AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 29-1 Köln Erzstift, Domdekan und Domkapitel contra Ziegler, Wolf; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung, 1554 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 29-1
Titel:Köln Erzstift, Domdekan und Domkapitel contra Ziegler, Wolf; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung
Entstehungszeitraum:1554
Darin:Abschied der Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien vor [Adolf III. von Schauenburg] Kurfürst von Köln (Scheitern einer gütlichen Einigung) 1554 10 11, fol. 6r-15v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, Domdekan und Domkapitel
Beklagter/Antragsgegner:Ziegler, Wolf, ehemaliger Keller in Zons
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legen dar, das Amt Zons sei dem ehemaligen Kölner Domdekan Heinrich Graf von Stolberg[-Wernigerode] zur Verwaltung überlassen worden. Stolberg habe Beklagter als Keller eingestellt. Nach der Absetzung Stolbergs wegen dessen abweichender theologischer Ansichten hätten Kläger Beklagten entlassen und zur Vorlage seiner Amtsrechnungen aufgefordert. Beklagter habe sich geweigert, die Rechnungsbücher vorzulegen, da er lediglich dem Grafen von Stolberg rechenschaftspflichtig sei. Kläger hätten daraufhin den Besitz des Beklagten beschlagnahmt, der später bei einem Brand in Zons vernichtet worden sei. Seither erhebe Beklagter Schadensersatz- und andere Forderungen gegen Kläger. Ein Versuch des Kurfürsten von Köln, einen Vergleich zu vermitteln, sei gescheitert. Beklagter drohe, seine Ansprüche außerhalb des Rechtswegs durchzusetzen. Kläger behaupten, Beklagter habe bisher stets dem Domkapitel Rechnung gelegt. Sie bitten um kaiserliche Befehle an den Kurfürsten von Sachsen und die Stadt Erfurt, wo Beklagter sich aufhalte, ihn auf den Rechtsweg zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an [August] Kurfürst von Sachsen und Stadt Erfurt, Beklagten bei der Verfolgung seiner Ansprüche gegen Kläger auf den Rechtsweg zu weisen 1554 10 17, fol. 1rv
Umfang:fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1584
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286730
 

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