Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Vk BMfHuV 1Rep |
Titel: | Bundesministerium für Handel und Verkehr 1. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1923 - 1939 |
Entstehungszeitraum, Anm.: | Akten des früheren Bundesministeriums für Verkehr/Allgemeine Reihe sind als Vorakten angeschlossen. |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | III Gf; 10R103/1 |
|
Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
|
Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Bundesministerium für Handel und Verkehr 1923-1938; Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 1938-1939 |
Verwaltungsgeschichte: | Durch die Verordnung der Bundesregierung vom 9. April 1923 (BGBl. Nr. 199/1923) wurden zur Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung verschiedene Ministerien berufen, darunter auch das Bundesministerium für Handel und Verkehr. Dieses übernahm die Geschäfte des bisherigen Bundesministeriums für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten sowie des bisherigen Bundesministeriums für Verkehr (BGBl. Nr. 199/1923, § 2, 4). Gemäß Verfügung des Präsidiums vom 29. September 1923 hatte die Behandlung aller staatshoheitlichen und aufsichtsbehördlichen Angelegenheiten des Verkehrswesens in der Verkehrssektion des Bundesministeriums für Handel und Verkehr, die mit 1. Oktober 1923 ihre Tätigkeit aufzunehmen hatte, zu erfolgen (AdR, BMfV/Präs, Zl. 1.724/1923).
Durch das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1931 (BGBl. Nr. 294/1931), betreffend Maßnahmen zur Sicherung des Gleichgewichtes in den öffentlichen Haushalten (Budgetsanierungsgesetz), wurde im VI. Haupstück festgelegt, dass die öffentlichen Kraftfahrlinien, die bis zu diesem Zeitpunkt nur nach der Gewerbeordnung zu behandeln waren, konzessionspflichtig wurden. Diese Zuständigkeit wurde dem Bundesminister für Handel und Verkehr übertragen.
Aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. April 1934 (BGBl. Nr. 255/1934, Art. III, Abs. 2), das die Fremdenverkehrsangelegenheiten ausdrücklich als Bundessache erklärt hatte, beschloss die Bundesregierung durch Gesetz vom 9. Oktober 1934, dass die öffentliche, gesamtösterreichische Fremdenverkehrswerbung der "Österreichischen Verkehrswerbung - Werbedienst des Bundesministeriums für Handel und Verkehr" zu obliegen hatte (BGBl. Nr. 308/1934). Bereits am 28. Oktober 1927 hatte der Ministerrat in der 514. Sitzung den Abschluss des von der Tiroler Landesregierung im Jahr 1925 beantragten Länderübereinkommens, betreffend die Errichtung eines Fremdenverkehrsrates der österreichischen Bundesländer im Grunde des Art. 107 des Bundesverfassungsgesetzes zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die Ermächtigung zur Mitwirkung von Bundesorganen erteilt (AdR, BMfHuV/Sonderlegung "Fremdenverkehrsrat", Zl. 1/1927).
Mit Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich vom 30. Mai 1938 hatten der Reichsminister des Innern und der Reichsverkehrsminister, aufgrund des Art. III des Gesetzes vom 13. März 1938 über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (BGBl. Nr. 75/1938) verordnet, dass die staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Deutschen Reichsbahn in Österreich ab 1. Juni 1938 unmittelbar vom Reichsverkehrsminister wahrgenommen werden sollten (GBl. für Österreich Nr. 163/1938).
Aus praktischen Gründen wurde jedoch die Behandlung verschiedener Angelegenheiten (vor allem technischer Natur) einstweilen der Verkehrssektion belassen.
Aufgrund des § 2 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung vom 15. März 1938 (GBl. für Österreich Nr. 4/1938) bestimmte der Reichsstatthalter mit Zustimmung des Reichsministers des Innern, mit Wirkung vom 31. Mai 1938, von welchen Stellen die Geschäfte der österreichischen Landesregierung wahrgenommen werden sollten. Zu diesen gehörte auch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (GBl. für Österreich Nr. 154/1938). |
| Im Erlass des Reichsstatthalters vom 11. August 1938, der am 18. August 1938 in Kraft trat, wurde festgelegt, dass auch die Zuständigkeiten des bisherigen Bundesministeriums für Handel und Verkehr in den Wirkungsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen sollten (GBl. für Österreich Nr. 339/1938, § 1). Die Verkehrssektion des Bundesministeriums für Handel und Verkehr wurde laut Geschäftsverteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit diesem als Überleitende Verkehrssektion unterstellt (GBl. für Österreich Nr. 340/1938).
Mit Verordnung vom 9. Februar 1939 (GBl. für Österreich Nr. 204/1939), die am 11. Februar 1939 in Kraft trat, wurde angeordnet, dass der Reichsverkehrsminister ab 15. Februar 1939 die staatlichen Hoheits- und Aufsichtsbefugnisse über die Eisenbahnen in Österreich auch insoweit übernehmen sollte, soweit sie ihm nicht bereits durch die Verordnung vom 30. Mai 1938 (GBl. für Österreich Nr. 163/1938) übertragen worden waren. Der Reichsverkehrsminister wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Befugnisse auch nachgeordneten Behörden zu übertragen. Kraft dieser Verordnung gingen alle Befugnisse eisenbahnbehördlicher bzw. eisenbahnaufsichtsbehördlicher Natur, insbesondere auch jene, die bis dahin von der Überleitenden Verkehrssektion des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit gegenüber den Privatbahnen in Österreich wahrgenommen worden waren, auf den Reichsverkehrsminister bzw. auf die von ihm zur Ausübung dieser Befugnisse ermächtigten Behörden, Dienststellen und Organe über (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 12.126/1939).
Aufgrund der in der erstgenannten Verordnung enthaltenen Ermächtigung hatte der Reichsverkehrsminister den Präsidenten der Reichsbahndirektion Wien zum Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht für alle Privatbahnen im Lande Österreich bestellt, somit auch für jene, deren Strecken im örtlichen Bereich der Reichsbahndirektionen Linz, Villach, München und Augsburg lagen. Demnach wurde mit sofortiger Wirksamkeit vom 19. März 1939 die Überleitende Verkehrssektion des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Aufgabenkreis "Wirtschaft", aufgelassen.
Die Angelegenheiten des Kraftfahrlinienwesens, der Liquidierung der österreichischen Luftfahrt und der Schifffahrtsangelegenheiten blieben weiterhin dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, außerhalb des Abteilungsverbandes, als selbständige Referate unterstellt (AdR, BMfHuV/Präs, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 12.126/1939). |
Archivierungsgeschichte: | Die Akten wurden in den Jahren 1939 bis 1955 vom ehemaligen Verkehrsarchiv aus der Registratur des Bundesministeriums für Handel und Verkehr, der Abteilung UeIA der Reichsbahndirektion Wien und der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen übernommen und im Archiv skartiert. Ab dem Jahr 1938 mussten viele Akten, vor allem des Luftamtes, an das Reichsluftfahrtministerium Berlin abgegeben werden. Trotz Nachforschungen in Zusammenarbeit mit dem Außenamt im Jahr 1955 konnten diese Materialien nicht aufgefunden werden.
Im Zuge der Übersiedlung des Verkehrsarchivs in den zentralen Neubau des Staatsarchivs wurde dieser Bestand 1988 vom Archiv der Republik übernommen. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Alle staatshoheitlichen und aufsichtsbehördlichen Angelegenheiten des Verkehrswesens. Ursprünglich erstreckte sich der Wirkungsbereich auf das Eisenbahn-, Schifffahrts- und Luftfahrtswesen sowie auf die staatliche Verkehrsförderung und wurde später auf die gesamtösterreichische Fremdenverkehrswerbung und das Kraftfahrlinienwesen erweitert.
In den Akten sind alle Ereignisse und Entscheidungen des österreichischen Verkehrswesens und der Verkehrspolitik sehr gut dokumentiert. In diesen Zeitraum fällt auch der Beginn der Verkehrsluftfahrt und die Entwicklung der Personenseilschwebebahnen. |
Bewertung und Kassation: | Ab dem Jahr 1938 mussten viele Akten, vor allem des Luftamtes, an das Reichsluftfahrtministerium Berlin abgegeben werden. Trotz Nachforschungen in Zusammenarbeit mit dem Außenamt im Jahr 1955 konnten diese Materialien nicht aufgefunden werden.
Der Bestand wurde im ehemaligen Verkehrsarchiv in mehreren Etappen einer Skartierung unterzogen, der Großteil der wichtigen Geschäftsfälle blieb jedoch erhalten. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Akten sind nach der Zahlenreihe der Ministeriumsregistratur und dem Jahrgang abgelegt, Vorakten wurden zu den Nachakten gelegt. In den Protokollbüchern ist aber immer nur die unmittelbar nächste Geschäftszahl vermerkt und erst bei der letzten Geschäftzahl der Skartiervermerk. So braucht ein Aushebevorgang meistens sehr viel Zeit.
Der Bestand ist durch Indizes und Protokollbücher sehr gut benützbar. Für die beiden ersten Jahrgänge sind nur Schlagwortindizes (A-Z) vorhanden, ab 1925 gibt es sowohl Schlagwort- als auch Materienindizes. Diese sind nach den Abteilungen und den darin behandelten Agenden eingeteilt (siehe Beschreibung "Verkehrssektion"). |
|
Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Indizes, Aufstellungsverzeichnis, Aktenverzeichnis für Luftfahrtangelegenheiten, Archivbehelf 10/4 im Forschersaal |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Bundesministerium für Handel und Verkehr/Präsidium in der Bestandsgruppe Handel |
Veröffentlichungen: | Paul Mechtler: Inventar des Verkehrsarchivs Wien, S. 52-56; Bd. IX der Inventare Österreichischer Archive; Hrsg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs. Wien 1959.
Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 585-589; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993. |
|
Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Für Bestellungen von Indizes ist die Angabe des Schlagwortes bzw. des Namens und das Jahr wichtig. Für Bestellungen von Geschäftszahelen ist natürlich die dazugehörige Jahreszahl unerlässlich. |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1969 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5882 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|