AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 161-1 Rechberg, Gertrud von contra Württemberg, Herzog Friedrich von; Gesuch um Restitution der Burg Staufeneck, 1599-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 161-1
Titel:Rechberg, Gertrud von contra Württemberg, Herzog Friedrich von; Gesuch um Restitution der Burg Staufeneck
Entstehungszeitraum:1599 - 1603
Darin:Fürbittschreiben der Reichsritterschaft in Schwaben für Rechberg an den Kaiser, 1600 04 10/20 (Ausfertigung), fol. 4r-5v; Fürbittschreiben Zacharias Geizkoflers für Rechberg an den Kaiser, 1600 04 21 (Ausfertigung), fol. 6r-7v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rechberg, Gertrud von
Beklagter/Antragsgegner:Württemberg, Herzog Friedrich von
Gegenstand - Beschreibung:Rechberg führt aus, Herzog Friedrich habe nach dem Tod ihres Sohnes Albrecht Hermann nicht lediglich die rechbergische Stammburg Hohenrechberg gewaltsam eingenommen, sondern ihr unter Berufung auf einen mit ihrer Schwägerin Maria Magdalena Siconia geborene von Rechberg geschlossenen Kaufvertrag ihr Wittum Staufeneck weggenommen. Rechberg bestreitet die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages, da ihre Schwägerin keinen erbrechtlichen Anspruch auf Staufeneck geltend machen könne. An den Kaiser ergeht die Bitte um ein Mandat sine clausula gegen den Herzog zu ihrer Restitution. Auf das daraufhin ergangene Mandat erklärt der Herzog, sich auf Erbansprüche zu berufen, die ihm Maria Magdalena aus Dankbarkeit für seinen Schutz gegen ihre ihr aufgrund einer eigenmächtigen Wiederverheiratung feindlich gegenüberstehe Familie abgetreten habe. Rechberg möge deshalb abgewiesen und der Fall gegebenenfalls an eine Austrägalinstanz verwiesen werden. Rechberg bittet in der Folge darum, den Herzog wegen Nichtbefolgung des Mandats als Landfriedensbrecher in die Acht zu erklären, was der Reichshofrat in einem Votum ad Imperatorem mit Blick auf den Stand des Beklagten allerdings ablehnt. In der Folge klagt Rechberg auch auf Nichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen, die ohne ihr Einverständnis zwischen Herzog Friedrich und der Familie von Rech
berg geschlossen worden seien. Auch der Reichshofrat votiert gegenüber dem Kaiser nun dafür, dem Herzog die Acht zumindest anzudrohen.
Entscheidungen:An Herzog Friedrich von Württemberg: Mandat sine clausula, Gertrud von Rechberg bei einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes zu restituieren, 1600 01 31 (Abschrift), fol. 43rv, erneuert 1600 07 28 (Konzept), fol. 63r-64r; man erwarte, dass der Herzog an seiner gegenüber Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler geäußerten Absicht festhalte, sich mit Gertrud von Rechberg zu vergleichen, 1601 12 19 (Konzept), fol. 135r-137v; weiteres, von der übrigen Familie Rechberg erwirktes Mandat sine clausula 1600 08 02 (Abschrift), fol. 68r-71v; Vota ad Imperatorem, 1601 02 20 (Konzept), fol. 89r-90v, 1601 10 26 (Konzept), fol. 119r-126v.
Umfang:fol. 1-189
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308323
 

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