AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 21-6a Hanau-Lichtenberg contra Zweibrücken-Bitsch; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Erbschaftsangelegenheit, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 21-6a
Titel:Hanau-Lichtenberg contra Zweibrücken-Bitsch; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Erbschaftsangelegenheit
Entstehungszeitraum:1570

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Lichtenberg, Kinder des Grafen Philipp V. von; für sie ihr Vater: Hanau-Lichtenberg, Graf Philipp V. von
Beklagter/Antragsgegner:Zweibrücken-Bitsch, Gräfin Katharina von, geb. Gräfin von Hohnstein
Gegenstand - Beschreibung:Graf Philipp V. von Hanau-Lichtenberg legt dar, Graf Jakob von Zweibrücken-Bitsch sei gestorben, ohne direkte männliche Erben zu hinterlassen. Er selbst sei mit Gräfin Margaretha Ludovika, der Tochter des Verstorbenen, verheiratet gewesen. Diese Ehe habe drei Söhne und zwei Töchter hervorgebracht. Graf Philipp V. bezeichnet seine Kinder als rechtmäßige Erben Graf Jakobs und verlangt von dessen Witwe Gräfin Katharina die Herausgabe einer Truhe, in der sich Bargeld, Schmuck und Ketten befinden sollen. Gräfin Katharina weigert sich jedoch mit dem Hinweis, daß ihr Ehemann ihr diese Truhe zum Geschenk gemacht habe und sie deshalb ihr rechtmäßiges Eigentum sei. Graf Philipp V. bittet den Kaiser um Einrichtung einer Kommission zur Güte. Der Auftrag hierzu solle an Pfalzgraf Johann I. von Pfalz-Zweibrücken und dessen Statthalter und Räten in Zweibrücken oder Markgraf Karl II. von Baden-Durlach ergehen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Philipp von Winnenberg, den Präsidenten des Reichshofrats, und den Reichshofrat Georg Ludwig von Seinsheim: Nach der Ankunft Graf Philipps V. sollen sie mit ihm und Gräfin Katharina über eine gütliche Einigung verhandeln. Falls dieses Ziel nicht erreicht werden kann, haben sie dem Grafen nachdrücklich zu befehlen, Gräfin Katharina ungestört im Besitz ihres ererbten Eigentums zu lassen. Über alle Ereignisse ist dem Kaiser Bericht zu erstatten, 1570 09 16, (Konz.) fol. 7rv.
Umfang:Fol. 1-7
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211606
 

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