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AT-OeStA/AdR Vk FAK 1Rep Kommission für die Aufteilung des rollenden Eisenbahnmaterials der österreichisch-ungarischen Monarchie (Fahrparkaufteilungskommission) 1. Republik, 1919-1933 (Bestand)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR Vk FAK 1Rep |
Titel: | Kommission für die Aufteilung des rollenden Eisenbahnmaterials der österreichisch-ungarischen Monarchie (Fahrparkaufteilungskommission) 1. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1919 - 1933 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 34 |
Archivalienart: | Akten |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Fahrparkaufteilungskommission |
Verwaltungsgeschichte: | Durch den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie als Folge des 1. Weltkrieges blieb von dem ehemals vorhandenen Eisenbahnnetz nur ca. ein Drittel der neu errichteten Republik Österreich erhalten. Ein Teil des rollenden Eisenbahnmaterials Lokomotiven und Waggons) befand sich auf dem Gebiet der Nachfolgestaaten.
Im Friedensvertrag von St. Germain wurde im Art. 318 verfügt, dass "für Strecken ohne eigenen Wagenpark die Aufteilung des Wagenparks des Eisenbahnnetzes, zu dem diese Strecken gehören, von Sachverständigenausschüssen bestimmt wird, die durch die alliierten und assoziierten Mächte ernannt werden und in denen Österreich vertreten ist". Diese Ausschüsse hatten auch die Lokomotiven, Personen- und Güterwagen zu bestimmen, die in jedem einzelnen Fall abzutreten waren (Bericht über die deutschösterreichische Friedensdelegation in St. Germain. II. Bd., S. 576, Wien 1919. AdR, FAK, K 1/Stk.1).
Als Folge der Kohlennot unter der ganz Mitteleuropa zu leiden hatte und die zum großen Teil der Unzulänglichkeit der Fahrbetriebsmittel zugeschrieben wurde, beschloss die Friedenskonferenz in einer Note vom 14. Oktober 1919, gezeichnet vom Ministerpräsidenten Clémenceau, an die Vertreter der interessierten Staaten, eine Kommission von Experten, deren Begründung im Art. 318 des Vertrages von St. Germain vorgesehen war, einzusetzen, damit diese die Aufteilung der Fahrbetriebsmittel sicherstelle. In dieser Fahrparkaufteilungskommission (FAK) waren je ein Mitglied aus England, Italien, Rumänien, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und aus Österreich vertreten (AdR, BMfV/Präs, Zl. 1.108/1923 liegt bei: AdR, BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 41.439/1938; AdR, FAK, K 1/Stk.11).
Obwohl der Friedensvertrag von Trianon mit Ungarn noch nicht abgeschlossen worden war, der im Art. 301 dieselben Verfügungen wie der Art. 318 des Vertrages von St. Germain enthält, wurde diese Kommission, die am 20. Oktober 1919 das erste Mal in Wien zusammentrat, auch schon mit der Aufteilung des Fahrparks der ungarischen Staatsbahnen betraut.
Die Botschafterkonferenz regelte in einer Entschließung vom 16. Mai 1923 die endgültige Organisation der eingesetzten Kommission für die Aufteilung des Fahrparks. Mitglieder waren nur mehr Vertreter aus Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Die Kosten dieser Kommission mussten im Verhältnis des jedem dieser Staaten zufallenden Anteils an den Gleislängen der ehemaligen Monarchie, einschließlich der Nebengleise, getragen werden (Botschafterkonferenz, Zl. 27.997/9/1923, liegt bei: AdR, FAK, K 1/Stk.13). |
| In ihrer letzten Sitzung am 23./24. Februar 1928 beschloss die Fahrparkaufteilungskommission, die Botschafterkonferenz unter dem Hinweis darauf, dass sie die ihr gestellten Aufgaben erfüllt zu haben glaubte, zu bitten, die Auflösung der Kommission zu veranlassen (AdR, BMfHuV/VS, Zl. 41.827/1932 liegt bei: BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 41.439/1938).
Die Botschafterkonferenz beschloss aber erst in ihrer Sitzung am 20. Mai 1932 mit Resolution C.A. 327 bis /II/ im Pkt. 2 die Auflösung der Fahrparkaufteilungskommission mit diesem Tag (AdR, BMfHuV/VS, Zl. 42.885/1932 liegt bei: BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 41.439/1938).
In der Schlusssitzung der Kommission am 27./28. März 1933 wurde im Pkt. 1a festgelegt, das auf die Wagenzählung 1920 bezughabende Material der Altpapierverwertung zuzuführen, was auch anschließend sofort durchgeführt wurde. Der Teil des Archivs der Kommission, der sich auf die Tätigkeit des Komitees bezog, das für die Durchführung des Portorose-Abkommens Nr. 10 bestellt war, sollte nach Prag überstellt werden (Pkt. 1b). Das Bundesministerium für Handel und Verkehr wurde gleichzeitig ersucht, für die Erhaltung des anderen Materials zu sorgen (Pkt. 1d). Allen Teilnehmerstaaten wurde die uneingeschränkte Benützung des Gesamtbestandes zugesichert.
Im März 1934 wurden die Bestände der Fahrparkaufteilungskommission aus den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Handel und Verkehr in das Archiv für Verkehrswesen zur Aufbewahrung übertragen. Darunter befanden sich auch die Unterlagen, die eigentlich nach Prag hätten abgegeben werden sollen (AdR, BMfHuV/VS, Zl. 36.755/1934 liegt bei: BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 41.439/1938). Da sich trotz mehrmaliger Urgenz kein Vertreter des tschechoslowakischen Eisenbahnministeriums in Wien zur Sichtung, Skartierung und anschließenden Überführung dieses Materials nach Prag eingefunden hatte, wurden die Unterlagen im Frühjahr 1938 von der Abteilung 18 des Bundesministeriums für Handel und Verkehr skartiert (AdR, BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Zl. 41.439/1938). |
Archivierungsgeschichte: | Schon kurz nach der Auflösung der Kommission wurden die Unterlagen im März 1934 vom Bundesministerium für Handel und Verkehr dem Archiv für Verkehrswesen zur dauernden Aufbewahrung übergeben.
Bei der im Jahr 1988 erfolgten Übersiedlung des ehemaligen Verkehrsarchivs in das Zentralgebäude in der Nottendorfer Gasse wurde dieser Bestand vom Archiv der Republik übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Fahrparkaufteilung |
Bewertung und Kassation: | Im Jahr 1938 wurden nur die Unterlagen skartiert, die eigentlich nach Prag abgegeben werden sollten, da sich kein Vertreter des tschechoslowakischen Eisenbahnministeriums in Wien zur Sichtung, Skartierung und anschließenden Überführung dieses Materials nach Prag eingefunden hatte. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Kartons beinhalten u. a.: verschiedene zwischenstaatliche Abkommen; Korrespondenzen mit der Botschafterkonferenz; Sitzungsprotokolle; eine Sammlung von Beschlüssen; summarische Darstellungen des Besitzstandes; Anspruchsverzeichnisse; Wagenparkübersichten; Umnummerierungsverzeichnisse und Aufteilungslisten
In fünf Mappen befinden sich die Abschriften verschiedener Protokolle und Korrespondenzen des Generalsekretariats der Aufteilungskommission vom Zeitraum 1. Oktober 1920 bis 30. Juli 1928.
Ein Teil der Unterlagen, vor allem der Sitzungsprotokolle und der Korrespondenz, ist in französischer Sprache abgefasst, es befinden sich aber auch zahlreiche englische, italienische, ungarische und deutsche Dokumente in dieser Sammlung.
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) und der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Aufstellungsverzeichnis, Archivbehelf 10/7 im Forschersaal |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Paul Mechtler: Inventar des Verkehrsarchivs Wien, S 123-124; Bd. IX der Inventare Österreichischer Archive; Hrsg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs. Wien 1959.
Das Archiv der Republik und seine Bestände: Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und der Zeit von 1938 bis 1945, S. 593-595; Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Ein Teil der Unterlagen, vor allem der Sitzungsprotokolle und der Korrespondenz, ist in französischer Sprache abgefasst, es befinden sich aber auch zahlreiche englische, italienische und ungarische Dokumente in der Sammlung. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1963 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5897 |
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