AT-OeStA/AdR AuS BMfsV 2Rep 3. Rückgabegesetz Drittes Rückgabegesetz, 1949 - 1952 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR AuS BMfsV 2Rep 3. Rückgabegesetz
Titel:Drittes Rückgabegesetz
Entstehungszeitraum:1949 - 1952
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:03R107/2

Angaben zum Umfang

Anzahl:10
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Bundesministerium für soziale Verwaltung, Sektion III 1949-1952
Verwaltungsgeschichte:Das Bundesgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung der zwischen März 1933 und März 1938 verloren gegangenen Ansprüche aus Privatdienstverhältnissen (Drittes Rückgabegesetz, BGBl. Nr. 208/1949) bestimmte das Bundesministerium für soziale Verwaltung (Sektion III, Abteilung 10) zum Vollzugsorgan. Die Entschädigungsansprüche, die gegen den Bund zu richten waren, mussten bis zum 30. September 1952 entweder gerichtlich oder beim Sozialministerium geltend gemacht werden.
Archivierungsgeschichte:Die Akten wurden dem Archiv der Republik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Sektion III) am 9. und 22. August 1990 sowie am 28. März 1991 übergeben. Der Archivbestand wurde alphabetisch geordnet und parallel dazu konnte eine Namenskartei erstellt werden.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Entschädigung von Angehörigen der Arbeiterbank, der freien Gewerkschaften, der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und sozialdemokratischer Vereinigungen.
Ordnung und Klassifikation:Der Teilbestand „Drittes Rückgabegesetz“ umfasst zehn Archivkartons, wobei sich im ersten Karton allgemeines Material zur Entstehung und Durchführung des Gesetzes befindet. Die folgenden Kartons enthalten die 371 bewilligten Anträge, die alphabetisch geordnet sind, sowie in einer Sonderlegung die 38 abgelehnten Anträge. Der Zugang zu den Anträgen erfolgt über eine alphabetische Namenskartei. Konkret seien hier einige Personen namentlich erwähnt, die im politischen Leben der Zweiten Republik eine bedeutende Rolle gespielt haben: Johann Böhm, Oskar Helmer und Karl Maisel.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Namensverzeichnis

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Ludwig Viktor Heller, Verwaltergesetz, Rückgabegesetz, Zweites und Drittes Rückstellungsgesetz: mit den Motivenberichten der Regierungsvorlagen und des Nationalrates. Wien 1948.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.), Festschrift 90 Jahre Sozialministerium: 1918–2008. Wien 2009.
Website:Bundesgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung von in der Zeit zwischen März 1933 und März 1938 verlorengegangenen Ansprüchen aus Privatdienstverhältnissen (Drittes Rückgabegesetz)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1982
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5420
 

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