AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 374-2 Gumperz contra Ansbach für Moses; Bitte um kaiserliche Zitation wegen Rechtsverweigerung und um Mandate gegen ein Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg wegen einer Schuldforderung, 1749 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Ko

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Denegata recentiora 374-2
Titel:Gumperz contra Ansbach für Moses; Bitte um kaiserliche Zitation wegen Rechtsverweigerung und um Mandate gegen ein Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg wegen einer Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1749
Entstehungszeitraum, Streudaten:1735 - 1742
Darin:Parere der Frankfurter Kaufleute, 1742 05 07 (Abschr.); Parere der Nürnberger Vorsteher des Handelstandes und des Banco Publico, 1749 02 18 (Abschr.); Species Facti aus dem Verfahren am ksl. Landgericht, undat. (Abschr.)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sara, Witwe des Dompropsteilich-Bambergischen Schutzjuden Salomon Levi Gumperz zu Fürth, und ihre Kinder
Beklagter/Antragsgegner:Deputation zu Ansbach für die Konkurssache des Samuel Moses, Juden zu Schwabach, und das kaiserliche Landgericht des Burggrafentums Nürnberg
RHR-Agenten:Franz Ignaz Ferner von Fernau
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:citatione super denegata iustitia
Gegenstand - Beschreibung:In den Jahren 1735 bis 1738 waren Samuel Moses, Jude zu Schwabach, und Salomon Levi Gumperz, Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth, bzw. seine Witwe Sara Konsorten einer Handelsgesellschaft. Zu deren Abwicklung legte Sara Endabrechnungen vor und forderte von Samuel Moses einen Betrag in Höhe von 4255 Gulden. Nachdem Samuel Moses die Forderung zunächst akzeptiert und bezahlt hatte, beschuldigte er Sara in den Jahren 1740 und 1741 verschiedener Fehler und Unterschlagungen und klagte gegen sie und ihre Kinder vor dem kaiserlichen Landgericht des Burggrafentums Nürnberg. Nach eingehender Untersuchung durch eine Kommission urteilte das Landgericht im Februar 1749 unter anderem auf Grundlage von Gutachten Frankfurter und Nürnberger Kaufleute, dass Sara und ihre Kinder 1000 Gulden zuzüglich Zinsen, Spesen und Gerichtskosten an Samuel Moses zu bezahlen hatten. Einwände dagegen und das Gesuch um eine Restitutio in integrum wurden abgeschlagen. Daraufhin supplizierten Sara und ihre Kinder um eine Zitation wegen Rechtsverweigerung und um ein Revokationsmandat oder zumindest eine zeitweilige Inhibition des Urteils.
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1779
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5315480
 

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