Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-5-40 |
Titel: | Kaiser Friedrich bestätigt Kurfürst Ernst und dessen Bruder Herzog Albrecht von Sachsen den Erhalt eines Schreibens, in welchem diese sich darüber beklagt hatten, dass sich die vom Kaiser bezüglich der weltlichen Gerichtsbarkeit, des Vorwerkhofes und des Provisoramtes zu Erfurt erlassenen Gebote gegen ihren Sohn und Vetter Herzog Albrecht von Sachsen richteten und nur aufgrund dessen Verunglimpfung durch die Erfurter geschehen seien. Er versichert sie, dass er ihnen und ihren Kindern weiterhin Gnade erweisen werde und sie nicht von den Erfurtern verunglimpft worden seien. Vielmehr habe er jenen die Gerichte zu verwalten befohlen, weil Diether von Isenburg sich dieser und anderer Gerichte des Stifts zu Mainz und damit eines Kurfürstentums unbelehnt und gegen seinen Willen gebraucht und sich ungehorsam gegen ihn verhalten habe. Nachdem die Herzoge auf sein Anerbieten die Gerichtsbarkeit bis zur Ankunft eines ordnungsgemäß belehnten Erzbischofs von Mainz für Kaiser und Reich zu verwalten, nicht geantwortet hätten, habe er den Erfurtern deren Verwaltung geboten, laut der ihnen zugesandten Kopien. Der Kaiser bittet sie, dies nicht als Ausdruck seines Unwillens anzusehen, deshalb den Erfurtern nicht ungnädig zu sein, noch sie in ihren Fürstentümern, Ländern und Gebieten zu bekümmern oder zu beschweren, sondern sie dort mit ihrem Gewerbe handeln und wandeln zu lassen. |
Entstehungszeitraum: | 03.08.1480 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Ort: | Wien |
Sprache: | Deutsch |
Ansichtsbild: |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | fol. 90-91 |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort): | Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar |
Veröffentlichungen: | [RI XIII] H. 10 n. 473 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1510 |
Erforderliche Bewilligung: | Kein Zugang (Reservatbestand) |
Physische Benützbarkeit: | Nicht möglich |
Zugänglichkeit: | Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4933807 |
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