|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-4 Prätzel, Samson contra Regensburg, Bischof Pankraz von; Auseinandersetzung um die Pfandschaft Pöchlarn, 1548-1549 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142 Rem, Regensburg, Rotinger, Prätzel, Riedesel, Roth, Rot, Riga, Raid, Rechberg, Rieber, Rodheim, Roggenburg, Rotmund, 1533-1560 (Karton (Faszikel))
|
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 142-4 |
Titel: | Prätzel, Samson contra Regensburg, Bischof Pankraz von; Auseinandersetzung um die Pfandschaft Pöchlarn |
Entstehungszeitraum: | 1548 - 1549 |
Darin: | Schuldurkunde des Klägers für Beklagten über 500 Pfund Pfennige, 1541 01 08 (Abschrift), fol. 254r-255v. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Prätzel, Samson, vice versa |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg, Bischof Pankraz von; später Regensburg, Bischof Georg von, vice versa |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, als Erbe seines verstorbenen Stiefvaters Georg von Praittenstein stehe ihm die Pfandschaft über die Herrschaft Pöchlarn zu. Doch obwohl Beklagter den 1541 durch seinen Stiefvater gewährten Kredit in Höhe von 500 Pfund Pfennigen noch nicht zurückgezahlt habe, habe er Kläger nach dem Tod des Stiefvaters die Herrschaft Pöchlarn sowie mehrere umliegende Eigengüter weggenommen und dort den Pfleger Hieronymus Geyer eingesetzt. Kläger habe beim niederösterreichischen Landmarschall mehrere Befehle zu seiner Restitution erwirkt. Dessen ungeachtet habe Beklagter 60 Dreilinge Wein aus Pöchlarn weggeführt. Kläger bittet um Befehl zu seiner Restitution. Auf einen nicht in der Akte enthaltenen Antrag des Beklagten ergeht an die Niederösterreichische Regierung der Befehl, den Landmarschall aufzufordern, den Arrest über die Güter des Beklagten in Pöchlarn aufzuheben, sofern Beklagter Kläger die Hauptsumme eines Kredits zurückbezahle und über die Kläger zwischenzeitlich entstandenen Unkosten, die gerichtlich noch festzusetzen seien, eine Kaution stelle. Ferner solle Kläger befohlen werden, über die Amtstätigkeit in Pöchlarn Rechnung abzulegen. Kläger erwirkt jedoch gegenüber dem Landmarschall eine viermonatige Verlängerung des Arrests und führt gegenüber dem Kaiser aus, er sei angesichts der Wegnahme seiner Güt |
| er durch Beklagten diesem gegenüber nicht zu einer Rechnungslegung verpflichtet. Kläger erneuert das Gesuch um Restitution. |
Entscheidungen: | Bekanntmachung, dass die Streitigkeiten zwischen Hieronymus Geyer und Kläger beigelegt seien, 1547 09 14 (Abschrift), fol. 264rv; an die Niederösterreichische Regierung: Befehl, den Arrest über Güter des Beklagten aufzuheben, sobald dieser die von Kläger geforderte Hauptsumme gezahlt und über eventuelle Unkosten des Klägers Kaution gestellt habe, 1548 02 26 (Konzept), fol. 281rv, ferner (Abschrift), fol. 285r-286v, 325r-326v; an die Niederösterreichische Regierung: Befehl, zu berichten, warum entgegen der vorangegangenen Befehle der Arrest über die Güter des Beklagten durch den Landmarschall auf Antrag des Klägers um vier Monate verlängert worden sei, 1548 04 26 (Abschrift), fol. 291r-292v; Bericht des Landmarschalls ist Hieronymus Geyer zuzustellen, 1548 05 06 (Vermerk), fol. 295v; an den Niederösterreichischen Landmarschall: Befehl, dem neuerwählten Bischof von Regensburg zu schreiben und ihn zu ersuchen, die Kaution für Kläger zu leisten 1548 12 03 (Abschrift), fol. 319r-320v; an Kläger: Befehl, über die Verwaltung des Amtes Pöchlarn 1549 07 28 gegenüber Beklagtem Rechnung abzulegen oder zu berichten, 1549 05 22 (Abschrift), fol. 317r-318v. |
Umfang: | fol. 245-363 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1579 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304001 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|