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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 32-12 Köln Erzstift, [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfarrerbesoldung und geistlicher Jurisdiktion; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1581 (
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 32-12 |
Titel: | Köln Erzstift, [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfarrerbesoldung und geistlicher Jurisdiktion; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1581 |
Darin: | Päpstliches Indult für Beklagte (Aufhebung von Pfründen an diversen Kölner Kollegiatkirchen zugunsten der Besoldung von Pfarrern) 1580 10 10, fol. 110r-117v; Urteil von Johannes Berneburg und Kuno von Homburg als päpstliche delegierte Richter in Auseinandersetzung zwischen Beklagte und Kölner Geistlichkeit (Verpflichtung des Klerus zu Gehorsam gegenüber päpstlichem Indult) 1581 04 18, fol. 132r-133v; Bericht von Daniel Prinz über Zustellung des kaiserlichen Befehls an Beklagte (Positionen der Parteien, konfessionelle Verhältnisse in der Stadt Köln) 1581 05 12, fol. 135r-145v; Protest der Kölner Geistlichkeit gegen Vollstreckung des päpstlichen Indults, s.d., fol. 143rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Köln Erzstift, [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von |
Beklagter/Antragsgegner: | Köln Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, Beklagte hätten ohne sein Wissen ein päpstliches Indult erwirkt, in dem mehrere Pfründe an Kölner Kollegiatkirchen aufgehoben worden seien und angeordnet worden sei, die dadurch freien Mittel für die Besoldung der städtischen Pfarrer zu verwenden. Die betroffenen Kapitel hätten sich geweigert, die von der Stadt benannten Pfarrer zu unterhalten. Beklagte hätten daraufhin ein Vollstreckungsverfahren vor den im Indult genannten päpstlichen Richtern begonnen. Kläger argumentiert, das Indult verstoße gegen das Konkordat zwischen Papst und Reich, in dem alle Änderungen der Kirchenverfassung bis zur Vereinigung der Konfessionen verboten worden seien. Zudem ziele das Vorgehen der Beklagten darauf, die Pfarrer der eigenen Gerichtsbarkeit zu unterstellen und sie der Jurisdiktion des Klägers als zuständigen geistlichen Richter zu entziehen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Vermittlung eines Vergleichs zu beauftragen. Außerdem bittet er, Beklagte in einem kaiserlichen Mandat zu gebieten, den Prozeß vor den päpstlichen Richtern nicht weiterzuverfolgen. Beklagte begründen ihr Bemühen um das Indult mit der Situation der Pfarrer in der Stadt. Sie lebten überwiegend von Spenden; das Spendenaufkommen gehe zurück. Die Vakanz vieler Pfarrstellen gefährde die katholische Religionsausübung. Kläger |
| sei über die Situation informiert worden. Beklagte bitten um ein kaiserliches Fürbittschreiben an den Papst, das Indult trotz des Protests der betroffenen Geistlichkeit nicht aufzuheben. Später informieren Beklagte über ein Urteil der päpstlichen delegierten Richter zu ihren Gunsten und eine Einigung mit den Geistlichen in der Stadt. Kläger wiederholt seinen Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission und ein Mandat gegen Beklagte. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Prozeß vor päpstlichem Offizial in Koblenz für Dauer der Güteverhandlungen zwischen den Parteien nicht weiterzuverfolgen, zugleich Ermahnung, sich vor der kaiserlichen Kommission einzulassen 1581 04 13, wiederholt 1581 04 19, fol. 98r-99v, 119r-120v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an [Daniel Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz und [Jakob III. von Eltz] Kurfürst von Trier zur Güte, zugleich Auftrag, Informationen über "Winkelprediger" in der Stadt Köln einzuziehen und Bericht zu schicken 1581 04 13 (Konzept, verschlossene Textversion), 1581 04 12 (Abschrift, den Parteien vorzulegende Textversion), fol. 100r-101v, 102r-103v; Kaiserlicher Befehl an den kaiserlichen Rat Daniel Prinz, kaiserlichen Befehl an Beklagte zu übergeben und im Namen des Kaisers zu nachbarlichem Verhalten zu ermahnen, zugleich Auftrag, Informationen über konfessionelle Situation in der Stadt Köln einzuziehen und Bericht zu schicken 1581 04 13, fol. 104rv; Kaiserliche Denkschrift an apostolischen Nuntius [am Kaiserhof (?)] (Vollstreckung des Indults für die Dauer der Güteverhandlungen), s.d., fol. 105r-106v; Kaiserlicher Bescheid für Kläger (vorläufige Einstellung des reichshofrätlichen Verfahrens nach Einigung zwischen Beklagten und dem Kölner Klerus) 1581 06 28, fol. 149rv; Reichshofrätliches votum ad im |
| peratorem (zu Schriftsatz des Klägers 1581 03 22, kaiserliche Kommission und Befehl an Beklagte), s.d., fol. 96rv |
Umfang: | fol. 89-150; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1611 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286788 |
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