AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 190-1 Seidenbender, Johann Jakob contra Kepner, Johann Wilhelm und Orth, Johann Ludwig; Auseinandersetzung um einen 1621-1623 illegal betriebenen Monopolhandel mit Wein aus dem Hochstift Speyer und um ein vom Kaiser verhängtes Strafgeld in Höhe von 12.000 Gulden,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 190-1
Titel:Seidenbender, Johann Jakob contra Kepner, Johann Wilhelm und Orth, Johann Ludwig; Auseinandersetzung um einen 1621-1623 illegal betriebenen Monopolhandel mit Wein aus dem Hochstift Speyer und um ein vom Kaiser verhängtes Strafgeld in Höhe von 12.000 Gulden
Entstehungszeitraum:1621 - 1633
Darin:Privileg Kaiser Maximilians I. für die Stadt Worms, 1505 09 12 (Abschrift), fol. 3r-6v; Mandat des Reichskammergerichts gegen die Stadt Straßburg, einen gegen Seidenbender verhängten Arrest aufzuheben, 1612 10 20 (Abschrift), fol. 498r-503v; Handelskontrakt zwischen den Wormser Kaufleuten Seidenbender, Johann Michael Schrammen und Elias Einhardt, 1625 11 14/24 (Abschrift), fol. 457r-464v; Druck: Acta in keyserlicher Commission Sachen Johann Jacob Seydenbenners contra Johann Wilhelm Kepnern und Johann Ludwig Orthen, Speyer 1631, fol. 380r-439v; Mandat des Reichskammergerichts gegen die Stadt Worms, die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung mit Kepner und Orth am Reichskammergericht zu beachten, 1631 06 13 (Abschrift), K. 189, fol. 423r-425v; Bericht der Hofkammer an den Kaiser über die Verurteilung Kepners und Orths zu einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes durch eine Bericht des Reichsfiskals Bartholomäus Immendorf über die in Gemeinschaft mit Seidenbender betriebenen Monopolgeschäfte Kepners und Orths, undat. [1633] (Ausfertigung), fol. 78r-93v; Auszug aus dem Rats- und Bürgereid der Stadt Worms, [1633] (Abschrift), fol. 14r-15v; Verzeichnis der Immobilien Seidenbenders in und um Worms, [1633], fol. 18r-20v; Supplik Seidenbenders an den Kaiser mit Bitte um Promotorialschreiben an den Grafen zur Lippe wegen
einer Schuldforderung gegen Benedikt Kahrn aus Salzuflen und die Witwe Arend aus Blomberg, undat. (Ausfertigung), fol. 96r-97v; Supplik Seidenbenders an den Kaiser mit Bitte um Promotorialschreiben an den Grafen von Schaumburg-Lippe wegen Schuldforderungen gegen Johann Dewenter aus Rinteln, die Erben des dortigen Bürgers Moritz Rögler und weitere Untertanen, undat. (Ausfertigung), fol. 98r-99v; Supplik Seidenbenders an den Kaiser mit Bitte um Promotorialschreiben an Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Lüneburg wegen einer Schuldforderung gegen Magnus Sprenger aus Bodenwerder, undat. (Ausfertigung), fol. 100r-101v; Supplik Seidenbenders an den Kaiser mit Bitte um Promotorialschreiben an den Herzog von Braunschweig-Lüneburg wegen Schuldforderungen gegen Johann Schmalhausen "zum Haus Bergen" und Albrecht Bilfeld aus Holzminden, undat. (Ausfertigung), fol. 102r-103v; Akte enthält darüber hinaus zahlreiche Schriften des Reichsfiskals sowie Rechnungen und Bilanzen.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Seidenbender, Johann Jakob, Kaufmann und Bürger der Stadt Worms
Beklagter/Antragsgegner:Kepner, Johann Wilhelm; Orth, Johann Ludwig, beide Bürger der Stadt Worms; vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Auf dem Regensburger Fürstentag von 1623 erlässt der Kaiser auf Betreiben der Stadt Köln ein Mandat gegen den Kurfürsten von Trier als Bischof von Speyer und die Städte Frankfurt, Worms, Speyer und Landau wegen überhöhter Zölle und Abgaben und setzt hierzu in der Folge eine Kommission unter Graf Johann Ludwig von Leiningen und Dietrich von der Reck ein. Wegen Verstoßes gegen das Mandat erhebt der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Klage gegen Seidenbender, wodurch dieser gegenüber Geschäftspartnern und Schuldnern in Hessen, Braunschweig und Westfalen in Misskredit gerät. Schließlich vermittelt eine kaiserliche Kommission einen 1630 vom Kaiser gebilligten Vergleich, wonach die fiskalische Klage gegen eine Geldbuße von 12.000 Gulden, die der Kaiser vorab zum Teil Oberst von Baldiron anweist, aufgehoben wird. Seidenbender willigt unter der Bedingung ein, dass die nicht an den Vergleichsverhandlungen beteiligten Kaufleute Kepner und Orth, die mit ihm eine Handelsgesellschaft gebildet hätten, die Hälfte des Strafgeldes übernähmen. Daraufhin machen Kepner und Orth jedoch am Reichskammergericht ihrerseits eine Schuldforderung gegen Seidenbender geltend und erwirken einen Arrest über dessen Waren. Hierauf wendet sich Seidenbender an den Kaiser, der das Mandat des Reichskammergerichts kassiert und Kepner und Orth
zu einer Beteiligung am Strafgeld anhält. Diese bestreiten allerdings eine Mitwirkung an illegalen Geschäften, verweigern die Einvernahme durch eine Kommission unter dem kaiserlichen Fiskal Dr. Gerhard Ebersheim und dem kaiserlichen Rat Engelbert von Walmerode und berufen sich darauf, dass die Stadt Worms in erster Instanz für sie zuständig sei. Mit Blick auf ihre Gerichtsprivilegien unterstützt die Stadt dieses Gesuch, erwirkt jedoch gleichzeitig eine kaiserliche Kommission unter Reichshofrat Johann von Oberkamp gegen Kepner und Orth, um zu prüfen, inwiefern beide gegen städtische Privilegien verstoßen haben. Nachdem die Kommission Kepner und Orth zu einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes verurteilt hat, werden die beiden Kaufleute, die um Remission an das Reichskammergericht gebeten hatten, auf Betreiben der Hofkammer wegen Fluchtgefahr inhaftiert.
Entscheidungen:Mandat an den kaiserlichen Fiskal Dr. Gerhard Ebersheim und den kaiserlichen Rat Engelbert von Walmerode: Befehl, die gegen Seidenbender wegen illegalen Monopolhandels verhängte Geldstrafe einzuziehen und diesem im Gegenzug Unterstützung gegen seine Gläubiger zuzusichern, 1631 04 01 (Abschrift), fol. 536r-539v; an die Reichshofräte und Geheimen Reichssekretäre Matthias Arnold von Clarenstein, Justus Gebhardt, Johann von Oberkamp und Franz Rousson: Befehl zur Übernahme einer Kommission, 1632 02 03 (Ausfertigung), fol. 626r-628v; Vota einzelner Reichshofräte (Dr. Kaspar Terz, Questenberg, Lamminger, Hämmerle u. a.): ein von Kepner und Ort am Reichskammergericht gegen Seidenbender erwirkter Arrest wird kassiert. Kepner und Ort werden bei einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes dazu verurteilt, die Hälfte einer von Seidenbender für sich und sie bezahlten Strafe in Höhe von 12.000 Gulden zu erlegen, undat. [nach 1630] (Konzept), fol. 540r-541r; an Kepner und Orth: Befehl, weitere Komplizen namhaft zu machen, 1633 04 04 (Konzept), fol. 39r; an den Bischof von Worms: Befehl zur Übernahme einer Kommission, um Informationen über den Vermögensstand von Kepner und Orth einzuholen, 1633 04 12 (Konzept), fol. 55r-56r; Mappe mit zahlreichen Konzepten, vornehmlich an den kaiserlichen Fiskal und das Reichskammergericht, 1625-16
32, fol. 263r-321v.
Umfang:Fol. 1-743
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1663
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4313715
 

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