AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 153-1 Hornstein, Hans Christoph von contra Rechberg, Ernst Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Auslösung einer Pfandschaft;, 1600-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 153-1
Titel:Hornstein, Hans Christoph von contra Rechberg, Ernst Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Auslösung einer Pfandschaft;
Entstehungszeitraum:1600 - 1605
Darin:Verpfändung von Hohlenstein und Böhmenkirch an Brüder Konrad und Albrecht von Rechberg durch Kaiser Ludwig IV. 1333 [09 06], fol. 612r-613v, 614r-615v (beglaubigte Abschriften), fol. 5r-6r (Insert); Lehenbrief Kaiser Karls V. für Georg von Rechberg, zugleich Zustimmung zu Verkauf des Pfarrlehens in Böhmenkirch sowie der Hochgerichtsbarkeit in Böhmenkirch und Weißenstein durch Wolf an Georg von Rechberg 1548 02 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 51r-54v; Erklärung Wolfs von Rechberg (Verkauf der Stadt Weißenstein und zugehöriger Dörfer an Georg von Rechberg) 1548 01 23 (beglaubigte Abschrift), fol. 43r-50v; Erklärung Georgs von Rechberg (Vertrag mit Wolf von Rechberg über Herrschaft Weißenstein) 1548 01 31 (Transumt), fol. 374r-384v; Erklärung von Heinrich von Wöllwarth als „Gemain“ (Prozeß zwischen Gussenstadt, Untertanen, vertreten durch Abt von Anhausen (Brenzalthausen)[?] contra Böhmenkirch, Untertanen, vertreten durch Wilhelm von Rechberg, um Eigentums- und Weiderechte) 1498 [05 06], fol. 509r-538v; Quittungen, Rechenbücher, Salbücher, Zinsverzeichnisse und andere Unterlagen zu Einkünften aus Böhmenkirch 1476-1600, fol. 55r-373v, 384r-499v, 539r-558v; Kaiserliches Schreiben an RKG in Auseinandersetzung zwischen Haug von Rechberg und seinen Untertanen in Böhmenkirch 1582 02 15, fol. 503r-504v; Verzeichnis von V
erfahren der Herren von Rechberg wegen Böhmenkirchs vor RKG 1495-1598, fol. 505r-508v; Bericht [des Propsts von Ellwangen (Christoph) sowie von Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Gmünd] als kaiserliche Kommissare in Auseinandersetzung zwischen Vierer sowie Gemeinde von Böhmenkirch und Haug Freiherr von Rechberg 1581 05 29 (Auszüge), fol. 500r-502v; Berichte Dietrichs von Horben [zu Ringenberg] als kaiserlicher Kommissar 1600 10 23 (Aussagen des ehemaligen Weißensteiner Vogts Hans Stahel zu Pfandschaftsurkunde Kaiser Ludwigs IV.), 1600 12 07 (Bemühungen um Original der Pfandschaftsurkunde), 1600 12 09 (Übersendung einer beglaubigten Abschrift der Pfandschaftsurkunde), 1601 01 11 (Bemühungen um Original der Pfandschaftsurkunde, Kommissionskosten), 1601 02 26 (Bemühungen um Original der Pfandschaftsurkunde, Ladung des Beklagten (1)), 1601 03 21 (Hinterlegung der Pfandsumme in Giengen), 1601 07 25 (Zustellung des kaiserlichen Mandats gegen Beklagten (1)), 1602 07 16 (Vorlage der auf Hohlenstein und Böhmenkirch bezogenen rechbergischen Dokumente), 1602 11 21 (Übersendung des Originals der Pfandschaftsurkunde), fol. 14r-31v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hornstein, Hans Christoph von, kaiserlicher Geheimer Rat (1); Fiskal, kaiserlicher, am RHR (Engelmair, Stefan der Ältere, Dr. iur.) (2)
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Ernst Freiherr von, kaiserlicher Rat (1), später Rechberg, Wolf Konrad von, dessen Erbe (2)
RHR-Agenten:Beklagter (1): Siebenbürger, Georg (Vollmacht 1601 09 25, fol. 163rv (Original), 165r-168v); Beklagter (2): Siebenbürger, Georg (Vollmacht 1605 02 07, Original, fol. 601rv)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller (1) macht auf ein Hohlenstein genanntes Schloß und das Dorf Böhmenkirch aufmerksam, die 1333 von Kaiser Ludwig IV. an die Brüder von Rechberg verpfändet worden seien. Antragsteller (1) bittet, die Orte auszulösen und in Anerkennung seiner Dienste an ihn und seine Familie zu übertragen. Darüber hinaus bittet er um eine kaiserliche Exspektanz auf das Pfarrlehen in Böhmenkirch sowie die Hochgerichtsbarkeit in Böhmenkirch und Weißenstein. Die genannten Reichslehen seien derzeit an Antragsgegner (1) verliehen, der ohne männliche Erben und bereits in vorgerücktem Alter sei. Alternativ schlägt Antragsteller (1) seine Belehnung mit dem an das Haus Österreich zurückgefallenen Lehen Wäschenbeuren vor. Der Kaiser kündigt Antragsgegner (1) an, die verpfändeten Güter gegen Erstattung der Pfandsumme wieder in Besitz nehmen zu wollen. Der kaiserliche Rat und Landvogt der Markgrafschaft Burgau Dietrich von Horben wird beauftragt, als kaiserlicher Kommissar die Übergabe der Pfandsumme und die Wiederinbesitznahme der Güter durchzuführen. Antragsgegner (1) wendet ein, die von Rechberg hätten die beiden Güter seit Menschengedenken als Eigentum in ruhigem Besitz. Da niemand von einer Verpfändung der Güter wisse, sei zu vermuten, daß sie nach der Verpfändung durch eine weitere Transaktion in das Eigentum der von Rechber
g übergegangen seien. Andernfalls sei die Pfandschaft durch nicht rechtzeitige Auslösung erloschen. Außerdem erhebt Antragsgegner (1) Einwände gegen die Pfandschaftsurkunde (Formulierung, Siegel). Antragsgegner (1) bittet, auf eine Auslösung zu verzichten, die Hinterlegung der Pfandsumme durch den kaiserlichen Kommissar rückgängig zu machen und ihn in seinen Rechten zu schützen. Nach der Weigerung des Antragsgegners (1), die Pfandsumme anzunehmen und die Güter freizugeben, strengt Kläger (2) einen Prozeß gegen Beklagten (1), später Beklagten (2) vor dem Reichshofrat an. Er beantragt, Kaiser und Reich wieder in den Stand bei Ausstellung der Pfandschaftsurkunde einzusetzen und Beklagte zur Rückgabe der Güter und aller zugehörigen Dokumente zu verurteilen. Kläger (2) beruft sich auf die Pfandschaftsurkunde, außerdem auf Ausführungen der Untertanen Böhmenkirchs in ihrer Auseinandersetzung mit ihrer Herrschaft, wonach Böhmenkirch ein freier Reichsmarkt sei. Beklagter (1), später Beklagter (2) bittet, ihn von der Klage freizusprechen. Zumindest müsse die vorliegende Auseinandersetzung im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens vor den Austrägen verhandelt und dürfe nicht summarisch vor dem Reichshofrat erörtert werden.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Ulmer Stadtschreiber Ludwig Demminger, vor Dietrich von Horben als kaiserlichem Kommissar zu erscheinen, Auskunft zu geben und etwaige Befehle zu befolgen 1600 11 17, fol. 8r-9v; Kaiserliche Aufforderung an Rat der Stadt Ulm, Dietrich von Horben [zu Ringenberg] als kaiserlichen Kommissar bei der Durchführung seiner Aufgabe zu unterstützen 1600 11 17, fol. 10r-11v; Kaiserliche Ankündigung der Auslösung der Güter Hohlenstein und Böhmenkirch gegenüber Antragsgegner (1), Befehl, die von Dietrich von Horben [zu Ringenberg] als kaiserlichem Kommissar übergebene Pfandsumme anzunehmen, die Herrschaften abzutreten und alle auf sie bezüglichen Unterlagen zu übergeben 1601 01 10, fol. 4r-7v; Kaiserlicher Befehl an Untertanen der Herrschaften Hohlenstein und Böhmenkirch, Dietrich von Horben [zu Ringenberg] als kaiserlichem Kommissar gehorsam zu sein und ihm als Vertreter des Kaisers zu huldigen 1601 01 10, fol. 12r-13v; Kaiserliches Dekret an Kläger (2) (Vertretung des Interesses von Kaiser und Reich in dem Verfahren um Auslösung der Güter Hohlenstein und Böhmenkirch vor RHR, nach Prüfung der Akten und im Einvernehmen mit Antragsteller (1)) 1601 04 14, fol. 2r-3v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten (1) an Kläger (2) zur Einleitung weiterer Schritte 1601 06 08 (Vermerk), fol. 42v; Zustellung vo
n Einreden des Klägers (2) an Beklagten (1) 1603 10 23 (Vermerk), ol. 616v;
Bemerkungen:weiter Akten K. 61; Akten aus K. 60 in K. 61, aus K. 8 und K. 152 in K. 153 umgelegt
Umfang:fol. 1-618; Akten unvollständig, Akten teilweise beschädigt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4305661
 

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