger beantragen ein kaiserliches Mandat sine clausula, in dem Beklagten geboten werde, Aaron von Worms freizulassen, die Rechte der Kläger zu beachten und die Entscheidungen der kaiserlichen Kommissare abzuwarten. Später bitten Kläger um die Verurteilung der Beklagten zu der im Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung sowie um die Kassation der Aaron von Worms abgenötigten Urfehde. Beklagte beanspruchen die obrigkeitliche Gewalt über alle in der Judengasse und damit auf Stadtgebiet wohnenden Juden, zu denen auch Aaron von Worms gehö
re. Zur Begründung beziehen sie sich auf ihre Privilegien und verschiedene Verträge zwischen Stadt und Burg Friedberg. Das Schöffengericht in Friedberg sei für alle auf dem Gebiet der Stadt entstandenen Streitigkeiten zuständig. Es fälle seine Urteile ohne Beteiligung des Friedberger Burggrafen, der lediglich die Vollstreckung der Urteile zu übernehmen habe. Die Auseinandersetzung um die obrigkeitliche Gewalt über die Friedberger Juden sei darüber hinaus am Reichskammergericht rechtshängig. Aaron von Worms habe unter Mißachtung seines Huldigungseids im Auftrag der Kläger Strafgelder und Abgaben unter den Juden eingetrieben und sich damit des Diebstahls, des Betrugs und des Meineids schuldig gemacht. Er habe deswegen angeklagt werden müssen. Beklagte bitten, das Mandat zu kassieren, lassen Aaron von Worms aber dennoch frei.
Umfang:fol. 654-758; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289366
 

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