Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/AdR AuS BMfsV VG Präs |
Titel: | Präsidium Volksgesundheitsamt |
Entstehungszeitraum: | 1917 - 1922 |
Stufe: | Teilbestand |
Frühere Signaturen: | 03R101/1 |
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Angaben zum Umfang |
Anzahl: | 41 |
Archivalienart: | Akten und Geschäftsbücher |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | K.k. Ministerium für Volksgesundheit 1917-1918; Staatsamt für Volksgesundheit 1918-1919; Staatsamt für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt 1919-1920; Bundesministerium für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt, Präsidium 1920-1922 |
Verwaltungsgeschichte: | Die Idee zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Verwaltung geht auf eine Initiative des k.k. Ministerpräsidenten Graf Clam-Martinic im Frühjahr 1917 zurück. Am 1. Juni 1917 wurde Graf Clam-Martinic von Kaiser Karl I. beauftragt, die Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit zu leiten (AdR, BMfsV/Präs, Zl. 62/1917). Am 7. Oktober 1917 wurde durch zwei Allerhöchste Handschreiben die Errichtung der beiden Ministerien genehmigt (AdR, BMfsV/Volksgesundheit, Präs, Zl. 60/1917; BMfsV/Präs, Zl. 387/1917).
Mit dem Zerfall der österreich-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Im § 13 des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) wurde die Errichtung eines Staatsamtes für Volksgesundheit angeordnet, der Wirkungsbereich dieser Behörde entsprach der Vorgängerinstitution. Art. 9, 6 des Gesetzes vom 14. März 1919 über die Staatsregierung (StGBl. Nr. 180/1919) normierte die Gründung des Staatsamtes für soziale Verwaltung. Die Agenden der neu geschaffenen Behörde summierten sich aus den bisherigen Zuständigkeiten der Staatsämter für soziale Fürsorge, Volksernährung und Volksgesundheit.
Am 1. Oktober 1920 erfolgte schließlich im Rahmen des Übergangsgesetzes zur bundesstaatlichen Verfassung Österreichs (BGBl. Nr. 2/1920) die definitive Namensgebung als Bundesministerium für soziale Verwaltung. Ende 1922 wurde das Präsidium des Volksgesundheitsamtes liquidiert und seine Aufgaben wurden vom Präsidium des Bundesministeriums für soziale Verwaltung übernommen - somit konnte eine Zweigleisigkeit in der Verwaltung vermieden werden.
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Archivierungsgeschichte: | Mittels sechster Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Österreich (RGBl. I, S. 52ff./1940) kam es zur Errichtung eines Wiener Reichsarchivs, welches dem Reichsministerium des Innern unmittelbar unterstellt war. Hier wurden die in Wien befindlichen zentralen Archive des Landes Österreich - also auch die Registraturen des ehemaligen Sozialministeriums - zusammengefasst. 1942 bis 1944 kam es zu kriegsbedingten Auslagerungen der Archivalien aus dem Archivgebäude in Wien I, Wallnerstraße 6a, nach Niederösterreich aber auch in Wiener Keller. 1945 erfolgte aufgrund des § 10 des Behörden-Überleitungsgesetzes vom 28. Juli 1945 (StGBl. Nr. 94/1945) die Errichtung des Österreichischen Staatsarchivs mit seinen historisch gewachsenen Abteilungen.
Die Archivalien des Präsidiums (Volksgesundheit) gelangten nach der Rückführung aus den Verlagerungsorten in das Allgemeine Verwaltungsarchiv, welches aus dem ehemaligen Staatsarchiv des Innern und der Justiz, einer Abteilung des Reichsarchivs Wien, entstand. 1987/88 erfolgte anlässlich der Übersiedlung der Akten des Sozialministeriums in das neu errichtete Archivgebäude des Österreichischen Staatsarchivs in Wien 3, Nottendorfer Gasse 2, die Übergabe dieses Bestandes an das 1983 gegründete Archiv der Republik. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Angestelltenabbau; Auszeichnungen; Besoldungsgesetz; Budget; Budgetsanierung; Dienstpostenplan; Gelderfordernisnachweisung; Geschäftseinteilung; Kanzleiordnung; Liquidation; Personaleinteilung; Rundschreiben; Subventionen; Staatsbedienstetenfrage; Stellenbewerbungen; Verwaltungsverfahrensgesetz; Volksgesundheit |
Ordnung und Klassifikation: | Der Archivbestand umfasst insgesamt 41 Kartons. Der Zugang zum Archivbestand erfolgt über Namens- und Materienindizes sowie Protokollbücher. Die Hinterlegung der Akten erfolgt bei Geschäftsfällen, welche sich über mehrere Jahre erstrecken, jeweils bei der letzten Zahl. Da dies jedoch nicht in den Protokollbüchern ersichtlich gemacht wurde, sondern mit eingelegten Aushebezetteln direkt am Hinterlegungsort vermerkt wurde, kann sich der Aushebevorgang oftmals erschweren. Skartierungen erfolgten nur in sehr geringem Ausmaß.
Als Vorbereitung zur Übersiedlung in den Archivneubau erfolgte in den Jahren 1982 bis 1988 die Umlegung der bis dahin als Faszikel gelagerten Akten in Kartons und die Neufassung eines Aufstellungsverzeichnisses. |
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Angaben zur Benutzung |
Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
Sprache: | Deutsch |
Findhilfsmittel: | Materien- und Namensindizes |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Hrsg. Manfred Fink. In der Reihe: Publikationen des Österreichischen Staatsarchivs, Band 4/1. Wien 1993.
50 Jahre Ministerium für soziale Verwaltung 1918-1968. Festschrift (illustr.), Wien 1968.
Tandler, Julius: Das Volksgesundheitsamt in der Zeit von Mitte Mai 1919 bis Mitte Mai 1920. O.O., o.J. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1952 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5396 |
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