Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AuS BMfsV 2Rep |
Titel: | Bundesministerium für soziale Verwaltung 2. Republik |
Entstehungszeitraum: | 1945 - 2004 |
Stufe: | Bestand |
Frühere Signaturen: | 03R100/2 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 2070 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | Staatsamt für soziale Verwaltung 1945 Bundesministerium für soziale Verwaltung 1945–1986 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1987–1996 Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1997–2000 Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 2000–2007 Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz 2007–2008 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 2009–2013 |
Verwaltungsgeschichte: | Am 27. April 1945 erfolgte die Proklamation der Parteien über die Wiederherstellung der Republik Österreich im Geiste der Verfassung von 1920 (StGBl. Nr. 1/1945). Mit demselben Datum wurde die Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung kundgemacht (StGBl. Nr. 2/1945) und das Staatsamt für soziale Verwaltung wiedererrichtet. Mit dem Behörden-Überleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 (StGBl. Nr. 94/1945) wurden die Wirkungsbereiche der einzelnen Staatsämter festgelegt. Nach den Nationalratswahlen am 25. November 1945 wurde im 2. Verfassungs-Überleitungsgesetz vom 13. Dezember 1945 die Regierungsgewalt der Provisorischen Staatsregierung auf die neu zu bestellende Bundesregierung übertragen (StGBl. Nr. 232/1945, Art. IV, Abs. 2). Im Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 120/1946) wurde die Ende 1945 vollzogene Bildung der Bundesministerien nachträglich sanktioniert.
Nach Art. 77, Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes waren zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung die Bundesministerien berufen. Eine rahmengesetzliche Regelung fand erstmals mit dem Bundesgesetz vom 11. Juli 1973 über die Zahl, den Wirkungskreis und die Errichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1973, BGBl. Nr. 389/1973) statt. Mit diesem Gesetz wurde die bis dahin bestehende Vielzahl der Rechtsvorschriften die einzelnen Bundesministerien betreffend außer Kraft gesetzt. Das Bundesministeriengesetz wies den einzelnen Bundesministerien einen allgemeinen Wirkungskreis, in dem die Bundesministerien alle Geschäfte der obersten Bundesverwaltung zu besorgen hatten und einzelne materielle Sachgebiete zu, so auch dem Bundesministerium für soziale Verwaltung.
Im Jahr 1986 gingen die sozialen Agenden des Bundesministeriums für soziale Verwaltung in das neu gegründete Bundesministerium für Arbeit und Soziales über (Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 45/1991). Von 1997-2000 wurden die Sozialagenden innerhalb der Bundesregierung vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wahrgenommen. Ab Ende des Jahres 2000 bis Anfang 2007 wurde der Name in Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz geändert. Ab dem 01.03.2007 wurde abermals eine Namensänderung in Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz durchgeführt. Ab 2009 erhielt das Ministerium wiederum die Bezeichnung Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Bundesministeriengesetz-Novelle 2009), ab 2018 war es das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und seit 2020 ist die Bezeichnung Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. |
Archivierungsgeschichte: | Die Akten für die Jahrgänge 1945–1963 wurden im Zeitraum von 1960–1978 dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv vom Bundesministerium für soziale Verwaltung übergeben. In den Jahren 1987/88 erfolgte anlässlich der Übersiedlung der Akten des Sozialministeriums in das neu errichtete Archivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs in Wien 3, Nottendorfer Gasse 2, die Übergabe dieses Bestandes an das 1983 gegründete Archiv der Republik. Die Aktenjahrgänge 1980–2004 wurden im Laufe der 1990er Jahre bzw. zu Beginn der 2000er Jahre in die Verfügungsgewalt des Archivs der Republik übergeben und den bereits bestehenden Archivreihen des Sozialministeriums angeschlossen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG); Arbeitsrecht; Behinderte; Bundessozialämter; Bundes-, Wohn- und Siedlungsfonds (BWSF); Drittes Rückgabegesetz; Heimarbeitskommission; Jugendfürsorge; Kriegsbeschädigte; Pflegewesen; Opferfürsorge; Sozialpolitik; Sozialhilfe; Sozialversicherung; Volksgesundheit; Wohnungs- und Siedlungswesen; Zentralarbeitsinspektorat.
Nicht enthalten: Im Archivbestand befinden sich keine Pensions- oder Rentenakten, diese sind in den Archiven der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalten aufbewahrt. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Grundordnung der Teilbestände im Bundesministerium für soziale Verwaltung richtet sich nach dem „Provenienzprinzip“ (Herkunftsprinzip), welches das zu übernehmende Schriftgut möglichst in seinem Entstehungszusammenhang und im ursprünglichen Ordnungszustand belässt (Registraturprinzip). Der Zugang zu den Archivbeständen erfolgt über Aufstellungsverzeichnisse, Materien- und Namensindizes sowie Karteien. Für die Sammelakten gibt es zusätzlich noch eine zweite Zugangsmöglichkeit: Die Aufstellungs- bzw. Signaturenverzeichnisse enthalten eine detaillierte inhaltliche Aufgliederung der Archivalien. Skartierungen in den Archivbeständen erfolgten nur im geringen Umfang. Mit der Errichtung neuer Bundesministerien ab den 1970er Jahren wurde in vielen Dienststellen ein verpflichtender Aktenplan eingeführt. Bei den neu eingeführten Aktenplanzahlen handelt es sich um Aktenkonvolute, die einen Geschäftsfall und -vorgang über mehrere Jahre dokumentieren. Für die Forschungsarbeit ist der Aktenplan sehr wichtig, da er einzelnen Fach- und Aufgabengebieten für jeden Geschäftsvorgang eine fixe Stamm- oder Ordnungszahl zuordnet.
Für die sozial- und wirtschaftshistorisch interessierte Forschung sind die Archivbestände des Bundesministeriums für soziale Verwaltung eine wichtigeQuelle, da fast alle arbeits- und sozialpolitischen Gesetzesvorhaben in diesem Bundesministerium ihren Ursprung haben. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Aktenpläne, Aufstellungsverzeichnisse, Materienindizes, Namensindizes, Protokollbücher, Karteien |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Sowidok (sozialwissenschaftliche Dokumentation der Arbeiterkammer Wien, 1969-2001) |
Veröffentlichungen: | Bundesministerium für soziale Verwaltung (Hrsg.), Bericht über die soziale Lage: Analysen und Ressortaktivitäten. Wien 1967 – dato Bundesministerium für soziale Verwaltung (Hrsg.), 50 Jahre Ministerium für soziale Verwaltung 1918–1968. Wien 1968 Bundesministerium für soziale Verwaltung (Hrsg.), Kampf gegen die Armut in Österreich. Wien 1979 Manfred Fink (Hrsg.), Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. In: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hrsg.), Festschrift 90 Jahre Sozialministerium: 1918–2008. Wien 2009 |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Zitat: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik (= ÖStA/AdR), Bundesministerium für soziale Verwaltung 2Rep (= BMfsV), Serie, Karton, Zahl/Jahr |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2034 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5412 |
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