AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 5-2-138 1) Maximilian (=Hofkanzlei) befiehlt Richter und Rat von Zwettl, seinem Rat Andreas Kunigkstainer, Propst zu Zwettl, "in dem lehen der mess", die weiland Michael Kunig, Zechmeister, der Kirche stiftete, ungeirrt zu lassen: wegen der Inkorporation dieser Messe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 5-2-138
Titel:1) Maximilian (=Hofkanzlei) befiehlt Richter und Rat von Zwettl, seinem Rat Andreas Kunigkstainer, Propst zu Zwettl, "in dem lehen der mess", die weiland Michael Kunig, Zechmeister, der Kirche stiftete, ungeirrt zu lassen: wegen der Inkorporation dieser Messe in das Zwettler Stift durch weiland Kaiser (Friedrich III.) und Maximilian haben Richter und Rat dem Propst die dazu gehörenden Güter zu übergeben und ihm über alle Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. - Herr Wolfgang Sayler soll das Kaplanat behalten, obwohl dessen Vater den größten Teil des zugehörigen Guts gewaltsam an sich gebracht und verpfändet oder verkauft hat. - Richter und Rat sollen dem Propst bezüglich der kaiserlichen und königlichen Schenkung, der "Wuernegkerin hof bey dem spital etc." keine Irrung tun. - Richter und Rat sollen dem Propst helfen, "den perg zu pawen und die stifft darauf gelegen" aufzurichten, und alles für die Kirche bestimmte und gegebene Geld für "den brobst hofe, stifft und paw" verwenden lassen. - Richter und Rat dürfen keine flüchtigen "dienstpoten" des Propstes in der Stadt aufnehmen, sondern haben diese durch seine Diener gefangennehmen zu lassen. Richter und Rat haben alle Privilegien und Freiheiten des Propstes bei der in den Urkunden festgesetzten Pön zu beachten, weil in dessen "stifftbrief alle früheren brief, gerichtshänndl, und sunderlich durch Raymunden (Peraudi?) beschehen", widerrufen sind.
2) Maximilian an das Wiener Regiment: Andreas Kunigstainer, Propst zu Zwettl, klagte Maximilian, dass Ludwig von Starhemberg nicht nur widerrechtlich auf dem Grund und Boden eines Hintersassen, "armenlewt", des Propstes einen Ziegelstadel errichtete, sondern dem Propst auch einen Ziegelstadel ob der "stat Zwettel bey dem Moydrants (?)" abgenommen hat; außerdem habe Starhemberg bereits geschnittenes, auf einem Feld im Landgericht Zwettl geschobert stehendes Getreide des Propstes wegführen lassen. - Maximilian befiehlt dem Regiment, den Starhemberg zu verhalten, den Propst nicht in seinen Gütern zu beeinträchtigen und für begangene "frevel" Schadenersatz zu leisten; sollte Starhemberg das nicht tun, soll das Regiment auf gerichtliche Klage des Propstes Recht ergehen lassen.
Entstehungszeitraum:28.05.1496
Entstehungszeitraum, Anm.:Das Stück 2) ist wegen der darin angesprochenen Getreideernte wohl in den Juli/August zu setzen.
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Augsburg
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
  • 1
  • 2
    

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 176

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 7029a & 7029b
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1526
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

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