AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-1 Haymb contra Öttinger und Konsorten; Appellation gegen ein Urteil der Halberstädter Regierung in einem innerfamiliären Streit um den Besitz des Guts Stecklenberg und Ehegeld, 1654-1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 49-1
Titel:Haymb contra Öttinger und Konsorten; Appellation gegen ein Urteil der Halberstädter Regierung in einem innerfamiliären Streit um den Besitz des Guts Stecklenberg und Ehegeld
Entstehungszeitraum:1654 - 1656
Frühere Signaturen:Fasz. 49, Nr. 1
Darin:Appellationsinstrument, 1654 07 17 (Ausf.), fol. 14r-16v; Gutachten der Juristenfakultäten: Marburg, 1653 07 07 (Abschr.), fol. 358r-369r; Leipzig, 1654 04 (Abschr.), fol. 478r-483r; Helmstedt, 1655 02 24 (Ausf.), fol. 500r-505r; Fürbittschreiben Kurfürst Johann Georgs von Sachsen für Haymb, 1656 01 11 (Ausf.), fol. 506r-508v; Akten der Vorinstanz (1652-1654), fol. 166r-459v, darin: Vertrag zwischen Christian Friedrich von Haymb und Öttinger über dessen vierjährige Nutzung des Gutes Stecklenberg, 1649 08 30 (Abschr.), fol. 217r-218v (u. a.); Rechnung über Baukosten des Gutes Stecklenberg 1649-1653 (Abschr.), fol. 386r-404v; Urteil der Halberstädter Regierung von 1653 07 07, fol. 358r-369r; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haymb, Christoph von, kurfürstlich sächsischer Oberaufseher und Oberförster der Grafschaft Mansfeld zu Eisleben, Domherr in Naumburg, und Konsorten
Beklagter/Antragsgegner:Öttinger, Johann Martin, ehemaliger schwedischer Obrist aus Breitenhain im Fürstentum Altenburg, und Konsorten, später: Öttinger, Katharina, geb. von Haymb, seine Frau
RHR-Agenten:Haymb: Schrimpf, Jonas (Vollmacht, 1654 01 01, Ausf., fol. 20r-21v) Öttinger, Katharina: Deighoff, Heinrich (Vollmacht, 1656 04 05, fol. 568r-570v, ferner, Abschr., fol. 571r-572v)
Gegenstand - Beschreibung:Hamyb führt aus, sein 1653 verstorbenen Bruder Christian Friedrich habe ihrer beider Schwager Öttinger 1649 die Nutzung ihres Guts Stecklenberg mit allem Zubehör, insbesondere mit den beiden Dörfer (Bad) Suderode und Neinstedt, für vier Jahre (1649-1653) für 3.000 Reichstaler unter der Bedingung überlassen, dass Öttinger das Gut nach dieser Zeit ohne jedwede “contradiktion” zurückgebe. Sein Bruder habe sich verpflichtet, das noch ausstehende Ehegeld für ihre Schwester Katharina, der Frau Öttingers, in Höhe von 2.000 Reichstaler innerhalb dieser vier Jahren zu entrichten. Während dieser Zeit habe Öttinger freilich seine Schwiegermutter dazu überredet, ihm ungeachtet bestehender Verträge den Besitz des Gutes zu überschreiben und sei ihnen gegenüber nicht als Nutznießer auf Zeit, sondern als “possessor” und Gläubiger aufgetreten. Die Halberstädter Regierung habe nun 1653 entgegen der Klage seines Bruders entschieden, Öttinger so lange das Gut zu belassen, bis die Besitzrechte geklärt seien. Der Reichshofrat lässt die Appellation gegen diese Entscheidung zunächst zu, setzt das Verfahren aber wenig später wegen Fristüberschreitung aus. In der Folge gelingt es Haymb zwar, den Prozess wieder in Gang zu bringen. Er verläuft aber schleppend und zerdehnt von mehreren Versuchen gütlicher innerfamiliärer Einigung, die in den Akten nicht dokumentiert sind. Als die Partei Öttingers sich zum ersten Mal einlässt, brechen die Akten ab.
Entscheidungen:Haymbs Bitte um Einrichtung einer Kommission unter Leitung Kurfürst Johann Georgs I. von Sachsen wird abgeschlagen, 1654 01 22 (Verm.), fol. 4v; Zitation Öttingers, 1654 01 22 (Konz.), fol. 22r-23v; Inhibition, 1654 01 22 (Konz.), fol. 24r-23v, ferner (Abschr.), fol. 430r-433r; Compulsoriales, 1654 01 22 (Konz.), fol. 26r-27v, ferner (Abschr.), fol. 434r-437r; Der Bitte Hayms, das wegen Fristüberschreitung 1554 08 12 abgebrochene Appellationsverfahren wieder aufzunehmen und die Appellaten vorzuladen, wird stattgegeben, 1654 08 20 (Verm.), fol. 106v; Dem Gesuch Hamybs um Zitationsdekrete wird entsprochen, nicht aber seiner Bitte, die Gegenseite zur Anerkennung einiger älterer Verträge zu zwingen, 1655 06 25 (Verm.), fol. 111v; Befehl an Katharina Öttinger und dem Vormund ihrer Kinder, innerhalb von drei Monaten am Hof zu erscheinen und Stellung zu nehmen (citatio ad videndendum restitui), 1656 05 19 (Konz.), fol. 518r-519v, ferner (Abschr.), fol. 529r-530r, ferner (Ausf.), fol. 540r.
Bemerkungen:Paket mit vorinstanzliche Akten war zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung (2010) noch ungeöffnet.
Umfang:Fol. 1-593
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286737
 

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