AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 15-33 Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts;, 1568-1586 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, Fil

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 15-33
Titel:Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts;
Entstehungszeitraum:1568 - 1586
Darin:Bestätigung der Rechtshängigkeit der Causa Kläger (1) contra Beklagten (1) am RKG 1568 08 19 (Originale), fol. 497rv; Reichskammergerichtliches Mandat und Ladung der Beklagten (3) sowie einiger ihrer Bürger (Auszahlung von Zinsen an Kläger (1)) 1567 07 05, fol. 402r-407v (mit Zustellungsbestätigung); Leumundszeugins und Bestätigung seiner korrekten Wahl für Propst Bordesholm durch obersten Prior des Generalkapitels der Windesheimer Kongregation der Augustiner-Chorherren 1568 12 01, fol. 342r-346v; Vertrag zwischen Propst Bordesholm und Paul Tesmar als Abgesandter des Beklagten (1) 1566 09 28 (Rückgabe von Klosterunterlagen und Bargeld), fol. 445r-450v (beglaubigte Abschrift); Fürbittschreiben Augusts Kurfürst von Sachsen zugunsten des Beklagten (1) 1572 04 23, fol. 347r-350v; Schuldurkunde von Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg über 1.000 Mark Lübisch zugunsten von Kloster Bordesholm 1552 [01 04], fol. 365r-368v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst (Marquard), Prior und Konvent (1); Pogwisch, Johann, für sich und seine Verwandten (2)
Beklagter/Antragsgegner:Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von (1), später Schleswig-Holstein[-Gottorp], Adolf [I.] Herzog von (2); Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat; Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat (3)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) führen aus, von Beklagtem (1) in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Man habe sie zwingen wollen, weltliche Kleidung zu tragen, und die Verwaltung des Klosters einem herzoglichen Amtmann übergeben. Angesichts dieser Situation hätten zunächst der Propst, später auch der Prior und die Mehrheit des Konvents das Kloster verlassen. Kläger (1) berufen sich auf den Augsburger Religionsfrieden sowie auf die Privilegien des Klosters und bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), sie wieder in ihre Rechte einzusetzen, darüber hinaus um die Bestätigung aller Privilegien des Klosters, einen kaiserlichen Schutzbrief sowie die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. Gegenüber Beklagtem (3) und einigen ihrer Bürger erheben Kläger (1) Ansprüche auf Zinszahlungen für das vom Stift in beiden Städten angelegte Kapital, die ins Stocken geraten seien, seit Beklagter (1) die Zahlungen zu beschlagnahmen versuche. Kläger (1) bitten mehrfach um kaiserliche Mandate gegen Beklagten (3), die fälligen Zinsen an sie weiterzuleiten, sowie gegen Beklagten (1), die Auszahlung der Gelder nicht zu behindern. Im Verlauf des Verfahrens begründen Kläger (1) ihre Bitte zunehmend damit, als geistliche Personen für die Dauer des von ihnen betriebenen Rechtsverfahrens um die Rückgabe des Klosters Anspruch auf Unterhalt und Mi
ttel zur Bestreitung der Prozeßkosten zu haben. Kläger (1) wenden sich auch an die Kaiserin. Kläger (2) beansprucht als Nachkomme der Stifter das Patronatsrecht über das Kloster Bordesholm und unterstützt in dieser Eigenschaft die Anträge der Kläger (1). Zudem bittet er, eine kaiserliche Kommission mit der Untersuchung seiner Rechte zu beauftragen. Kläger (2) wendet sich auch an den Sekretär der Reichskanzlei Peter Obernburger. Beklagter (1) bestreitet die Eigenschaft der Kläger (1) als legitime Vertreter des Klosters Bordesholm und etwaige Patronatsrechte des Klägers (2). Insbesondere der angebliche Propst des Klosters Marquard Stammer sei ein durch Beklagten (1) bestellter Verwalter, der unter Verletzung seines Eids geflohen sei und wichtige Dokumente und Wertgegenstände aus Klosterbesitz gestohlen habe. Beklagter (1) macht geltend, das Kloster Bordesholm sei schon vor dem Paussauischen Vertrag dem landesherrlichen Kirchenregiment unterworfen worden und falle daher nicht unter die Bestandsgarantie für Kirchengut des Augsburger Religionsfriedens. Zudem sei sowohl die Auseinandersetzung um das Kloster als auch um die Zinszahlungen der beiden Städte durch ein von Kläger (1) selbst erwirktes Restitutionsmandat am RKG rechtshängig. Beklagter (1) bittet, Kläger (1) an das RKG zu weisen. Beklagte (3) wenden gegen die
kaiserlichen Zahlungsmandate zugunsten der Kläger (1) ein, zu Zahlungen an den rechtmäßigen Prior und Konvent des Klosters Bordesholm verpflichtet zu sein, als die Kläger (1) nicht betrachtet werden könnten. Zudem berufen sich Beklagte (3) auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am RKG, später auf die Kassierung der Zahlungsmandate durch ein reichskammergerichtliches Urteil.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte (3), die dem Kloster Bordesholm zustehenden Zinsen an Kläger (1) auszuzahlen 1568 06 16, als Mandat wiederholt 1571 11 27, wiederholt 1573 06 23 (nur Hamburg), wiederholt 1574 09 06, wiederholt 1584 05 05, fol. 506r-507v, 382r-383v, 508r-509v, 518r-521v, 537r-538v, 539r-540v, 556r-559v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Auszahlung der Zinsen durch Beklagte (3) an Kläger (1) nicht zu behindern 1568 06 16, wiederholt 1571 11 27, wiederholt 1573 06 23, wiederholt 1574 09 06, fol. 514r-517v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an herzoglich-schleswig-holsteinischen Kanzler 1570 [09 (?)] 26 (Vermerk), fol. 340v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG Dr. Johann Vest, im Fall erneuten Ungehorsams von Beklagten (3) Verfahren wegen der in den kaiserlichen Mandaten für den Fall des Ungehorsams vorgesehenen Strafzahlung einzuleiten 1574 09 06, wiederholt 1584 05 05, fol. 379rv (Konzept) und 380r-381v, 522r-523v, 554r-555v, 560r-561v; Reichshofrätlicher Beschluß (kaiserliches Schreiben an Beklagten (1), sich auf Güteverhandlungen einzulassen, u. a.) 1575 07 11, fol. 500rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Lübeck und Otto [II.] Herzog von Braunschweig-Lüneburg in Auseinandersetzung zwischen Kläger (1) und Beklagten (1) zur Güte 1575 08 20, fol. 501r-502v; Kaiserlich
e Ermahnung an Beklagten (1), Unterhaltszahlungen an Kläger (1) nicht aufzuhalten oder sich mit ihnen gütlich zu einigen 1579 08 26, als Befehl wiederholt 1580 09 01, als Ermahnung an Beklagten (2) wiederholt 1580 12 13, fol. 526r-527v, 541rv, 542rv, 548r-551v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte (3), das von Kläger (1) gekündigte Kapital des Klosters Bordesholm bis zur Entscheidung der Auseinandersetzung nicht aus den Händen zu geben 1580 12 13, fol. 547rv; Kaiserliches Promotorial an RKG 1586 01 29, fol. 573r-574v;
Bemerkungen:Weitere Akten K. 7 und K. 16
Umfang:fol. 335-574; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1616
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283946
 

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