AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 185-3 Schlieben, Otto von contra Löser, Matthias; Appellation gegen ein Urteil der Regierung des Erzstifts Magdeburg wegen einer SchuldforderungDie Appellaten hatten erstinstanzlich gegenüber Schlieben erfolgreich eine Schuldforderung eingeklagt, zu deren Befriedi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 185-3
Titel:Schlieben, Otto von contra Löser, Matthias; Appellation gegen ein Urteil der Regierung des Erzstifts Magdeburg wegen einer SchuldforderungDie Appellaten hatten erstinstanzlich gegenüber Schlieben erfolgreich eine Schuldforderung eingeklagt, zu deren Befriedigung der Erlös der von Schlieben an Wolf Löser verkauften Güter Gersdorf mit dem Dorf Hohendorf (Niederlausitz), der dortigen Wassermühle, der "Sernischen" Feldmark, dem Vorwerk, der Schifferei und dem Pfarrlehen zu Wildau sowie den Dörfern Heinsdorf, Niebendorf und Waltersdorf mit Arrest belegt worden war. Matthias Löser hatte bei diesem Kaufgeschäft als Bürge Wolf Lösers fungiert. Schlieben führt aus, eine Anrufung des Reichskammergericht sei ihm nicht möglich, da es sich bei dem Haus Gersdorf zwar um ein magdeburgisches Lehen, bei dessen Vorwerken jedoch um königlich böhmische Lehen handele. Nachdem der Kaiser 1605 auf Inhibition und Einrichtung einer Kommission unter Graf Otto von Solms erkannt hat, bittet Schlieben 1609, stattdessen Fürst Rudolf von Anhalt mit der Kommission zu betrauen. In der Folge klagt Schliebens Witwe, das Domkapitel habe das Urteil ungeachtet der Inhibition exekutiert. Währenddessen bitten Lösers Erben, die Inhibition und die Kommission wiederum aufzuheben.
Entstehungszeitraum:1602 - 1610
Darin:Bescheinigung der Stadt Dahme über die Armut Schliebens, 1604 12 11 (Ausfertigung), fol. 220r-221v; Berichte des Magdeburger Domkapitels auf eine kaiserliche Inhibition und eine an Graf Otto von Solms erteilte Kommission: Hinweis auf die von Schlieben versäumte Einhaltung der Appellationsfrist und seine zuvor am Reichskammergericht vergeblich eingereichte Appellation, 1606 01 08 (Ausfertigung), fol. 240r-242v, 1606 08 14 (Ausfertigung), fol. 262r-264v; zwei Appellationsinstrumente; ein Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schlieben, Otto von, aus Kaldenhausen, später dessen Witwe Maria
Beklagter/Antragsgegner:Löser, Matthias, Erben, aus Alsdorf
Entscheidungen:An das Magdeburger Domkapitel: Inhibition, 1605 09 16 (Konzept), fol. 238r, die Appellation sei desert und das gefällte Urteil zu exekutieren, 1610 07 24 (Konzept), fol. 313rv; an Graf Otto von Solms: Beauftragung mit einer Kommission, 1605 09 16 (Konzept), fol. 236rv; Mahnung, die Kommission durchzuführen, 1607 06 12 (Konzept), fol. 273rv, 1609 06 24 (Konzept), fol. 309rv.
Umfang:fol. 209-354
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312830
 

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