AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 33-13 Krapf, Kaspar contra Baumgarten; Auseinandersetzung wegen Beleidigung, Verurteilung und Inhaftierung, 1585 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 33-13
Titel:Krapf, Kaspar contra Baumgarten; Auseinandersetzung wegen Beleidigung, Verurteilung und Inhaftierung
Entstehungszeitraum:1585

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Krapf, Kaspar, aus Gangkofen
Beklagter/Antragsgegner:Baumgarten, herzoglich-bayerischer Kanzler in Landshut (1); Kleindienst, Georg, aus Waxenegg/Steiermark (2)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger führt aus, Beklagter (1) habe den herzoglich-bayerischen Pfleger in Gangkofen Sigmund Auer angestiftet, Beschuldigungen gegen Antragsteller bzw. Kläger in seiner Tätigkeit als Fleischbeschauer zu erheben. Außerdem habe Beklagter (1) Beklagten (2), den früheren Arbeitgeber des Antragstellers bzw. Klägers, dazu gebracht, gegen Antragsteller bzw. Kläger zu klagen, obwohl er Antragsteller bzw. Kläger früher ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt habe. Antragsteller bzw. Kläger sei inhaftiert und verurteilt worden, ohne genau zu wissen, was ihm vorgeworfen werde, und ohne Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten zu haben. Antragsteller bzw. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Wilhelm [V.] Herzog von Bayern, ihm eine Audienz zu gewähren. Außerdem erbittet er einen kaiserlichen Geleitbrief, um seine Unschuld beweisen zu können, ohne von Verhaftung bedroht zu sein. Später beantragt Kläger die Ladung der Beklagten zur Offenlegung ihrer Anschuldigungen, mit denen sie die Ehre des Klägers verletzt hätten.
Entscheidungen:Abweisung des Antragstellers bzw. Klägers 1585 01 18 (Vermerk), wiederholt (mit Strafandrohung) 1585 02 11 (Vermerk), wiederholt (mit Strafandrohung) 1585 03 20 (Vermerk), fol. 543v, 546v, 554v; Weisung des Antragstellers bzw. Klägers an Obersthofmarschall, s.d. Vermerk, fol. 559v
Umfang:fol. 542-559; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1615
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286805
 

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