AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 134-5 Blitterschwick, genannt Passart, Edimont contra Aachen, Stadt; Auseinandersetzung um Gerichtsstand bei kurfürstlichen Bediensteten in einem Mordfall, 1603-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 134-5
Titel:Blitterschwick, genannt Passart, Edimont contra Aachen, Stadt; Auseinandersetzung um Gerichtsstand bei kurfürstlichen Bediensteten in einem Mordfall
Entstehungszeitraum:1603 - 1605
Darin:Appellationsprivileg Karls V. für die Stadt Aachen, 1540 08 12 (Abschrift), fol. 774rv; Klageschrift Heinrich Horns von Cartheils contra Edimont von Blitterschwick wegen eines in Lüttich an Floris Horn von Cartheils begangenen Mordes, 1603 05 31 (Abschrift), fol. 335r-339r; Dekret des Schöffengerichts Aachen: Aufforderung an Kläger zur Litiskontestation, 1603 07 19 (Abschrift), fol. 358r; Mandat des Reichskammergerichts an den Kurfürsten von Köln 1603 07 24 (Abschrift), fol. 374r-380v; Mandat des Reichskammergerichts an die "bischöflichen 22" zu Lüttich 1603 09 10 (Abschrift), fol. 380v-386v; Mandat des Reichskammergerichts an den Abt des Klosters Sankt Jakob zu Lüttich (Kassation von dessen Befehl, Kläger freizulassen), 1603 09 14 (Abschrift), fol. 386v-393r; Mandat des Reichskammergerichts an den Meier und die Schöffen zu Aachen, 1603 03 29 (Abschrift), fol. 688r-691v, 1603 03 30 (Abschrift), fol. 693r-696r, 1603 10 11 (Abschrift), fol. 393r-401v; Mandat des Reichskammergerichts an den Kurfürsten von Köln, 1603 10 31 (Abschrift), fol. 404r-411r; Mandat des Reichskammergerichts an Edimont von Blitterschwick, Dietrich und Karl von Linden, Gebrüder und Dechant von Lüttich bzw. Gubernator von Carlemont, Johann von Merode, Schultheiß von Lüttich, Anton Stucker, Balduin de Vaulx: Befehl, das am Reichskammergericht e
ingeleitete Verfahren nicht weiter durch Supplikationen wie zuvor bei Erzherzog Albrecht zu behindern, 1603 12 12 (Druck), fol. 412r, 753r;klägerisches Rechtsgutachten über die Zuständigkeit des Schöffengerichts Aachen aus den Akten der ersten Instanz [1604], fol. 578r-644v; Erzherzog Albrecht und Infantin Isabella an die Stadt Aachen (Freilassung Blitterschwicks), 1604 07 06 (Abschrift), fol. 679r-683v; Mandat des Reichskammergerichts an Erzherzog Albrecht, Infantin Isabella und Edimont von Blitterschwick (wegen Nichteinmischung in den Rechtsstreit), 1604 08 01 (Druck), fol. 723r, 764r; Mandat des Reichskammergerichts an die Stadt Aachen (Nichtigkeit des Befehls Erzherzog Albrechts), 1604 08 01 (Abschrift), fol. 715r-721v; Mandat des Reichskammergerichts an Margarethe von Parma, die Räte zu Brabant sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln (wegen eines von Köln am Reichskammergericht gegen Wilhelm von Harff erwirkten Mandats), 1604 09 19 (Abschrift), fol. 756r-762v; Bericht des Reichsfiskals: Bitte, Reichskammergericht gegenüber Erzherzog Albrecht zu unterstützen, 1604 12 14 (Ausfertigung), fol. 750r-752r; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Blitterschwick, genannt Passart, Edimont, Drost zu Bilsen, für ihn Kurfürst Ernst von Köln
Beklagter/Antragsgegner:Aachen, Stadt
RHR-Agenten:Kläger: Eberhard Rham (1603)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Beklagter habe seinen Kämmerer und Drosten ungeachtet eines kurfürstlichen Geleitbriefes aufgrund einer gegen Blitterschwick anhängigen Klage gefangengenommen. Kläger bittet unter Hinweis auf seine kurfürstliche Reputation um Befehl an Beklagten, Blitterschwick freizulassen, wohingegen Kläger ein ordentliches Gerichtsverfahren zusichert. Beklagter erklärt, Blitterschwick befinde sich nicht in städtischem Gewahrsam, sondern sei auf Bitten des herzoglich jülichschen Stallmeisters Wilhelm von Cortenbach (Curtenbach) und Heinrich Horns von Cartheils durch den herzoglich jülichschen Meier festgenommen worden. Anschließend sei gegen den Inhaftierten vor dem städtischen Schöffengericht ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Hierauf habe Blitterschwick unter Bezugnahme auf die Goldene Bulle, die Privilegien des Bistums Lüttich sowie auf Verträge zwischen der Stadt Aachen und dem Bistum Lüttich die forideklinatorische Einrede erhoben. Die Schöffen hätten die Geltung der Goldenen Bulle für Kriminaldelikte jedoch in Zweifel gezogen und seien auch von mehreren Schöffenstühlen in ihrer Zuständigkeit bestärkt worden, weshalb das Verfahren bis zu einem Interlokut gediehen sei. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens seien Beklagter insofern die Hände gebunden, als sich das Schöffengericht bereits dazu be
reiterklärt habe, eine Appellation an den Reichshofrat oder das Reichskammergericht zuzulassen. Eine vorzeitige Haftentlassung Blitterschwicks sei gleichfalls unmöglich, da der Meier des Herzogs von Jülich keine entsprechenden Instruktionen habe. Gegen eine Haftentlassung des Kläger wenden sich auch Cortenbach und Cartheil, die zu diesem Zweck am Reichskammergericht mehrere Mandate gegen die Stadt Aachen, den Kurfürsten von Köln, die "bischöflichen 22" von Lüttich, den Abt des dortigen Klosters Sankt Jakob sowie den jülichschen Meier in Aachen erwirken. Auf neuerliche Schreiben des Kölner Kurfürsten rät Reichshofrat in einem später vom Geheimen Rat gebilligten Votum ad imperatorem dazu, nicht zugunsten des Kurfürsten in den Rechtsweg einzugreifen und die an den Reichshofrat gerichtete Appellation an das Reichskammergericht zu verweisen. Derweil sucht Kläger seine Haftentlassung durch eine rege Supplikationstätigkeit zu erreichen und wendet sich unter anderem über seine Schwester an Erzherzog Albrecht sowie an spanische Offiziere. Während letztere gegenüber der Stadt Aachen offen mit der Anwendung von Gewalt drohen, erlässt Erzherzog Albrecht als Regent der Spanischen Niederlande Befehl (!), Blitterschwick binnen 24 Stunden auf freien Fuß zu setzen und einem nach Aachen abgeordneten Gesandten zu übergeben. Währen
d der Erzherzog nach Ablauf der Frist in Brabant gelegene Güter Aachener Schöffen konfisziert und zur Versteigerung bringt, wenden sich sowohl die Stadt Aachen als auch der Anwalt des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg an den Kaiser und beklagen die Verletzung Aachener Gerichtsstandsprivilegien durch einen nicht zum Reich gehörigen Fürsten. Auf brabantischen Druck wird Kläger schließlich dennoch aus der Haft entlassen.
Entscheidungen:An Beklagten: Befehl, Blitterschwick freizulassen, 1603 09 16 (Konzept), fol. 283r-284v, (Abschrift), fol. 494r-495r, 1603 11 20 (Konzept), fol. 292r-293r (revidierte Reinschrift), fol. 294r-295r (Abschrift), fol. 501r-502r; an die Schöffen zu Aachen: Verfahren solle nun am Reichskammergericht seinen ungehinderten Lauf nehmen, 1603 12 09 (Konzept), fol. 344r-345r, gleichfalls an die Stadt Aachen, fol. 346rv (Abschrift), fol. 503rv; Votum ad imperatorem, 1604 01 20, fol. 462r-464v; Geheimer Rat billigt Votum ad imperatorem, 1604 03 10 (Vermerk), fol. 467r.
Umfang:fol. 279-781
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303790
 

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