AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA Telegramme Telegramme, 1918-1938 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AdR AAng BKA-AA Telegramme
Titel:Telegramme
Entstehungszeitraum:1918 - 1938
Stufe:Teilbestand
Frühere Signaturen:01R305/1

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Staatsamt des Äußern 1918-1919; Staatsamt für Äußeres 1919-1920; Bundesministerium für Äußeres 1920-1923; Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923-1938
Verwaltungsgeschichte:Am 30. Oktober 1918 wurde von der Provisorischen Nationalversammlung der Beschluss "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" (StGBl. Nr. 1/1918) gefasst und aufgrund dessen das "Staatsamt des Äußern mit der Zuständigkeit des bisherigen kuk Ministeriums des Äußern und mit Auftrag und Vollmacht auch die auswärtigen Beziehungen zu den auf dem Boden der bisherigen österreichisch-ungarischen Monarchie entstehenden souveränen Nationalstaaten zu regeln und zu pflegen" eingerichtet. Dieses Staatsamt setzte sich aus dem Präsidialamt, der politischen Sektion, der Verwaltungssektion, der wirtschaftlichen Sektion, der Rechtssektion, den dazugehörigen Hilfsämtern, dem Rechnungsdepartement und dem Zahlamt zusammen. Die Sektionen waren in einzelne Abteilungen unterteilt, deren Bezeichnungen und Aufgabenbereiche sich im Laufe der Jahre häufig änderten.

Der erste Sektionschef des Staatsamtes des Äußern, Ludwig Freiherr von Flotow, berief Ende November 1918 die Abteilungsleiter des Staatsamtes und die ehemaligen Referats- und Departementsvorstände des Ministeriums zu einer Besprechung zusammen, in welcher die Kompetenzen des Staatsamtes wie folgt festgelegt wurden:
1. Das Staatsamt hat ab 12. November 1918 für die Republik Deutschösterreich die Befugnisse des bisherigen Ministeriums der Äußern in vollem Umfang übernommen.
2. Die Kompetenzen des Liquidierenden Ministeriums des Äußern umfassen die Personalangelegenheiten und finanziellen Fragen der Vertretungsbehörden sowie die Vermittlung des Verkehrs zwischen den Vertretungsbehörden und anderen Sukzessionsstaaten in Angelegenheiten, die nur deren Regierungen betrafen und kein Interesse für Deutschösterreich hatten.
3. Das Staatsamt betreibt die Liquidierung des bisherigen Ministeriums des Äußern.
4. Das Kabinett des Ministers bleibt als persönliche Abteilung für den Minister erhalten.

Nach den Wahlen am 16. Februar 1919 erfolgte mit 14. März 1919 die Umbenennung in Staatsamt für Äußeres und durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 wurden "zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung [...] die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen" (StGBl. Nr. 450/1920). Im § 26 des zum Bundes-Verfassungsgesetz gehörenden Übergangsgesetzes wurde bestimmt: "Die Staatskanzlei und die Staatsämter führen ihre Geschäfte vorläufig bis zur Erlassung des im Art. 77, Abs. 2 vorgesehenen Bundesgesetzes mit ihren bisherigen Aufträgen und Vollmachten als Bundeskanzleramt und Bundesministerien fort" (StGBl. Nr. 451/1920).

Im Jahr 1922 gliederte sich das Bundesministerium für Äußeres in das Präsidialamt, die Sektion I (Abt. 1: politische Angelegenheiten, Abt. 2: Völkerbund und Völkerrechtsangelegenheiten, Abt. 3: Bundespressedienst), die Sektion II (Abt. 4: Organisations- und Personalangelegenheiten, Abt. 5: Budgetangelegenheiten, Abt. 6: Chiffre- und Übersetzungsdienst, Abt. 7: Rechts- und Passangelegenheiten) und die Sektion III (Abt. 8: handelspolitische Angelegenheiten, Abt. 9: Finanz-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und Auswanderungsangelegenheiten und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen mit den Nachfolgestaaten). Hinzu kamen noch die Rechnungsabteilung, das Staatsarchiv und die Konsularakademie.

Im Zuge von Einsparungen unter Bundeskanzler Seipel im Jahr 1923 wurde die Zahl der Ministerien auf 7 reduziert und das Bundesministerium für Äußeres als Sektion IV (Abt. 17: außenpolitische Angelegenheiten, Abt. 18: Völkerrecht und Völkerbund, Abt. 19: Presse und Propagandawesen) und Sektion V (Abt. 20: Organisations- und Personalangelegenheiten des auswärtigen Dienstes, Abt. 21: Gebühren-, Kassen- und Verrechnungswesen, Abt. 22: Verkehr aus dem Ausland in Angelegenheiten des Finanz- und Verkehrswesens, Abt. 24: Rechtsschutz) dem Bundeskanzleramt angegliedert.
Weiters wurde festgelegt, dass "die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Vereinigung mit dem Bundeskanzleramte einem hierfür zu bestellenden Bundesminister [...] übertragen werden [kann], der für die Dauer dieser Funktion den Titel eines Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten führt" (BGBl. Nr. 199/1923).

Am 14. Juli 1925 trat erneut eine Änderung der Geschäftsordnung in Kraft welche die Agenden des ehemaligen Außenministeriums in der Sektion III (Abt. 13: Auswärtige Politik, Abt. 14: Wirtschaftspolitik, Abt. 15: Völkerrecht, Völkerbund und Rechtsschutz sowie Bundespressedienst) des Bundeskanzleramtes vereinigte. Diese Einteilung blieb ohne große Veränderungen bis zum Jahr 1938 bestehen und diente daher auch als Grundlage für die Bezeichnung der Archivbestände dieser Behörde.
Archivierungsgeschichte:Die Sammlung der Telegramme wurde unmittelbar nach der Auflösung der 1. Republik im Haus-, Hof- und Staatsarchiv deponiert. Aus Sicherheitsgründen wurde der Bestand im Jahr 1939 nach Lauffen in Oberösterreich ausgelagert und nach dem Ende des 2. Weltkrieges 1946 wieder in das Archiv nach Wien zurückgebracht (HHStA, Kurrentakt, Zl. 735/1946). 1988 wurde der Bestand schließlich in das neue Zentralgebäude in der Nottendorfergasse übersiedelt und den Beständen des Archivs der Republik angeschlossen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Ankünfte und Abfahrten von Delegationen und Regierungsmitgliedern; außenpolitische Angelegenheiten aller Art; dringende Meldungen an die Zentralstelle betreffend Stimmungslage im Ausland
Ordnung und Klassifikation:Die Sammlung der Telegramme bildet eine gute Ergänzung zu den politischen Akten des Neuen Politischen Archivs. Sämtliche Telegramme wurden chronologisch, ungeachtet des Betreffs, abgelegt.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Fink, Manfred (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1: Das Archivgut der Ersten Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945. Wien 1993
Matsch, Erwin: Der auswärtige Dienst von Österreich (-Ungarn) 1720-1920. Wien-Köln-Graz 1986.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1968
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5253
 

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