AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-5-40 Kaiser Friedrich bestätigt Kurfürst Ernst und dessen Bruder Herzog Albrecht von Sachsen den Erhalt eines Schreibens, in welchem diese sich darüber beklagt hatten, dass sich die vom Kaiser bezüglich der weltlichen Gerichtsbarkeit, des Vorwerkhofes und des Provi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-5-40
Titel:Kaiser Friedrich bestätigt Kurfürst Ernst und dessen Bruder Herzog Albrecht von Sachsen den Erhalt eines Schreibens, in welchem diese sich darüber beklagt hatten, dass sich die vom Kaiser bezüglich der weltlichen Gerichtsbarkeit, des Vorwerkhofes und des Provisoramtes zu Erfurt erlassenen Gebote gegen ihren Sohn und Vetter Herzog Albrecht von Sachsen richteten und nur aufgrund dessen Verunglimpfung durch die Erfurter geschehen seien. Er versichert sie, dass er ihnen und ihren Kindern weiterhin Gnade erweisen werde und sie nicht von den Erfurtern verunglimpft worden seien. Vielmehr habe er jenen die Gerichte zu verwalten befohlen, weil Diether von Isenburg sich dieser und anderer Gerichte des Stifts zu Mainz und damit eines Kurfürstentums unbelehnt und gegen seinen Willen gebraucht und sich ungehorsam gegen ihn verhalten habe. Nachdem die Herzoge auf sein Anerbieten die Gerichtsbarkeit bis zur Ankunft eines ordnungsgemäß belehnten Erzbischofs von Mainz für Kaiser und Reich zu verwalten, nicht geantwortet hätten, habe er den Erfurtern deren Verwaltung geboten, laut der ihnen zugesandten Kopien. Der Kaiser bittet sie, dies nicht als Ausdruck seines Unwillens anzusehen, deshalb den Erfurtern nicht ungnädig zu sein, noch sie in ihren Fürstentümern, Ländern und Gebieten zu bekümmern oder zu beschweren, sondern sie dort mit ihrem Gewerbe handeln und wandeln zu lassen.
Entstehungszeitraum:03.08.1480
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 90-91

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar
Veröffentlichungen:[RI XIII] H. 10 n. 473
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1510
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4933807
 

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