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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 21-6c Honstein contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Erbschaftsangelegenheit, 1570-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 21-6c |
Titel: | Honstein contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Erbschaftsangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1570 - 1571 |
Darin: | Befehl Kaiser Maximilians II. an Bürgermeister und Rat der Stadt Weißenburg, im Fall des Tods der Gräfin von Zweibrücken-Bitsch ein Inventar ihrer Hinterlassenschaft anzufertigen und diese bis zur Eröffnung ihres Testaments versiegelt aufzubewahren, 1570 10 27, fol. 3r-4v. Inventar der in Weißenburg hinterlassenen Besitztümer der Gräfin von Zweibrücken-Bitsch, 1570 11 13, fol. 7r-9v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Honstein, Graf Volkmar Wolfgang von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hanau-Lichtenberg, Graf Philipp V. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Graf Volkmar Wolfgang von Honstein führt aus, nach dem Tod seiner Schwester, Gräfin Katharinas von Zweibrücken-Bitsch, hätten Bürgermeister und Rat der Stadt Weißenburg gemäß Kaiserlicher Befehl (s. Antiqua 21/6b) den Nachlaß der Gräfin verzeichnen und in Verwahrung nehmen lassen wollen. Graf Philipp V. von Hanau-Lichtenberg, der in der Stadt auf ihr Ableben gewartet habe, sei ihnen jedoch zuvorgekommen und habe den Besitz der Gräfin, unter dem sich auch eine Truhe mit wertvollem Schmuck und mehr als 20.000 Gulden befunden hätten, auf einen Wagen laden und aus der Stadt fahren lassen. Da Gräfin Katharina aber neben den Kindern Graf Philipps V. auch Graf Volkmar Wolfgang als ihren Erben eingesetzt habe, bittet dieser den Kaiser, Graf Philipp V. zu befehlen, die mitgenommenen Gegenstände wieder nach Weißenburg zurück zu bringen. Außerdem solle der gesamte Nachlaß der Gräfin inventarisiert und bis zur Testamentseröffnung versiegelt werden. Zur Beilegung des Streits erteilt der Kaiser Philipp von Winnenberg, dem Präsident des Reichshofrats, und Reichshofrat Georg Ludwig von Seinsheim einen Kommissionsauftrag. Der Graf von Honstein fordert vor der Kommission von Graf Philipp V. die Herausgabe der Urkunde für den Schuldenerlaß, der ihm von Graf Jakob von Zweibrücken-Bitsch vor dessen Tod noch gewährt worden sei, und d |
| er Hinterlassenschaft Gräfin Katharinas, die Graf Philipp V. widerrechtlich aus Weißenburg entfernt habe. Graf Philipp IV. lehnt eine gütliche Einigung ab und verlangt stattdessen eine Kommission zu Güte und Recht unter Leitung eines Reichsfürsten. Daraufhin bittet Graf Volkmar Wolfgang den Kaiser um Vollstreckung des Testaments der Gräfin. Vorher solle ein verschärftes Mandat mit erneutem Befehl zur Herausgabe des Nachlasses gegen Graf Philipp V. ergehen. Außerdem solle er vor das Reichskammergericht geladen werden, um dort den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Mandat gegen Graf Philipp V., den Besitz der Gräfin von Zweibrücken-Bitsch unter Androhung einer Strafe von 40 Mark lötigem Gold innerhalb von acht Tagen wieder nach Weißenburg zurückzubringen. Der Graf soll ein Inventar dieses wie des übrigen Nachlasses der Gräfin anfertigen und die Hinterlassenschaft bis zur Testamentseröffnung versiegeln lassen, 1570 11 17, fol. 17r-20v, fol. 26r-28v. Ein verschärftes Mandat ausgehen zu lassen, aber zuvor gütlich mit Graf Philipp V. zu handeln, 1670 12 09, (Vermerk) fol. 36v. Kaiserlicher Beschluß: Der Nachlaß der Gräfin von Zweibrücken-Bitsch in Weißenburg wird durch einen Notar inventarisiert. Der Graf von Honstein erhält hiervon eine rechtsgültige Abschrift. Graf Philipp V. leistet ausreichende Sicherheit, daß er und seine Erben Graf Volkmar Wolfgang den Teil des Erbes aushändigen, der ihm zusteht, 1570 12 15, (Konz.) fol. 37rv. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 21/6b. |
Umfang: | Fol. 1-39 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211608 |
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