AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-2 Baumgarten contra Waldburg-Wolfegg, Grafen; Streit um die Einlösung eines von dem Juden Abraham May erworbenen Schuldscheins Graf Maximilian Willibalds von Waldburg-Wolfegg von 1641 über 23.000 Gulden zu 5 Prozent Zinsen für empfangene Waren, 1678-1695 (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-2
Titel:Baumgarten contra Waldburg-Wolfegg, Grafen; Streit um die Einlösung eines von dem Juden Abraham May erworbenen Schuldscheins Graf Maximilian Willibalds von Waldburg-Wolfegg von 1641 über 23.000 Gulden zu 5 Prozent Zinsen für empfangene Waren
Entstehungszeitraum:1678 - 1695
Frühere Signaturen:Fasz. 50, Nr. 1
Darin:Schuldschein Maximilian Willibalds von Wolfegg für Abraham May, 1641 11 01 (Abschr.), fol. 3r-4v; Vergleich, 1692 04 22 (Ausf.), fol. 55r-58v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Baumgarten, Hans Adam, Kaufmann zu Augsburg, später: seine Erben; Haimb, Jakob von, Kaufmann zu Augsburg, später: Kreutzer, Matthäus, aus Bozen, seine Erben, sowie Keiser, Georg, aus Augsburg
Beklagter/Antragsgegner:Waldburg-Wolfegg, Grafen Maximilian Franz und Johann Maria, Reichserbtruchsessen, Brüder
RHR-Agenten:Kläger: Dummer, Johann; Schrimpf, Jonas (Vollmacht, gedr. Ausf., 1682 05 01, fol. 47rv); Wickhoven, Leopold Wilhelm von
Gegenstand - Beschreibung:Haimb und Baumgarten führen aus, sie seien 1677 nach Waldburg-Woffegg gefahren, um von den Erben des Grafen, nämlich von den Beklagten, die Bezahlung der Schuld zu fordern. Maximilian Franz habe zwar für sich und seinen noch unmündigen Bruder die Schuld anerkannt und ihnen als Ersatz für die künftigen Zinsen ein liegendes Gut angeboten. Er habe es jedoch abgelehnt, den Schuldbetrag und die bis dahin aufgelaufenen Zinsen abzutragen (die mittlerweile fast doppelt so hoch wie der eigentliche Schuldbetrag seien). Sie bitten deshalb um Einrichtung einer Kommission zur Güte unter Leitung des Abtes Romanus zu Sankt Ulrich und Afra in Augsburg sowie des dortigen Bürgermeisters. Nachdem ein entsprechender Kommissionsauftrag ergangen ist, wenden die Beklagten ein, die Schuldsumme sei seiner Zeit aus einem Wuchergeschäft erwachsen. Dem Reichsabschied von 1551 zufolge dürfe ein Jude ohnehin nicht die Schuld eines Christen auf einen anderen Christen übertragen. Sie bitten, die Ansprüche Haimbs und Baumgartens abzuweisen und die Kommission aufzuheben oder zumindest den Abt von Kempten hinzuzunehmen. Denn es sei unstatthaft, dass eine ausschließlich mit Augsburgern besetze Kommission in einem Konflikt zwischen Auswärtigen und Augsburger Bürger entscheide, zumal dieselbe Kommission gleichzeitig auch noch die Schulden von Haimb behandle und überdies der Anwalt der Kläger Kanzler von Sankt Ulrich und Afra geworden sei. Die Kommission wird daraufhin um den Abt von Kempten ergänzt und danach mehrmals aufgefordert, schleuniger zu arbeiten. In der Folge geht die Hälfte der Schuldforderung, nämlich der Anteil Haimbs, auf die Erben Matthäus Kreutzers in Bozen sowie auf Georg Keiser in Augsburg über. Erst 1692 gelingt es den Subdelegierten, einen Vergleich zu vermitteln: Die Parteien einigen sich darauf, dass die Schuldforderung mit 12.000 Gulden abgegolten werden soll. Die Grafen von Waldburg-Wolffegg verpflichten sich, diese Summe in mehreren Raten zu tilgen. Sie stellen ein Kemptener Lehen als Pfand, dessen Erträge an die Kläger fließen, sollte das Geld an den festgesetzten Terminen nicht eingehen.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Abt Romanus von Sankt Ulrich und Afra zu Augsburg und den Augsburger Bürgermeister, 1678 07 08 (Konz.), fol. 14r-15v; Ergänzung der Kommission um den Abt von Kempten, 1681 06 02 (Konz.), fol. 17r-18r, ferner (Abschr.), fol. 20rv (u. a.).
Umfang:Fol. 1-63
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286738
 

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