AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-6 Riedesel zu Eisenbach, Familie contra Fulda, Abt Philipp von; Gesuch um Restitution von Gütern in der Nähe von Lauterbach, 1548 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-6
Titel:Riedesel zu Eisenbach, Familie contra Fulda, Abt Philipp von; Gesuch um Restitution von Gütern in der Nähe von Lauterbach
Entstehungszeitraum:1548

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Riedesel zu Eisenbach, Familie
Beklagter/Antragsgegner:Fulda, Abt Philipp von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führen aus, Beklagter habe vor Jahren die Stadt Lauterbach an das Erzstift Mainz und das Fürstentum Hessen verpfändet, die Lauterbach wiederum den Vorfahren der Kläger pfandweise übertragen hätten. Ohne Kläger zuvor zu hören, habe Beklagter Lauterbach nunmehr eingezogen und Kläger dabei auch umliegende Güter weggenommen, die Kläger von den Grafen von Ziegenhain und den Fürsten von Hessen zu Lehen besäßen und die deshalb mit der Pfandschaft in keinem Zusammenhang stünden. Unter Hinweis auf ein 1544 am Reichskammergericht gefälltes Urteil im ähnlich gelagerten Fall Rheingrafen contra Anton von Heppenheim ergeht an den Kaiser die Bitte um Restitution. Nachdem Beklagter die Vorwürfe bestritten und seinen Rechtsanspruch auf Lauterbach erneuert hat, wenden sich Kläger erneut an den Reichshofrat und berichten, es sei neuerlich zu Übergriffen durch berittene Untertanen des Beklagten gekommen.
Entscheidungen:Mandat gegen Landgraf Philipp von Hessen: Abt Philipp von Fulda habe berichtet, dass das Kloster unter seinem verstorbenen Vorgänger Abt Johann die Stadt Lauterbach für 5.000 Gulden an Hessen und Kurmainz verpfändet habe. Dabei sei jedoch ausdrücklich vereinbart worden, dass Fulda das Pfand alljährlich am 22. Februar (Sankt Peter Cathedra) gegen Erlegung der Pfandsumme auslösen könne, sofern dies zwölf Wochen zuvor angekündigt werde. Nunmehr, da Abt Philipp das Pfand auszulösen wünsche, habe sich der Kurfürst von Mainz damit einverstanden erklärt, während er, Landgraf Philipp, allerlei Vorwände vorbringe, wonach der Abt versuche, sich zugleich hessischer Lehen zu bemächtigen. Dem Landgraf wird bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes befohlen, seinen Widerstand gegen die Auslösung Lauterbachs aufzugeben und eventuelle Ansprüche vor dem Kaiser geltend zu machen, 1548 02 04 (Abschrift), fol. 372r-375r; an Bischof Melchior von Würzburg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1548 10 27 (Konzept), fol. 392r-393r.
Umfang:fol. 370-393
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304003
 

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