AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-1-19 Kaiser Friedrich befiehlt Zentgrafen und Gemeinden der 19 Dörfer der Grafschaft Bornheimer Berg, ausgenommen Bornheim, Seckbach, Hausen, Oberrad und Offenbach, das auf Klage seines Kammerprokuratorfiskals gegen sie ergangene Urteil wegen Verweigerung der Hilfe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-1-19
Titel:Kaiser Friedrich befiehlt Zentgrafen und Gemeinden der 19 Dörfer der Grafschaft Bornheimer Berg, ausgenommen Bornheim, Seckbach, Hausen, Oberrad und Offenbach, das auf Klage seines Kammerprokuratorfiskals gegen sie ergangene Urteil wegen Verweigerung der Hilfe für Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt zu befolgen, ihre Lehen, Rechte und Privilegien ohne seine Erlaubnis nicht länger zu gebrauchen und dem Fiskal oder seinem Anwalt den der kaiserlichen Kammer verfallenen Teil der in seinen vormaligen Mandaten vorgesehenen Pönen innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes zu bezahlen, und lädt sie im Falle des Ungehorsams auf den 45. Tag oder den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung gegenüber der Klage des Fiskals, sie in die Acht zu erklären, vor sich.
Entstehungszeitraum:12.11.1476
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:[Wiener] Neustadt
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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  • 2
    

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 52

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1506
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4922536
 

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