AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 167-7 Rosenbach, Johann Dietrich von; Gesuch um Entschädigung für Kriegsschäden (6.000 Reichstaler), 1650-1651 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 167-7
Titel:Rosenbach, Johann Dietrich von; Gesuch um Entschädigung für Kriegsschäden (6.000 Reichstaler)
Entstehungszeitraum:1650 - 1651
Darin:Fürbittschreiben von Graf Johann t'Serclaes von Tilly zugunsten des Antragstellers an Kaiser Ferdinand II., 1623 04 29 (Abschrift), fol. fol. 78r-79v;Kaiser Ferdinand II. an Tilly: Die zur Entschädigung des Antragstellers vorgeschlagenen Lehen in Lindheim lägen in der Unterpfalz. Die dortige Lage sei noch zu unsicher, um Dispositionen für die Zukunft zu treffen, so dass Antragsteller anderweitig entschädigt werden müsse, 1623 06 09 (Abschrift), fol. 80r-81v;Befehl Kaiser Ferdinands II. an Bertram von Sturm, über den Status der hessischen und dietzischen Lehen in Lindheim und Hainchen zu berichten, 1630 10 06 (Abschrift), fol. 82r-83v;Fürbittschreiben Kurfürst Johann Philipps von Mainz zugunsten des Antragstellers an den Kaiser, 1651 11 21 (Ausfertigung), fol. 90r-91v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rosenbach, Johann Dietrich von, kurfürstlich mainzischer Oberamtmann der Herrschaft Königstein
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führt aus, er habe durch die Plünderung seiner Güter einen Schaden von rund 6.000 Reichstaler erlitten. Der verstorbene Kaiser Ferdinand II. habe zugesagt, ihn dafür mit den wegen Felonie eingezogenen dietzischen und hessischen Lehen in Lindheim und mit dem Dorf Hainchen zu entschädigen. Kaiser Ferdinand III. habe diese Absicht auf der Grundlage eines Berichts des Kommissars Bertram von Sturm zwar bekräftigt, doch habe die Begnadigung des Grafen von Hanau eine Einsetzung in die genannten Güter verhindert. Der Kaiser möge ihn deshalb anderweitig entschädigen.
Entscheidungen:Supplikant wird an die Hofkammer verwiesen, 1651 01 24 (Vermerk), fol. 91v.
Umfang:fol. 76-91
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1681
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308483
 

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